§ 37
Haftung
1 Für Schäden im Sinne der Bundesgesetzgebung über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz, die nicht vom Bund oder von der kantonalen Haftpflichtversicherung übernommen werden, haftet die aufbietende Stelle.
11 732.11
Änderungstabelle - Nach Beschlussdatum
Beschlussdatum Inkraft seit Element Wirkung Publiziert mit
31.05.2022 01.07.2022 Erlass Erstfassung GS 2022.059
19.09.2023 01.11.2023 § 2 Abs. 2 eingefügt GS 2023.067
19.09.2023 01.11.2023 § 3 Abs. 2 eingefügt GS 2023.067
19.09.2023 01.11.2023 § 4 Abs. 1 geändert GS 2023.067
19.09.2023 01.11.2023 § 4 Abs. 2 geändert GS 2023.067
19.09.2023 01.11.2023 § 4 Abs. 3 geändert GS 2023.067
19.09.2023 01.11.2023 Anhang 1 eingefügt GS 2023.067
01.04.2025 01.05.2025 § 23 Abs. 2, Bst. b. geändert GS 2025.014
01.04.2025 01.05.2025 § 23 Abs. 2, Bst. e. geändert GS 2025.014
01.04.2025 01.05.2025 § 23 Abs. 2, Bst. f. eingefügt GS 2025.014
01.04.2025 01.05.2025 § 23 Abs. 2, Bst. g. eingefügt GS 2025.014
01.04.2025 01.05.2025 § 23 Abs. 2, Bst. h. eingefügt GS 2025.014
01.04.2025 01.05.2025 § 23 Abs. 2, Bst. i. eingefügt GS 2025.014
01.04.2025 01.05.2025 § 23 Abs. 5 geändert GS 2025.014
01.04.2025 01.05.2025 § 23a eingefügt GS 2025.014
01.04.2025 01.05.2025 § 24 Abs. 4 geändert GS 2025.014
01.04.2025 01.05.2025 § 24 Abs. 4, Bst. a. geändert GS 2025.014
01.04.2025 01.05.2025 § 24 Abs. 4, Bst. b. geändert GS 2025.014
01.04.2025 01.05.2025 § 24 Abs. 4, Bst. c. geändert GS 2025.014
01.04.2025 01.05.2025 § 24 Abs. 4, Bst. d. eingefügt GS 2025.014
01.04.2025 01.05.2025 § 24 Abs. 4, Bst. e. eingefügt GS 2025.014
01.04.2025 01.05.2025 § 24 Abs. 4bis eingefügt GS 2025.014
01.04.2025 01.05.2025 § 24 Abs. 4ter eingefügt GS 2025.014
25.11.2025 01.01.2026 § 20 Abs. 5 eingefügt GS 2025.062
25.11.2025 01.01.2026 § 22 Titel geändert GS 2025.062
25.11.2025 01.01.2026 § 22 Abs. 3 aufgehoben GS 2025.062
25.11.2025 01.01.2026 § 30 Titel geändert GS 2025.062
25.11.2025 01.01.2026 § 30 Abs. 1 geändert GS 2025.062
25.11.2025 01.01.2026 § 31 Abs. 1 aufgehoben GS 2025.062
25.11.2025 01.01.2026 § 31 Abs. 2 geändert GS 2025.062
25.11.2025 01.01.2026 § 34 Abs. 3 eingefügt GS 2025.062
12 732.11
Änderungstabelle - Nach Paragraf
Element Beschlussdatum Inkraft seit Wirkung Publiziert mit
Erlass 31.05.2022 01.07.2022 Erstfassung GS 2022.059
§ 2 Abs. 2 19.09.2023 01.11.2023 eingefügt GS 2023.067
§ 3 Abs. 2 19.09.2023 01.11.2023 eingefügt GS 2023.067
§ 4 Abs. 1 19.09.2023 01.11.2023 geändert GS 2023.067
§ 4 Abs. 2 19.09.2023 01.11.2023 geändert GS 2023.067
§ 4 Abs. 3 19.09.2023 01.11.2023 geändert GS 2023.067
§ 20 Abs. 5 25.11.2025 01.01.2026 eingefügt GS 2025.062
§ 22 25.11.2025 01.01.2026 Titel geändert GS 2025.062
§ 22 Abs. 3 25.11.2025 01.01.2026 aufgehoben GS 2025.062
§ 23 Abs. 2, Bst. b. 01.04.2025 01.05.2025 geändert GS 2025.014
§ 23 Abs. 2, Bst. e. 01.04.2025 01.05.2025 geändert GS 2025.014
§ 23 Abs. 2, Bst. f. 01.04.2025 01.05.2025 eingefügt GS 2025.014
§ 23 Abs. 2, Bst. g. 01.04.2025 01.05.2025 eingefügt GS 2025.014
§ 23 Abs. 2, Bst. h. 01.04.2025 01.05.2025 eingefügt GS 2025.014
§ 23 Abs. 2, Bst. i. 01.04.2025 01.05.2025 eingefügt GS 2025.014
§ 23 Abs. 5 01.04.2025 01.05.2025 geändert GS 2025.014
§ 23a 01.04.2025 01.05.2025 eingefügt GS 2025.014
§ 24 Abs. 4 01.04.2025 01.05.2025 geändert GS 2025.014
§ 24 Abs. 4, Bst. a. 01.04.2025 01.05.2025 geändert GS 2025.014
§ 24 Abs. 4, Bst. b. 01.04.2025 01.05.2025 geändert GS 2025.014
§ 24 Abs. 4, Bst. c. 01.04.2025 01.05.2025 geändert GS 2025.014
§ 24 Abs. 4, Bst. d. 01.04.2025 01.05.2025 eingefügt GS 2025.014
§ 24 Abs. 4, Bst. e. 01.04.2025 01.05.2025 eingefügt GS 2025.014
§ 24 Abs. 4bis 01.04.2025 01.05.2025 eingefügt GS 2025.014
§ 24 Abs. 4ter 01.04.2025 01.05.2025 eingefügt GS 2025.014
§ 30 25.11.2025 01.01.2026 Titel geändert GS 2025.062
§ 30 Abs. 1 25.11.2025 01.01.2026 geändert GS 2025.062
§ 31 Abs. 1 25.11.2025 01.01.2026 aufgehoben GS 2025.062
§ 31 Abs. 2 25.11.2025 01.01.2026 geändert GS 2025.062
§ 34 Abs. 3 25.11.2025 01.01.2026 eingefügt GS 2025.062
Anhang 1 19.09.2023 01.11.2023 eingefügt GS 2023.067
Anhang 1: Leistungsprofil Zivilschutz
Gemäss §§ 2, 6 und 8 des Gesetzes über den Zivilschutz im Kanton Basel-Landschaft (Zivilschutzgesetz BL, ZSG BL; SGS 732).
1. Organisation und Einsatzbereitschaft der Zivilschutzorganisation
Kommunale Zivilschutzkompanie
Führung
Leistungserbringung gemäss dem vom Regierungsrat Basel-Landschaft erlassenen Leistungsprofil.
Ein Kommandant
Zwei Stellvertreter
Grundsätzlich ist nach der Alarmierung folgender Einrückungsbestand
verlangt:
eine Stunde nach der Alarmierung
sind 25% der Organisation am Eineinsatz-, bzw. abfahrtsbereit. Logistische Durchhaltefähigkeit für einen
Ersteinsatz von acht Stunden ist sichergestellt.
sechs Stunden nach der Alarmierung sind weitere 25% der Organisation am Einrückungsstandort ausgerüstet und einsatz-, bzw. abfahrtsbereit.
sind weitere 25% der Organisation
am Einrückungsstandort ausgerüstet und einsatz-, bzw. abfahrtsbereit.
Nach 24 Stunden sind somit mindestens 75% der Organisation eingerückt.
Führungsunterstützung Ein Zug mit 32 Angehörigen des
Zivilschutzes
Betreuung Zwei Züge à 32 Angehörige des
Zivilschutzes
Kulturgüterschutz Eine Gruppe mit mindestens acht
Angehörigen des Zivilschutzes
Technische Hilfe: Pionier Zwei Züge à 32 Angehörige des
Zivilschutzes
Logistik Ein Zug mit mindestens 32
Angehörigen des Zivilschutzes
Kantonale Zivilschutzkompanie
Führung
Leistungserbringung gemäss dem vom Regierungsrat Basel-Landschaft erlassenen Leistungsprofil.
Ein Kommandant
Zwei Stellvertreter
Grundsätzlich ist nach der Alarmierung folgender Einrückungsbestand
verlangt:
eine Stunde nach der Alarmierung
sind 25% der Organisation am Eineinsatz-, bzw. abfahrtsbereit. Logistische Durchhaltefähigkeit für einen
Ersteinsatz von acht Stunden ist sichergestellt.
sechs Stunden nach der Alarmierung sind weitere 25% der Organisation am Einrückungsstandort ausgerüstet und einsatz-, bzw. abfahrtsbereit.
sind weitere 25% der Organisation
am Einrückungsstandort ausgerüstet und einsatz-, bzw. abfahrtsbereit.
Nach 24 Stunden sind somit mindestens 75% der Organisation eingerückt.
Führungsunterstützung Ein Zug mit 32 Angehörigen des
Zivilschutzes
ABC Ein Zug mit 32 Angehörigen des
Zivilschutzes
Sanität Zwei Züge à 32 Angehörige des
Zivilschutzes
Informationsunterstützung Eine Gruppe mit mindestens acht
Angehörigen des Zivilschutzes
Kulturgüterschutz Eine Gruppe mit mindestens acht
Angehörigen des Zivilschutzes
Logistik Ein Zug mit mindestens 32
Angehörigen des Zivilschutzes
2. Leistungsprofil der kommunalen Zivilschutzorganisationen (§ 2 Abs. 1 Zivilschutzgesetz BL)
Führung
Führung der Zivilschutzorganisation
Führung der Zivilschutzorganisation administrativ, organisatorisch, materiell und
personell.
Sicherstellung von Führung und Einsatzbereitschaft der Zivilschutzorganisation gemäss dem Handbuch «Führung im Zivilschutz».
Gemäss den Vorgaben von Kanton,
Region und der Gemeinde. permanent
Vertretung des Zivilschutzes gegenüber Behörden, Partnerorganisationen, Führungsorganen und der Bevölkerung.
Führung im Einsatz und
in der Ausbildung
Alarmierung der Zivilschutzorganisation im
Ereignisfall.
Der Zivilschutzkommandant und seine Stellvertreter können jederzeit
selbständig oder im Auftrag der zuständigen Organe über geeignete
Systeme alarmieren.
unverzüglich
Führen der Zivilschutzorganisation im Einsatz.
Sicherstellung der Führungsaufgaben der Kader aller Stufen.
Führung der unterstellten Mannschaft gemäss dem Handbuch «Führung im Zivilschutz».
Sicherstellung und Durchführung der Ausbildungen.
Sicherstellung des Ausbildungsstands der Kompanie.
Wiederholungskurse planen, vorbereiten, durchführen und auswerten.
Planung und Beratungen
Sicherstellung der Planung.
Sicherstellung der Personal- und Kaderplanung.
Mehrjahresplanung
für mindestens 5
Jahre gemäss den
Vorgaben des Stabschefs.
Erstellen der Planung und
Einsatzvorbereitungen treffen.
Sicherstellung der Fachberatung.
Beratung des Gemeindeführungsstabs/des Regionalen Führungsstabs.
Nach den Vorgaben der vorgesetzten
Stelle. bei Bedarf
Information und Beratung von Behörden, Führungsorganen, Einsatzdiensten sowie Dritten über die Zivilschutzleistungen.
Gemäss den Vorgaben der übergeordneten Stelle.
Allgemein Allgemeine Produkte,
welcher jeder Angehöriger des Zivilschutzes
leisten können muss.
Unterstützung des Rettungsdienstes auf
dem Schadenplatz.
Lebensrettende Basismassnahmen (Basic Life Support)
mit gültiger Rezertifizierung gemäss den Vorgaben des Interverbands für Rettungswesen.
Gemäss den Vorgaben des Interverbands für Rettungswesen.
Stunden
Unterstützung von Behörden und Führungsorganen bei Informations- und Kommunikationsaufgaben.
Als Informationsmultiplikator die Bevölkerung über Schäden und damit verbundene Gefahren informieren.
Stunden, Tage, Wochen,
MonateDie Bevölkerung im Gebiet der Zivilschutzorganisation vor speziellen Gefahren warnen. Eine Stunde nach der Alarmierung
Informationen verbreiten.
Eine Auskunftsstelle für die Bevölkerung errichten und betreiben.
Unterstützung bei der Ausführung behelfsmässiger Hochwasserschutzmassnahmen.
Abfüllen, bereitstellen, transportieren und verbauen von Sandsäcken.
Unterstützung beim Auspumpen von Wassermassen gemäss den
Fachunterlagen des Bundesamts für Bevölkerungsschutz.
Einsatz von Pumpen nur in geprüften Bereichen.
Stunden, Tage
Erstellen und Bereitstellen von temporären Infrastrukturen.
Aufstellen von Zelten (inklusive Beleuchtung) und
Aufstellen der Schadenplatzbeleuchtung mit Zivilschutz Zelten und
eigenem Beleuchtungsmaterial.
Errichten von Absperrungen und
Regelung des Verkehrs.
Errichtung von Absperrungen mit Absperrmaterial der Zivilschutzorganisation sowie von Dritten.
Regelung des Verkehrs bei einspuriger Verkehrsführung.
Überwachung von Infrastruktur und Gelände.
Überwachung der Infrastruktur (Stabilität, Einsturzgefährdung) gemäss der Anleitung von Fachpersonen (zum Beispiel einer Bauingenieurin/eines Bauingenieurs).
Überwachung von (instabilem) Gelände.
Unterstützung bei der Gewährleistung
von Sicherheit und Ordnung.
Unterstützung bei der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung
von Einrichtungen (Zutrittskontrollen, Einhaltung der Hausordnung
etc.) beobachten und melden, nicht durchsetzen oder eingreifen.
Unterstützung bei der Suche nach vermissten Personen.
Suche nach vermissten Personen. Gemäss dem Bedarf der zuständigen
Stellen.Absuchen des Geländes gemäss der Anordnung der zuständigen
Stelle.
Führungsunterstützung
Lage
Ein Lagezentrum einrichten und betreiben.
Bereitstellen der notwendigen Infrastruktur für den papierbezogenen
sowie elektronischen Betrieb des Lagezentrums.
Gemäss Fachunterlagen und Vorgaben des Stabschefs und des Chefs
Lage. Eine Stunde nach der Alarmierung
Tage, Wochen, Monate
Sicherstellung der Betriebsbereitschaft.
Organisieren des Lageverarbeitungszyklus (Beschaffen von Rohinformationen, Auswerten von Nachrichten und Verbreiten von Lageinformationen).
Bewirtschaften der elektronischen Datenbanken.
Beschaffen und bearbeiten von Daten (Lageführung).
Umsetzen der im Ereignisfall aktuellen Vorgaben der Führung im
Lagezentrum.
Ausserdem gezieltes Ausrichten sämtlicher Tätigkeiten im Lagewesen.
Lagebild und Lageentwicklung im Lagezentrum erarbeiten und präsentieren.
Verarbeitung der vorhandenen und verifizierten Lageinformationen
zu einem Lagebild.
Aufarbeitung der "bevölkerungsschutzrelevanten Lage" (BREL).
Permanente oder periodische Aktualisierung des Lagebildes.
Beurteilung von Einzelaspekten (oder des gesamten Lagebildes)
durch das Ableiten von Erkenntnissen und deren Konsequenzen,
aber auch durch das Aufzeigen weiterer Entwicklungsmöglichkeiten.
Vorbereitung der Präsentation des Lagevortrags.
Aufzeigen des Lagebildes und der Lagebeurteilung - allenfalls im
Splittingverfahren mit Fachdienstchefs, Fachberatern und/oder Teilstäben.
Lageprodukte erarbeiten und führen.
Erarbeiten und führen von Standardprodukten zum Lagewesen;
Einsatzjournal, Lagebericht, Einsatzdispositiv, Nachrichtenkarten,
Führungskarte, Verkehrsdispositive, etc. Gemäss Bedarf
Erarbeiten und führen von weiteren Produkten für den Führungsstab.
In einem Lageverbund mitwirken und den
Teilbereich Zivilschutz führen.
Vollziehen von Tätigkeiten im Sachbereich Lage gemäss den Vorgaben der zuständigen Stelle beim Zusammenwirken mehrerer
Partner (zeitliche, formale und/oder inhaltliche Vorgaben).
Koordinieren und Steuern als selbst zuständige Stelle von Tätigkeiten im Sachbereich Lage beim Zusammenwirken mehrerer Partner
(prozessbezogene, zeitliche, formale und/oder inhaltliche Vorgaben).
Spezielle Dienstleistungen erbringen.
Unterstützen im Stabsarbeitsprozess;
Führen von Arbeitshilfen für die Stabsarbeit gemäss Führungsbehelf bzw. den Vorgaben des Führungsverantwortlichen.
Gemäss Bedarf Sechs Stunden nach der Alarmie-
Mitwirken bei der Aufarbeitung der "sicherheitsrelevanten Lage" (SI-
REL).
Erkundungen durchführen und Nachrichten beschaffen im Gelände. Gemäss Bedarf
Führungsunterstützung
Fachbereich
Telematik
Kommunikationsnetze erstellen und betreiben.
Erstellen und Betreiben von Leitungsbauverbindungen.
Tage, Wochen, Monate
Endgeräten in ein Leitungsbaunetz integrieren, betreiben und unterhalten.
Telefonzentralen an ein Leitungsbaunetz anschliessen, betreiben
und unterhalten.
Festnetztelefonie aufbauen und betreiben (Anbindung Festnetz).
Schadenplatztelefonie aufbauen, betreiben und unterhalten.
Kommunikationsnetzpläne erstellen (Telefon, Funk, Mail, etc.). Eine Stunde nach der Alarmierung
Funknetze aufbauen, betreiben und unterhalten.
Stationäre oder mobile Funkantennen installieren und anschliessen.
Notkommunikationsleitungen erstellen und betreiben
(z.B. Drahtverbindungen).
Telekommunikations- und Informatikmittel
(Telematik) am Führungsstandort betreiben.
Telematikzentrum aufbauen und betreiben.
Tage, Wochen, Monate
Telematikmittel an den Führungsstandorten bereitstellen und unterhalten.
Lokale Netzwerke (LAN) erstellen, betreiben und unterhalten.
Meldungen erfassen und weiterleiten.
Verbindungsdispositivs Draht / Funk erstellen und führen.
Software aktualisieren. permanent
Sicherstellen der Zugriffsrechte der eingesetzten Telematikmittel.
Für die Telematikmittel der Führungsstandorte eine Einrichtungs-
und Nutzungsplanung erstellen. Permanent
Führungsunterstützung
Telematik Sicherstellung der Alarmierung der Bevölkerung.
Die Funktionsfähigkeit der Sirenen gemäss den Vorgaben des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und des Kantons überprüfen. Zum
Beispiel mit periodischen Sirenentests.
Gemäss der Weisung des Bundesamts für Bevölkerungsschutz, den
Vorgaben des Kantons, den
Vorgaben des Gemeindeführungsstabs/des Regionalen Führungsstabs.
Tage, Wochen, Monate
Alarmierung der Bevölkerung sicherstellen und durchführen mit den
geeigneten Mitteln.
Gemäss den Vorgaben des Kantonalen Führungsstabs, des Gemeindeführungsstabs/des Regionalen Führungsstabs.
Kommandoposten Front Kommandoposten Front einrichten und
betreiben.
Eine Führungsinfrastruktur an der Front für die Zivilschutzorganisation aufbauen und betreiben.
rungsstabs. Eine Stunde nach der Alarmierung
Stunden, Tage, Wochen
Sicherstellung der internen Kommunikation und der Kommunikation
zwischen den involvierten Partnerorganisationen. Gemäss Bedarf
Erstellung und Führung aller relevanten Lageprodukte und der Führungsübersichten.
Information und Kommunikation
Unterstützung von Behörden und Führungsorganen bei Informations- und Kommunikationsaufgaben.
Informationen aufbereiten, verarbeiten und sicherstellen.
Überwachung von Social Media.
Tage, Wochen, Monate
Betreuung
Betreuung von hilfsbedürftigen Personen
(nicht medizinisch)
Produkt
Sammelstellen einrichten und betreiben.
Betreiben von Sammelstellen für unverletzte Personen, Tote oder
Angehörige zum Beispiel in Schutzbauten, Turnhallen, Zelten oder
provisorischen Einrichtungen.
Jede Sammelstelle soll mindestens für
100 Personen Platz haben.
Stunden, Tage
Streugut-Sammelstellen betreiben. Kapazität: gemäss den Gegebenheit
am Einsatzort.
Betreuungsstellen einrichten und betreiben.
Betreiben von Betreuungsstellen zum Beispiel in Anlagen, Schutzräumen, Turnhallen, Zelten oder in provisorischen Einrichtungen.
Jede Betreuungsstelle soll mindestens
Platz für 50 Personen haben.
Stunden, Tage, Wochen,
Monate
Bei einer Belegungsdauer kürzer als
24 Stunden müssen 10% Liegeplätze
bezogen auf die tatsächliche Belegung
vorhanden sein.
Bei einer Belegungsdauer länger als
24 Stunden müssen 100% Liegeplätze
bezogen auf die tatsächliche Belegung
vorhanden sein.
Unterstützung beim Aufbauen und Betreiben von Zeltlagern.
Zeltlager mit regionaler Unterstützung (und weiteren Partnern) aufbauen und betreiben. Zeltlager für 2'500 Personen.
Wochen, Monate
Unterstützung von Einrichtungen für unterstützungsbedürftige Personen.
Übernehmen von einfachen Aufgaben zur Entlastung des Personals
der Einrichtungen. (Zum Beispiel einfache Pflegemassnahmen unter
Anleitung von medizinischem Fachpersonal, Laienpflege.)
Tage, Wochen
Evakuierungen durchführen.
Kleinräumige Evakuierung (einige bis mehrere hundert Personen im
Gebiet der Zivilschutzorganisation).
Gemäss den Vorgaben der Einsatzführung.
Stunden, Tage
Grossräumige Evakuierung (mehrere tausend Personen).
Durchführung spezieller Evakuierungen (zum Beispiel von Krankenhäuser, Alters- und Pflegeheime).
Unterstützung von Behörden und Führungsorganen.
Unterstützung von Behörden und Führungsorganen bei administrativen Tätigkeiten wie zum Beispiel der Registrierung von Personen
(Tote, Verletzte, Kranke, Vermisste und Unterstützungsbedürftige).
Verstärkung des öffentlichen Gesundheitswesens (medizinisch)
Unterstützung von Einrichtungen des Gesundheitswesens.
Unterstützung von Spitäler und Pflegeinstitutionen bei einfachen
Pflegemassnahmen unter Anleitung von medizinischem Fachpersonal, Laienpflege. 24 Stunden nach der Alarmierung
Tage, Wochen
Unterstützung der spitalexternen Pflege
(Spitex etc.).
Unterstützung der spitalexternen Pflege und Betreuung zum Beispiel mit der Verteilung von Verpflegung, mit der Durchführung von
Transporten, mit der Besorgung von Einkäufen, mit Hausbesuchen
etc.
Zentren (zum Beispiel zum Impfen und
Testen) aufbauen und betreiben.
Unterstützung beim Aufbau und Betrieb von Testzentren bei einer
Pandemie oder Epidemie.
Gemäss den Vorgaben von Fachpersonen. Wochen, Monate
Technische Hilfe: Pionier Trümmerlagen
Sicherungsmassahmen
Hilfskonstruktionen
Räumungsarbeiten
Unterstützung beim Orten von eingeschlossenen oder verschütteten Personen.
Unterstützung der technischen Ortung von eingeschlossenen oder
verschütteten Personen unter der Leitung von externen Fachpersonen.
Erstellen von Kernbohrungen für Sondierungen oder Luftzufuhr. Gemäss Bedarf
Stunden, Tage
Retten und Bergen aus Trümmerlagen.
Öffnen und Vordringen in Trümmer zur Rettung eingeschlossener oder verschütteter Personen.
Retten von Personen aus Trümmerlagen (nicht aus der Tiefe).
Unterstützung bei der Ausführung behelfsmässigen technischen Sicherungsarbeiten.
Infrastrukturschäden feststellen nach den Vorgaben von Fachpersonen.
Behelfsmässiges Abstützen und Sichern von einsturzgefährdeten
Bauwerken oder Bauteilen nach Vorgaben von Fachleuten. Gemäss Bedarf
Einbauen mobiler Hochwasserschutzsysteme.
Auspumpen und Transportieren von Schmutzwasser.
Pumpen und transportieren von Sauberwasser (keine Trinkwasserversorgung).
Gemäss den Vorgaben der Wasserversorgung der Gemeinden.
Unterstützung beim Einbauen einfacher, temporärer Uferschutzmassnahmen (mit Baumaterialien Dritter).
Nach den Vorgaben der Fachpersonen.
Entfernen oder sichern labiler Bauteile an Gebäuden. Gemäss der Anleitung von Fachpersonen.
Trennen und entfernen von Bäumen oder Baumteilen.
Erstellen von einfachen Stützkonstruktionen für die Sicherung von
Hängen oder Gehrinnen.
Gemäss der Anleitung von Fachpersonen oder von Angehörigen des Zivilschutzes mit Spezialausbildung. Zum
Beispiel vom Förster oder Forstwart.
Anrissstellen abdecken, um grösseren Schaden zu verhindern. Nach Vorgaben von Fachpersonen
(zum Beispiel von Geologen).
Infrastrukturen erstellen / bereitstellen.
Erstellen und sichern von behelfsmässigen, temporären Zugängen
und Verbindungen wie zum Beispiel einfache Fusswege, Stege oder
Brücken; Sichern derselben mit Seilen, Geländern, Leitern etc.
Mithilfe und Unterstützung bei der Sicherstellung der Notstromversorgung; falls vorhanden, Betrieb eigener Notstromaggregate.
Erstellen von Hilfskonstruktionen (temporäre Verankerungen, behelfsmässige Gerüste, Zwei- / Dreibeine, Schlauchbrücken etc.).
Schadensauswirkungen beheben.
Zerkleinern und räumen grosser Trümmer zum Beispiel von Verkehrsträgern, aus Gebäuden oder aus Gehrinnen. Eine Stunde nach der Alarmierung
Freilegen von Durchgängen und Unterführungen. Zum Beispiel
durch auspumpen und entfernen von Schlamm und Geröll.
Freischneiden zugewachsener Abflussprofile in Gehrinnen.
Behelfsmässiges instand stellen von Schutzbauwerken aus Holz.
Instandstellungsarbeiten durchführen.
Strassen reinigen (Grobreinigung).
Wege, Bachbette, Kultur- und Wiesenland instand stellen. Unter Anleitung von Fachpersonen.
Sicherheit Unterstützung bei der Gewährleistung
von Sicherheit und Ordnung.
Unterstützung bei der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung
von Einrichtungen (zum Beispiel mit Zutrittskontrollen). Nur beobachten und melden, nicht durchsetzen oder eingreifen.
Stunden, Tage
Kulturgüterschutz
Erfassen
Erfassen allfälliger Kulturgüter mit lokaler
Bedeutung (C-Objekte) im Gebiet der Zivilschutzorganisation.
Erfassung der Kulturgüter mit lokaler Bedeutung (C-Objekte) nach
Angaben der politischen Organe (Gemeinderat/Stadtrat/Kanton). Gemäss den politischen Vorgaben.
Gemäss dem Auftrag von Kanton
und Gemeinden. permanent
Dokumentation Kulturgüter mit lokaler Bedeutung (C-Objekte) inventarisieren und dokumentieren.
Inventarisieren von Kulturgütern mit lokaler Bedeutung (C-Objekte)
in die entsprechende Datenbank.
Gemäss den Vorgaben von Fachstellen.
Erstellen von Objektbeschrieb / Kurzdokumentationen für jedes Kulturgut mit lokaler Bedeutung (C-Objekt) mittels Kulturgüterdatenbank. Gemäss den Vorgaben von Fachstellen.
Erstellung und Aktualisierung von Einsatzplänen zur allfälligen Evakuation eines Kulturgutes in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr.
Schutz und Schadenminderung
Massnahmen zum Schutz von und zur
Schadenminderung an Kulturgütern im Ereignisfall ergreifen.
Einrichten und Betreiben der Prozessstrasse gemäss dem Handbuch Kulturgüterschutz des Bundesamts für Bevölkerungsschutz. Gemäss Bedarf
Stunden, Tage, Wochen,
Monate
Notlager für Kulturgüter mit lokaler Bedeutung (C-Objekte).
Eruieren von allfälligen Notlagern im Gebiet der Zivilschutzorganisation.
Gemäss dem Auftrag von Kanton
und Gemeinden. permanent
Evakuation
Unterstützung der Partner in allen Bereichen des Kulturgüterschutzes während
den Einsätzen.
Übernahme von Kulturgütern ab der Übergabestelle. (Die Feuerwehr
ist zuständig für den Transport bis zum Rand der Gefahrenzone.)
Stunden, Tage
Unterstützung der Eigentümer beim Aufbau und Betrieb eines Notlagers. nach Auftrag Wochen, Monate
Logistik
Verpflegung
Verpflegung für Einsatzkräfte sicherstellen (Einkauf, Produktion und Verteilung).
Die Verpflegung für 300 Einsatzkräfte sicherstellen.
Die Verpflegung kann durch Externe mittels Leistungsvereinbarung
organisiert oder selbst produziert und verteilt werden.
Die Verpflegung soll spätestens 3
Stunden nach der Auftragserteilung
am Abgabeort warm bereit sein.
Bei länger dauernden Ereignissen sollen drei Mahlzeiten pro Tag, inkl. Zwischenverpflegung, organisiert sein.
Stunden, Tage, Wochen,
Monate
Die Verpflegung für die freiwilligen Helfer sicherstellen.
Verpflegung in Institutionen sicherstellen.
Unterstützung des Gesundheitswesens (inkl. Heime) bei Verpflegungsmassnahmen (inkl. Kochen).
Gemäss den Vorgaben des Gesundheitswesens/der Heimleitung.
einsatz-, bzw. abfahrtsbereit. Wochen, Monate
Die SPITEX mit Verpflegungsmassnahmen unterstützen. Die Verpflegung transportieren und verteilen. Gemäss den Vorgaben der SPITEX.
Verpflegung für die Bevölkerung sicherstellen.
Verpflegung an Sammel- und Betreuungsstellen sicherstellen. Für 300 Personen.
Stunden, Wochen, Monate
Verpflegung von Unterstützungsbedürftigen sicherstellen. Für 300 Personen und für die Mitarbeiter der Zivilschutzorganisation.
Wochen, Monate
Organisieren der Abgabe der Verpflegung an die Bevölkerung.
Nahrungsmittelabgabestellen organisieren und betreiben. Für 300 Personen.
Güterversorgung
Güter beschaffen.
Mitteltabelle erstellen.
Während der normalen Lage klären, wo was verfügbar ist (zum Beispiel: Tankstellen mit Notstromversorgung, Kleider etc.).
permanent permanent
Treibstoffe, Schmier- und Betriebsmittel beschaffen.
Wochen, Monate
Unterstützung bei der Beschaffung der lebenswichtigen Güter für
die Bevölkerung wie Wasser, Sanitätsmaterial, Medikamente,
Heizöl, Energie, Kleidung etc.
Unterstützen beim Aufbereiten und Verteilen von Trinkwasser.
Sicherstellung der Notwasserversorgung.
Güter verteilen.
Treibstoffe, Schmier- und Betriebsmittel verteilen.
Wasserabgabestellen organisieren und betreiben.
Verteilen der lebenswichtigen Güter für die Bevölkerung wie Wasser, Sanitätsmaterial, Medikamente, Heizöl, Energie, Kleidung etc.
Energieversorgung
Treibstoffversorgung sicherstellen.
Durchhaltefähigkeit der Notstromversorgung der Sicherheitsnetzfunk - Basisstationen sicherstellen.
Gemäss den Vorgaben des Kantons.
Nottankstellen bereitstellen und betreiben.
Treibstoffnachschub für die Einsatzdienste sicherstellen.
Brennstoffversorgung sicherstellen. Die personelle Unterstützung zugunsten der Heizenergieversorgung
sicherstellen.
Gasversorgung sicherstellen. Die personelle Unterstützung für die Gasversorgung sicherstellen
(Bereitstellen von Gasflaschen etc.).
Fachbereich Produkt Qualität Quantität Zeitpunkt der Leistung Dauer der Leistung Fachbereich
Entsorgung
Abfall entsorgen. Personelle Unterstützung der Technischen Betriebe bei der Abfallentsorgung (z.B. Betrieb von Abfallentsorgungsstellen).
Wochen, Monate
Abwasser entsorgen. Personelle Unterstützung der Technischen Betriebe bei der Abwasserentsorgung.
Administration und
Rechnungsführung
Allgemeine administrative Aufgaben
wahrnehmen.
Ausführen der administrative Tätigkeiten (zum Beispiel das Aufgebot
verfassen oder Urlaubs- und Dienstverschiebungsgesuche beantworten etc.).
Rechnungsführung sicherstellen.
Erstellen der Soldabrechnungen inkl. Auszahlung. Sechs Stunden nach der Alarmie-
Erstellen der Meldekarten für die Erwerbsausfallentschädigung.
Erstellen der Kursabrechnung.
Transporte organisieren,
disponieren und durchführen
Mannschafts- und Materialtransporte
durchführen.
Die Beweglichkeit und die Versorgung der eigenen Formationen sicherstellen.
Personentransporte sicherstellen.
Unterstützungsbedürftige und Todesopfer transportieren. Der Transport von Todesopfern wird in jedem Fall vom Kanton angeordnet.
Unterstützung des öffentlichen Verkehrs im Ereignisfall.
Gütertransporte sicherstellen. Den Nachschub und auch den Rückschub mit eigenen Transportmitteln oder mit Transportmitteln von Dritten sicherstellen.
Standorte und Infrastrukturen
Werterhaltung der Schutzanlagen und der
öffentlichen Schutzräumen sicherstellen.
Periodische Anlagekontrollen durchführen (mit der Unterstützung
des Kantons). Gemäss den technischen Vorgaben.
Wartung und Unterhalt von Schutzanlagen sicherstellen.
Gemäss dem Pflichtenheft des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und
den Vorgaben des Kantons.
Die Wartung und den Unterhalt der öffentlichen Schutzräumen sicherstellen.
Einsatzbereitschaft der Schutzräume sicherstellen. Periodische Schutzraumkontrollen durchführen.
Dienstbetrieb sicherstellen. Den Dienstbetrieb in Anlagen sicherstellen.
Den Dienstbetrieb an anderen Standorten sicherstellen.
Technischer Betrieb sicherstellen.
Sicherstellung des technischen Betriebs von geschützten Anlagen.
Schutzanlagen bereitstellen und betreiben (z.B. als Führungsstandorte eines Gemeindeführungsstabs oder eines Regionalen Führungsstabs).
Die Infrastruktur für Betreuungsstellen sicherstellen und betreiben.
Material und Reparaturwesen
Inventarisierung, Lagerung, Wartung und
Bereitstellen von Material.
Material verwalten: lagern, inventarisieren und kontrollieren.
permanentMaterial warten oder Wartung extern durchführen lassen.
Material reparieren oder Reparatur veranlassen.
Material bereitstellen.
Wochen, Monate
3. Leistungsprofil der kantonalen Zivilschutzorganisation (§ 8 Abs. 2 Zivilschutzgesetz BL)
Führung
Führung der Zivilschutzorganisation
Führung der Zivilschutzorganisation administrativ, organisatorisch, materiell und
personell.
Sicherstellen der Führung und Einsatzbereitschaft der Zivilschutzorganisation gemäss dem Handbuch «Führung im Zivilschutz». Gemäss den Vorgaben des Einsatzverbands Bevölkerungsschutz, des Kantonalen Führungsstabs und des Amts für
Militär- und Bevölkerungsschutz.
Vertreten des Zivilschutzes gegenüber Behörden, Partnerorganisationen, Führungsorganen und Bevölkerung.
Führen im Einsatz und in
der Ausbildung
Alarmierung der Zivilschutzorganisation im
Ereignisfall.
Der Zivilschutzkommandant und seine Stellvertreter können jederzeit
selbständig oder im Auftrag der zuständigen Organe über geeignete
Systeme alarmieren.
unverzüglich
Führen der Zivilschutzorganisation im Einsatz.
Sicherstellung der Führungsaufgaben der Kader aller Stufen;
Führen der unterstellten Mannschaft gemäss dem Handbuch «Führung im Zivilschutz».
Sicherstellung und Durchführung der Ausbildungen.
Sicherstellung des Ausbildungsstands der Kompanie.
Wiederholungskurse planen, vorbereiten, durchführen und auswerten.
Planung und Beratungen
Sicherstellung der Planung.
Personal- und Kaderplanung sicherstellen.
Mehrjahresplanung
von mindestens drei
Jahren.
Planung erstellen und Einsatzvorbereitungen treffen.
Sicherstellung der Fachberatung.
Den Kantonalen Führungsstab beraten.
Nach den Vorgaben der vorgesetzter
Stelle. bei Bedarf
Gemäss den Vorgaben des Kantonalen
Führungsstabs.
Einsatzdienste sowie Dritte über Zivilschutzleistungen informieren
und beraten.
Gemäss den Vorgaben der übergeordneten Stelle.
Führungsunterstützung
Betrieb Schadenplatzkommando
Unterstützung des Stabszugs beim Betrieb des Schadenplatzkommandos Einsatzleitwagen.
Unterstützung bei der Erstellung und Führung aller
Produkte des Schadenplatzkommandos. Gemäss den Vorgaben des Schadenplatzkommandos.
rungseingang soll das Material und
das Personal in Gruppenstärke zum
Einsatz in der Basis bereitstehen.
Stunden bis Tage
Unterstützung bei der Kommunikation im Schadenplatzkommando,
zwischen den Diensten und den Leitstellen.
Ablösung der Führungsunterstützung des
Einsatzleitwagens.
Erstellung und Führung aller
Produkte des Schadenplatzkommandos. Gemäss den Vorgaben des Schadenplatzkommandos/des Chef Stab/Führungsunterstützung.Kommunikation im Schadenplatzkommando, zwischen den Diensten
und den Leitstellen.
Rapportführung Einsatz als Chef Stab/Führungsunterstützung im Schadenplatzkommando.
muss ein ausgebildeter Chef
Stab/Führungsunterstützung verfügbar sein.
Aufbau und Betrieb einer
Führungsinfrastruktur
Aufbau und Betrieb der Führungsinfrastruktur mit Einsatzleitwagen des Einsatzverbands Bevölkerungsschutz.
Aufbau und Betrieb einer universell nutzbaren Führungsinfrastruktur
mit dem Einsatzleitwagen klein.
rungseingang soll das Material und
das Personal in Gruppenstärke zum
Einsatz in der Basis bereitstehen.
Erstellung und Führung aller geforderten Lageprodukte und den Führungsübersichten.
Sicherstellen der internen Kommunikation und zwischen den involvierten Partnern.
Aufbau und Betrieb einer Führungsinfrastruktur in einer temporären Einrichtung.
Aufbau und Betrieb einer universell nutzbaren Führungsinfrastruktur
in einer temporären Einrichtung.
Erstellung und Führung aller geforderten Lageprodukte und der Führungsübersichten.
Sicherstellen der internen Kommunikation und zwischen den involvierten Partnern.
Unterstützung der
eigenen Kompanie sowie
von Partnern
Sicherstellung der persönlichen Führungsassistenten für Personen, Einsatz- und
Fachdienste.
Unterstützung beim Führen der Führungshilfen und in der Dokumentation des Einsatzes.
rungseingang soll das Material und
das Personal in Truppenstärke zum
Einsatz in der Basis bereitstehen.
Unterstützung der internen sowie der Kommunikation mit anderen
Diensten.
Informationsbeschaffung auf dem Schadenplatz für den Kantonalen Führungsstab
Rück.
Rapportinformationen und Begehren sammeln und übermitteln.
Datenmaterial zur Schadenslage sammeln, verdichten und übermitteln.
Betrieb des Kommandopostens der Kantonalen Kompanie.
Unterstützung des Chefs «Magazin» bei der Kommunikation sowie
der Koordination der Einsatzmittel. Eine Stunde nach der Alarmierung
muss die Führungsinfrastruktur
zweckmässig verfügbar sein.
Tage bis WochenDen Führungsraum der Kompanie mit all seinen Mitteln betreiben.
Die IT- und Kommunikationsinfrastruktur der Kompanie betreiben
und unterhalten.
Unterstützung im Bereich Lage-, Führungs- und Informationssystem.
Unterstützung des Gemeindeführungsstabs/des Regionalen Führungsstabs bei der Handhabung des Lage-, Führungs- und Informationssystems im Einsatzfall.
rungseingang soll das Material und
das Personal in Truppenstärke zum
Einsatz in der Basis bereitstehen.
Stunden bis Tage
Unterstützung gemäss
«Personenmanagement Team».
Im Einsatzfall Unterstützung des Personenmanagement Team in personeller Hinsicht. Dies umfasst Erfassung von Patienten bzw. Unverletzten im Informations- und Einsatzsystem.
Gemäss dem Einsatzkonzept
«Personenmanagement Team».
Führungsunterstützung
Sachbereich
Telematik
Verbindungen
Betrieb der regulären Funkmittel im Kommandoposten Rück.
Gemäss eigenen Einsatzkonzepten
und Vorgaben des Chefs Lage.
rungseingang soll das Material
und das Personal in Zugsstärke
zum Einsatz in der Basis bereitstehen.
Tage bis Wochen
Betrieb Telefonie und der Sattelitentelefonie im Kommandoposten
Rück.
Betrieb der Homepage und der E-Mail Accounts des Kantonalen
Führungsstabs.
Meldefluss
Sicherstellen eines geregelten Informationsflusses innerhalb des
Kommandopostens Rück in digitaler sowie in analoger Form.
Mitarbeit in der Triage: Meldungen vom Meldeeingang analysieren,
zuweisen und weiterleiten an betroffene Dienste und Personen.
Sachbereich Lage
Informationsbeschaffung
Proaktives Beschaffen von Informationen bei allen verfügbaren internen sowie externen Informationsquellen. Dies via Gespräch, Telefon, Funk und Internet.
Gemäss den Informationsbeschaffungskonzepten und Vorgaben des
Chefs Lage.
Bei Bedarf Erkundungen in zugewiesenem Gelände durchführen.
Auswertung
Führen einer Nachrichten- und einer Führungskarte in elektronischer
Form oder in Papierform.
Führung eines Journals in elektronischer oder in Papierform.
Mithilfe bei der Erstellung von Lageberichten.
Selbständige Führung der Informationswand.
Verbreitung
Mithilfe bei der internen Verbreitung von freigegebenen Lageprodukten des Kantonalen Führungsstabs. Gemäss den Vorgaben der Stabsleitung des Kantonalen Führungsstabs
und des Chefs Lage.
Mithilfe bei der externen Verbreitung von freigegebenen Lageprodukten wie zum Beispiel der elektronischen Lagedarstellung der nationalen Alarmzentrale.
Unterstützungsaufgaben
Betrieb der Pforte Kommandoposten
Rück.
Prüfung der Zutrittsberechtigung aller Personen, welche den Kommandoposten Rück betreten wollen.
Führen einer aktuellen Präsenzkontrolle über alle Personen, welche
sich im Kommandoposten Rück befinden.
Führungsassistenz
Im Einsatzfall: Sicherstellung der Führungsassistenz von Teilstäben
oder von Fachdiensten. Dies beinhaltet die Mithilfe bei der Führung
von Führungshilfen und die Erstellung von Einsatzdokumentationen
in elektronischer Form und in Papierform.
Gemäss den Vorgaben des Leiters
des Kantonalen Führungsstabs bzw.
des Stabchefs.
Unterstützung der Hotline.
Im Einsatzfall: Unterstützung der Hotline in personeller Hinsicht.
Dies umfasst die Bedienung der Infrastruktur sowie die Entgegennahme und Bearbeitung von Anrufen.
Gemäss den Konzepten der Hotline
des Kantonalen Führungsstabs.
72 Stunden nach dem Einsatz
beginnt die Unterstützung der
Hotline in Gruppenstärke.
Unterstützung bei der Vorbereitung,
Durchführung und Nachbearbeitung von
Rapporten.
Mithilfe bei der Vorbereitung der Rapporte im Führungsraum. Dies
umfasst das Hochfahren der Multimedia-Einrichtungen, die Nachführung von Lagekarten, der Mitteltabellen oder sonstigen Führungshilfen für den Rapport. Gemäss eigenen Konzepten und den
Vorgaben der Adjutantur des Kantonalen Führungsstabs.
rungseingang soll das Material
und das Personal in Zugsstärke
zum Einsatz in der Basis bereitstehen.
Unterstützung bei der Durchführung der Rapporte. Dies umfasst die
Führung der Führungshilfen und die Bedienung der Multimedia-Einrichtungen im Führungsraum.
Unterstützung bei der Nachbearbeitung von Rapporten. Dies umfasst das Verfassen von Protokollen und das Führen von Pendenzenlisten elektronisch und auf Papier.
Infrastruktur
Werterhaltung / Betrieb
Periodische Kontrolle der EDV und der Kommunikationsmittel im
Kommandoposten Rück auf Funktionstüchtigkeit. Dazu gehören neben dem PC die Drucker, sowie sämtliche Bildschirme / Beamer und
die Installationen im Führungsraum. Unter Telekommunikation werden alle Funk-, Fax- und Telefonsysteme verstanden.
Gemäss Checkliste und Vorgaben
Hauptabteilung Operationen des Amts
für Militär und Bevölkerungsschutz.
nach Bedarf
Anschliessen von Funk-, LAN-, Telefonie- und Zweidrahtverbindungen.
Notbetrieb
Aufbau und Anschluss der mobilen Polycom-Antenne. Sicherstellen
des Notbetriebs des Sicherheitsnetzfunks im Kommandoposten
Rück.
Im Falle eines Notbetriebes werden
die Kommunikationsmittel gemäss
dem Befehl des Leiters des Kantonalen Führungsstabs bzw. des Stabschefs in Betrieb genommen.
rungseingang soll das Material
und das Personal in Zugsstärke
zum Einsatz in der Basis bereitstehen.
Aufbau und Anschluss der Notantenne für Radio und Fernsehen. Sicherstellen des Notbetriebs im Kommandoposten Rück.
Installation und Betrieb von Feldtelefonen und Feldverbindungen.
ABC
Unterstützung
bei atomaren
Ereignissen
Radiologisches Ereignis mit
grosser Freisetzung
Mithilfe bei der Einrichtung und dem Betrieb der Gefahrenzone bei
einem betroffenen Gebiet oder Gebäude.
Gemäss dem Schadenplatzkommando.
rungseingang soll das Material
und das Personal in Zugsstärke
zum Einsatz in der Basis bereitstehen.
Tage bis WochenMithilfe beim Erstellen und Betreiben einer Beratungsstelle für Radioaktivität.
Mithilfe beim Erstellen und Betreiben einer Messstelle für Radioaktivität.
Dekontamination
Aufbau und Betrieb einer Personendekontaminationsstelle für Einsatzkräfte, Verletzte und Unverletzte.
Bis zu 24 Stunden und danach 12 Stunden pro Tag.
Aufbau und Betrieb einer Fahrzeug- und Materialdekontaminationsstelle.
bis zu 24h und danach 12h
pro Tag.
Freimessung Mithilfe bei der Freimessung von Personen, Tieren, Gelände, Fahrzeugen und Material mittels eigenen Messgeräten. Stunden bis Tage
Dosisleistung
Mittels eigenen Messgeräten sicherstellen, dass Dosisleistungen der
eigenen Formation erfasst werden. durchgehend
Mittels eigenen Messgeräten sicherstellen, dass Dosisleistungen von
Partnerorganisationen erfasst werden.
Unterstützung
bei biologischen
Ereignissen
Tierseuchen
Mithilfe und Unterstützung bei der Einrichtung und dem Betrieb der
Gefahrenzone, Schutzzone, Überwachungszone und der Verkehrsumleitzone bei einem betroffenen Gehöft, Betrieb oder Waldstück.
Gemäss dem Schadenplatzkommando.
Tage bis Wochen
Mithilfe und Unterstützung bei der fachgerechten Bergung von verendeten Wildtieren in den Zonen gemäss den Einsatzplanungen.
Mithilfe und Unterstützung bei der Dekontamination eines betroffenen Hofes oder Betriebes gemäss den Einsatzplanungen. Stunden bis Tage
Dekontamination
Aufbau und Betrieb einer Personendekontaminationsstelle für Einsatzkräfte, Verletzte und Unverletzte. Bis zu 24 Stunden und danach 12 Stunden pro Tag.Aufbau und Betrieb einer Fahrzeug- und Materialdekontaminationsstelle.
Unterstützung
bei chemischen
Ereignissen
Freisetzung chemischer Stoff
Mithilfe bei der Einrichtung und dem Betrieb der Gefahrenzone bei
einem betroffenen Gebiet oder Gebäude. Tage bis Wochen
Sicherstellen von Boden-, Wasser- und Luftproben. durchgehend
Durchführen von Messungen zum Eigenschutz mit den zugewiesenen Gaswarngeräten. durchgehend
Dekontamination
Aufbau und Betrieb einer Personendekontaminationsstelle für Einsatzkräfte, Verletzte und Unverletzte.
Bis zu 24 Stunden und danach 12 Stunden pro Tag.Aufbau und Betrieb einer Fahrzeug- und Materialdekontaminationsstelle.
Sanität
Massenanfall von Verletzten (MANV)
Aufbau der Sanitätshilfestelle beider
Basel.
Aufbau der Sanitätshilfestelle beider Basel an einem Ort ohne bestehende Infrastruktur.
Gemäss dem Behelf Massenanfall von
Verletzten.
rungseingang soll das Material
und das Personal in Zugsstärke
zum Einsatz in der Basis bereitstehen.
Stunden bis Tage
Aufbau der Sanitätshilfestelle in einer bestehenden Infrastruktur (zum
Beispiel in einer Turnhalle oder in einem Seminarzentrum, etc.).
Betrieb der Sanitätshilfestelle beider
Basel.
Sicherstellung des technischen Betriebs innerhalb der Sanitätshilfestelle beider Basel. Dies beinhaltet Wasser- und Abwassermanagement, Stromversorgung, Abfallmanagement und Reinigung, Materialverteilung und Nachschubversorgung, sowie falls nötig Heizung. Gemäss den Vorgaben des Chefs der
Sanitätshilfestelle beider Basel und den
Einsatzkonzepten der Kantonalen Zivilschutzorganisation.
Sicherstellung des organisatorischen Betriebs der Sanitätshilfestelle
beider Basel. Dies beinhaltet die Einteilung und Führung des eigenen
Personals und weiterer Laienhelfer.
Sicherstellung des medizinischen Betriebs der Sanitätshilfestelle beider Basel. Dies beinhaltet Materialvorbereitungen bei Behandlungen,
unterstützen der Ärzte und Rettungssanitäter bei Behandlungen und
Eingriffen.
Unterstützung bei der Patientenbetreuung.
Mithilfe bei der Patientenbeurteilung.
Gemäss dem Schadenplatzkommando/
Behelf Massenanfall von Verletzten.
Selbständige Durchführung von Patientenüberwachungen.
Mithilfe bei der Patientenbehandlung bzw. selbständige Durchführung
einfacher Handlungen.
Patiententransport sicherstellen.
Sicherstellung des Patiententransportes innerhalb der Sanitätshilfestelle beider Basel. Gemäss dem Schadenplatzkommando.
Mithilfe beim Patiententransport von der Patientensammelstelle zur
Sanitätshilfestelle beider Basel.
Unterstützung bei der Personenerfassung. Mithilfe bei der Erfassung und Verarbeitung von Patientendaten.
Gemäss den Vorgaben des Chefs der
Sanitätshilfestelle und den Einsatzkonzepten der Kantonalen Zivilschutzorganisation.
Einsatz in Katastrophen
und Notlagen
Unterstützung bei der Einrichtung und Betrieb eines Impfzentrums.
Mithilfe bei der Einrichtung von kantonalen Impfzentren.
Gemäss der Pandemieplanung BL und
den Vorgaben des Kantonalen Fühnach Bedarf nach Bedarf
Mithilfe beim Betrieb von kantonalen Impfzentren. Dies umfasst die
Unterstützung des medizinischen Personals bei der Durchführung der
Impfungen (zum Beispiel mit der Vorbereitung des Materials).
Gemäss der Pandemieplanung BL und
den Vorgaben des Kantonalen Füh-
Unterstützung beim Betrieb einer geschützten Sanitätshilfestelle.
Mithilfe bei der Inbetriebnahme von geschützten Sanitätshilfestellen.
Gemäss den Vorgaben des Chefs der
Sanitätshilfestelle und den Einsatzkonzepten der Kantonalen Zivilschutzorganisation.
Mithilfe beim Betrieb der geschützten Sanitätshilfestellen in organisatorischen und medizinischen Belangen.
Unterstützung bei Grossanlässen
Unterstützung des Sanitätsdienstes bei
grossen Events.
Unterstützung der sanitätsdienstlichen Mittel mit Material und Personal bei Grossanlässen.
Gemäss den Einsatzplanungen zu den
Grossanlässen und den Vorgaben des
Amts für Militär und Bevölkerungsschutz.
First Responder Einsatz als First Responder während den
Ausbildungen.
Sicherstellung der Ersten Hilfe innerhalb der Kompanie während Kadervorkursen, Wiederholungskursen und Einsätzen.
Gemäss den Vorgaben des Kommandos der Kantonalen Zivilschutzorganisation.
Logistik
Verpflegung Verpflegung sicherstellen mittels Einkauf,
Zubereitung und Verteilung.
Die Verpflegung der Kantonalen Zivilschutzkompanie sicherstellen.
Verpflegung für maximal 350 Personen.
Eine Stunde nach der Alarmierung ist die Küche einsatzbereit.
Die Verpflegung mit einer warmen Mahlzeit hat spätestens 4
Stunden nach dem Aufgebot zu
erfolgen.
Tage bis Wochen
Die Verpflegung des Kantonalen Führungsstabs sicherstellen.
Versorgung
Treibstoffversorgung sicherstellen. Treibstoffnachschub für alle Mittel der Einsatzverbands Bevölkerungsschutz sicherstellen.
Eine Stunde nach der Alarmierung ist die Logistik im Stande,
die geforderten Leistungen zu
erbringen.
nach Bedarf
Elektrizitätsversorgung sicherstellen.
Stromversorgung des Einsatzverbands Bevölkerungsschutz auf dem
Schadenplatz sicherstellen.
Die mit Notstrom zu versorgenden Objekte werden durch die Hauptabteilung
Operationen des Amts für Militär und
Bevölkerungsschutz festgelegt. Die
Versorgung erfolgt gemäss dem Konzept.
Notstromversorgung der zugewiesenen Objekte mit internem bzw.
externem Notstromaggregat sicherstellen.
Wasserversorgung sicherstellen. Sicherstellen der Wasserversorgung auf dem Schadenplatz für Dekontamination und für die Sanitätshilfestelle.
Materialversorgung sicherstellen.
Beschaffung von Einsatz- bzw. Verbrauchsmaterial, welches nicht
Bestandteil des Einsatzmaterials des Einsatzverbands Bevölkerungsschutz ist.
Entsorgung
Tierkadaver entsorgen. Entsorgung von Tierkadavern gemäss der Tierseuchenbekämpfung.
Gemäss den Vorgaben der zuständigen Stellen und gemäss dem Konzept
für hochansteckende Tierseuchen.
Dies mit eigenen Mitteln oder über
Partnerfirmen.
Sechs Stunden nach der Alarmierung ist die Logistik im
Stande, die geforderten Leistungen zu erbringen.Abfall entsorgen. Entsorgung aller Art von Abfällen während den Einsätzen. Gemäss den Vorgaben der zuständigen Stellen. Dies mit eigenen Mitteln
oder über Partnerfirmen.Abwasser entsorgen. Dekontaminiertes Wasser zur Entsorgung abführen.
Transporte
Mannschafts- und Materialtransporte
durchführen.
Beweglichkeit und Versorgung des Einsatzverbands Bevölkerungsschutz sicherstellen. Die logistischen Mittel sind primär auf
den Einsatz der Kantonalen Zivilschutzorganisation ausgerichtet und
sekundär für weitere Aufträge.
Eine Stunde nach der Alarmierung ist die Logistik im Stande,
die geforderten Leistungen zu
erbringen.Gütertransport sicherstellen. Den Nachschub und den Rückschub sicherstellen.
Standorte und
Infrastrukturen
Werterhaltung der Standorte sicherstellen.
Periodische Anlagekontrolle im Kommandoposten Rück durchführen. Gemäss der Unterhalts-Checkliste Gitterli, bzw. der Checkliste der Einsatzbasis.
permanentPeriodische Kontrolle der Einsatzbereitschaft der Einsatzbasis sicherstellen.
Dienstbetrieb sicherstellen.
Den Dienstbetrieb während den Ausbildungen und Einsätzen im
Kommandoposten Rück sicherstellen.
Gemäss den Vorgaben des Kantonalen Führungsstabs bzw. des Kommandos der Kantonalen Zivilschutzorganisation.
Eine Stunde nach der Alarmierung ist die Logistik im Stande,
die geforderten Leistungen zu
erbringen.
Den Dienstbetrieb in der Einsatzbasis während den Ausbildungen
und Einsätzen sicherstellen (dazu gehört auch der Betrieb des Kompaniebüros).
Technischer Betrieb sicherstellen. Den technischen Betrieb des Kommandopostens Rück während den
Ausbildungen und Einsätzen sicherstellen, dies inklusive der Küche.
Transportzentrale betreiben. Organisation und Disposition der Fahrzeuge und des Materials während dem Einsatz innerhalb einer Transportzentrale.
Material- und
Reparaturwesen
Einsatzbereitschaft von Fahrzeugen und
von Material sicherstellen.
Mithilfe bei der Kontrolle, der Verwaltung und der Inventarisierung
von Fahrzeugen und Material. Gemäss den Vorgaben der Einsatzlogistik und des Kommandos der kantonalen Zivilschutzorganisation.
Bei Bedarf Fahrzeuge und Material warten oder Wartung durchführen lassen.
Bei Bedarf Fahrzeuge und Material reparieren oder Reparatur veranlassen.
Administration und
Rechnungsführung
Allgemeine administrative
Aufgaben wahrnehmen.
Ausführen der administrativen Tätigkeiten wie zum Beispiel das Aufgebot verfassen oder Urlaubs- und Dienstverschiebungsgesuche beantworten.
Gemäss den Vorgaben der Einsatzlogistik und des Kommandos der kantonalen Zivilschutzorganisation.
Eine Stunde nach der Alarmierung sind mindestens zwei
Rechnungsführer einsatzbereit.
Rechnungsführung sicherstellen.
Erstellen der Soldabrechnungen inkl. Auszahlung. Die Rechnungsführung erfolgt gemäss
den gesetzlichen Vorgaben und den
Vorgaben des Kommandos und der Zivilschutzstelle.
Erstellen der Meldekarten für die Erwerbsausfallentschädigung.
Erstellung der Kursabrechnung im Zusammenarbeit mit der Zivilschutzstelle.
Informationsunterstützung
Unterstützung des Infodiensts des Kantonalen
Führungsstabs auf dem
Schadenplatz
Mediensammelstelle aufbauen und betreiben. Aufbau und Betrieb der Mediensammelstelle.
Gemäss dem Schadenplatzbehelf und
dem Konzept Infodienst des Kantonalen Führungsstabs.
Eine Stunde nach Alarmierungseingang soll das Material und
das Personal in Zugsstärke zum
Einsatz in der Basis bereitstehen.
Stunden bis Tage
Medienjournal führen. Führen eines Medienjournals in Absprache mit dem Kommandoposten Rück.
Gemäss dem Konzept Infodienst des
Kantonalen Führungsstabs, den Konzepten Informationsunterstützungszug
und den Vorgaben des Leiters Infodienst des Kantonalen Führungsstabs.
Informationstafel führen. Führen einer aktuellen Informationsstafel für die Medienschaffenden.
Verbindungsaufbau sicherstellen.
Sicherstellung der Verbindung zwischen dem Kommandoposten
Rück und Front.
Verbindung sicherstellen zwischen Medienschaffenden und Informationsunterstützungszug bzw. des Infodienstes des Kantonalen Füh-
Einweisen und Betreuen der
Medienschaffenden.
Einweisen der Medienschaffenden an die zur Verfügung stehenden
Einrichtungen / Arbeitsplätze, sowie Betreuung der Medienschaffenden.
Medienkonferenzen
Infrastruktur Pressekonferenz Erkunden, planen, einrichten und beschriften einer geeigneten Infrastruktur für eine Pressekonferenz. Gemäss dem Konzept Infodienst des
Kantonalen Führungsstabs, den Konzepten Informationsunterstützungszug
und den Vorgaben des Leiters Infodienst des Kantonalen Führungsstabs.
nach Bedarf
Unterstützung bei der Durchführung einer
Pressekonferenz. Mithilfe bei der Durchführung einer Pressekonferenz.
Medieninformationszentrum
Ein Medieninformationszentrum einrichten
und betreiben.
Erkunden, planen, einrichten und beschriften einer geeigneten Infrastruktur für ein Medieninformationszentrum, sowie Mithilfe beim Betrieb des Zentrums.
Gemäss dem Konzept Infodienst des
Kantonalen Führungsstabs, den Konzepten Informationsunterstützungszug
und den Vorgaben des Leiters Infodienst des Kantonalen Führungsstabs.
Stunden bis Tage
Unterstützung des Infodiensts des Kantonalen
Führungsstabs im Kommandoposten Rück
Medienjournal führen. Führen eines Medienjournals in Absprache mit dem Kommandoposten Front.
Gemäss dem Konzept Infodienst des
Kantonalen Führungsstabs, den Konzepten Informationsunterstützungszug
und den Vorgaben des Leiters Infodienst des Kantonalen Führungsstabs.
Tage bis Wochen
Bewirtschaftung der Homepage des Kantonalen Führungsstabs.
Während sowie nach dem Ereignis die Informationen auf der Homepage des Kantonalen Führungsstabs aufbereiten und einstellen.
Aufbereiten und verbreiten von Medienmitteilungen.
Mithilfe bei Aufbereitung und Verbreitung der erstellten und visierten
Medienmitteilungen.
Überwachung der Newsportale und von
Social Media.
Mithilfe bei der Überwachung der publizierten Mitteilungen auf den
Newsportalen.
Mithilfe bei der Überwachung und Richtigstellung von Postings auf
bekannten Social Media Plattformen wie zum Beispiel: Twitter, Facebook, Instagram, Snapchat usw.
Kulturgüterschutz
Dokumentation
Kulturgüter von nationaler und regionaler
Bedeutung (A- und B-Objekte) dokumentieren.
Inventarisieren der Kulturgüter. Nach der Vorgabe der Fachstelle für
Kulturgüterschutz.
nach Auftrag nach Bedarf
Erstellen von Kurzdokumentationen.
Erstellung von Einsatzplänen. Unterstützung der Feuerwehren bei der Erstellung und Aktualisierung von Einsatzplänen.
Schutz und
Schadenminderung
Massnahmen ergreifen zum Schutz von
und zur Schadensminderung an Kulturgütern im Ereignisfall.
Einrichten und Betreiben einer Prozessstrasse. Gemäss Kulturgüterschutz-Behelf
Eine Stunde nach Alarmierungseingang soll das Material
und das Personal in Gruppenstärke zum Einsatz in der Basis
bereitstehen.
Stunden bis TageFachberatung Fachberatung der örtlichen Einsatzleitung oder des Schadenplatzkommandos bei Fragen des Kulturgüterschutzes.
Eine Stunde nach Alarmierungseingang soll die Fachberatung auf dem Schadenplatz sichergestellt sein.
Evakuation Übernahme der Kulturgüter. Übernahme von Kulturgütern ab der Übergabestelle. (Die Feuerwehr
ist zuständig für den Transport bis zum Rand der Gefahrenzone.)
Eine Stunde nach Alarmierungseingang soll das Material
und das Personal in Gruppenstärke zum Einsatz in der Basis
bereitstehen.