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Rahmenverordnung über den Joint Degree Masterstudiengang «Comparative and International Studies» am Departement Geistes-, Sozial- und Staatswissenschaften der ETH Zürich und an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich

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Contents: 3 provisions
  1. § 1 und Akademischer Titel
  2. § 2 Recht
  3. § 3 Abschlussdokumente

3 provisions

§ 1 und Akademischer Titel

1 Das Departement Geistes-, Sozial- und Staatswissenschaften der ETH Zürich (D-GESS) und die Philosophische Fakultät der Universität Zürich (PhF) sind gemeinsam Träger des spezialisierten Joint Degree Masterstudiengangs Comparative and International Studies (Studiengang), wobei der Studiengang administrativ der ETH Zürich angegliedert ist. Leading House ist die ETH Zürich. 2 Sie verleihen für einen erfolgreich absolvierten Studiengang gemeinsam den akademischen Titel: Master of Arts ETH UZH in Comparative and International Studies (MA ETH UZH CIS). Anwendbares

§ 2 Recht

1 Das Studienreglement für den Joint Degree Masterstudiengang Comparative and International Studies der ETH Zürich vom 13. Oktober 2015 regelt den gemeinsamen Studiengang am D-GESS und an der PhF. 2 Die Rahmenverordnung für das Studium in den Bachelor- und Masterstudiengängen an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich3 sowie die entsprechende Studienordnung sind anwendbar für alle Modalitäten, welche im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen an der PhF stehen (insbesondere die Regelungen zu Modulen, dem Erwerb von ECTS Credits und Leistungsnachweisen). 3 Details zu Trägerschaft und Gremien sind in einer gemeinsamen Vereinbarung geregelt.

§ 3 Abschlussdokumente

1 Die Absolventinnen und Absolventen erhalten folgende Abschlussdokumente: die Diplomurkunde, das Diploma Supplement und den Academic Record (Abschlusszeugnis). Alle Dokumente werden von der ETH Zürich erstellt. Das Zeugnis wird auf Deutsch ausgestellt und mit einer englischen Übersetzung ergänzt. Die Urkunde wird auf Deutsch und das Diploma Supplement zweisprachig Deutsch/ Englisch erstellt. 415.455.81 Rahmenverordnung – Joint Degree Masterstudiengang 2 Die Urkunde trägt das Siegel der ETH Zürich und der Universität Zürich sowie die Unterschriften der Rektorinnen oder Rektoren der ETH Zürich und der Universität Zürich sowie der Vorsteherin oder des Vorstehers des D-GESS und der Dekanin oder des Dekans der PhF. 1 OS 71, 416; Begründung siehe ABl 2016-07-22. 2 Inkrafttreten: 1. November 2015. 3 LS 415.455.1.

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