Art. 1
Zweck 1 Das vorliegende Reglement regelt die Ernennung, Zusammensetzung, Zuständigkeiten und Organisation des strategischen Rats der Pädagogischen Hochschule Wallis (nachfolgend: der Rat).
Valais · 419.206 · regulation
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Zweck 1 Das vorliegende Reglement regelt die Ernennung, Zusammensetzung, Zuständigkeiten und Organisation des strategischen Rats der Pädagogischen Hochschule Wallis (nachfolgend: der Rat).
Ernennung 1 Der Staatsrat ernennt die Ratsmitglieder unter Berücksichtigung einer ausgewogenen Vertretung der Geschlechter und der beiden Sprachregionen.
Dauer der Mandate 1 Die Mandate sind auf 4 Jahre befristet und können einmalig verlängert werden. 2 Im Falle eines Rücktritts eines der Mitglieder, ernennt der Staatsrat einen Ersatz. 1) Im vorliegenden Reglement gilt jede Bezeichnung der Person, des Status oder der Funktion unterschiedslos für Mann oder Frau. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 419.206
Zusammensetzung des Rats 1 Der Rat setzt sich aus den folgenden 9 Mitgliedern (nachfolgend: die Mitglieder) zusammen: a) 2 Vertreter des für die Bildung zuständigen Departements; b) ein Vertreter einer Schweizer Hochschule; c) ein Vertreter aus der Politik; d) ein Vertreter aus der Wirtschaft; e) ein Vertreter aus der Kultur; f) die beiden Vertreter der Standortgemeinden; g) dem Direktor der Pädagogischen Hochschule Wallis (nachfolgend: PH- VS). 2 Die Direktionsadjunkten und der Leiter der Stabsstelle Finanzen und Verwaltung der PH-VS nehmen an den Sitzungen des Rats mit beratender Stimme teil.
Präsidentschaft 1 Der Staatsrat ernennt einen Präsidenten, der die Sitzungen des Rates leitet. 2 Der Präsident stimmt sich mit der PH-VS ab, um: a) den reibungslosen Ablauf der Arbeit des Rats sicherzustellen; b) die Termine für die Sitzungen vorzuschlagen; c) die Tagesordnungen festzulegen und die Sitzungen einzuberufen; d) abhängig von den behandelten Themen Referenten einzuladen.
Zuständigkeiten des Rats 1 Der Rat hat folgende Aufgaben: a) der PH-VS externe Erfahrung und Fachwissen für ihre Entwicklungspolitik und ihr Image im Allgemeinen zugute kommen zu lassen; b) Empfehlungen an die politischen Behörden zur Infrastruktur der PH-VS abzugeben; c) Verbesserungsvorschläge zu allen Fragen zu äussern, welche die PH- VS im Zusammenhang mit ihrer Entwicklung und ihren Aufgaben betreffen; 419.206 d) die Direktion der PH-VS zu beraten: 1. zum Inhalt des mehrjährigen Strategieplans gemäss Artikel 16 der Verordnung über die Geschäftsführung und Finanzkontrolle der PH-VS (VGFk-PH-VS), sodass die Projekte zur Aus- und Weiterbildung an der PH-VS mit den Bedürfnissen der Walliser Schulen übereinstimmen, 2. zu den strategischen Zielen des mehrjährigen Leistungsauftrags gemäss Artikel 17 VGFk-PH-VS; e) Empfehlungen zum jährlichen Controllingbericht des Leistungsauftrags gemäss Artikel 19 VGFk-PH-VS abzugeben.
Sitzungen 1 Der Rat trifft sich mindestens einmal jährlich zur ordentlichen Sitzung. 2 Die Tagesordnung und die benötigten Dokumente werden den Mitgliedern mindestens 10 Tage vor der Sitzung zur Verfügung gestellt. 3 Abhängig von den behandelten Themen können aussenstehende Personen zu den Sitzungen eingeladen werden. 4 Das Sekretariat des Rats wird von der PH-VS wahrgenommen.
Beschlüsse 1 Der Rat ist unabhängig von der Anzahl anwesender Mitglieder beschlussfähig. Vertretung ist ausgeschlossen. 2 Der Präsident nimmt an der Abstimmung teil. Bei Stimmengleichheit wird ihm der Stichentscheid eingeräumt.
Protokoll und Veröffentlichung 1 Die Empfehlungen des Rates sind zu protokollieren. 2 Nachdem das Protokoll innerhalb der 20 Tage, die auf die Sitzung folgen, auf elektronischem Weg genehmigt wurde, wird es den Ratsmitgliedern übermittelt.
Entschädigungen 1 Ist die Beteiligung am Rat nicht im Pflichtenheft der Mitglieder enthalten, wird eine Entschädigung von 200 Franken für einen halben Tag oder 400 Franken für einen ganzen Tag vergütet. 419.206 2 Der Präsident erhält eine Entschädigung von 1'000 Franken. 3 Die Reisekosten werden nach dem kantonalen Spesenreglement erstattet. 4 Die Abrechnung der Entschädigungen erfolgt durch die PH-VS und die Auszahlung auf ihre Kosten. 419.206 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Quelle Publikation 17.05.2023 01.09.2023 Erlass Erstfassung RO/AGS 2023-064 419.206 Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Quelle Publikation Erlass 17.05.2023 01.09.2023 Erstfassung RO/AGS 2023-064