Art. 1 I. Allgemeines
Zweck Die Stadt Luzern pflegt internationale Beziehungen, insbesondere durch: a. Städtepartnerschaften; b. Projektkooperationen.
Propose a changeLuzern (city) · 0.5.7.1.1 · regulation
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Zweck Die Stadt Luzern pflegt internationale Beziehungen, insbesondere durch: a. Städtepartnerschaften; b. Projektkooperationen.
Propose a changeBegriffe 1 Städtepartnerschaften sind auf langjährige Beziehungspflege ausgerichtete Partnerschaften und Zusammenarbeitsformen zwischen der Stadt Luzern und Städten im Ausland. 2 Projektkooperationen mit internationalem Bezug beinhalten die Unterstützung, die Mitwirkung und/oder die Beteiligung: a. von zeitlich befristeten und thematisch abgegrenzten Einzelprojekten ausserhalb der Schweiz, die für die Projektpartner einen gesellschaftlichen Mehrwert schaffen; b. an internationalen strategischen Netzwerken.
Propose a changeStädtepartnerschaften 1 Die Stadt Luzern unterhält maximal fünf Städtepartnerschaften. Der Stadtrat bezeichnet die einzelnen Partnerschaften. 2 Die Stadt Luzern kann an Vereine, welche die Städtepartnerschaften auf zivilrechtlicher Basis unterstützen, für die Durchführung ihrer städtepartnerschaftlichen Aktivitäten einen vom Stadtrat festgelegten Jahresbeitrag leisten. Die zuständige Dienstabteilung hat das Recht, eine Person in die Vereinsvorstände zu delegieren. 3 Die Stadt Luzern kann Projekte der Vereine finanziell unterstützen.
Propose a changeProjektkooperationen 1 Der Stadtrat erlässt Kriterien für die städtische Unterstützung, Beteiligung und Mitwirkung bei Projektkooperationen. 2 Projektkooperationen erfolgen in der Regel auf Gesuch hin. Seite 3/4 3 Die zuständige Dienstabteilung prüft die Gesuche und Anträge für Projektkooperationen und schliesst entsprechende Vereinbarungen im Rahmen ihrer finanzrechtlichen Zuständigkeiten und der vorhandenen Budgetmittel ab. 4 Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Projektkooperation mit der Stadt Luzern und auf eine finanzielle Beteiligung der Stadt Luzern.
Propose a changeFinanzielle Mittel Für die Pflege der internationalen Beziehungen stehen die Mittel innerhalb des bewilligten Globalbudgets zur Verfügung.
Propose a changeRückforderung von Beiträgen Die zuständige Dienstabteilung kann die Rückzahlung ausbezahlter Beiträge verlangen, wenn diese a. nicht entsprechend dem vorgesehenen Zweck, bzw. nicht im Rahmen von Vereinbarungen verwendet wurden und/oder b. aufgrund falscher Angaben gewährt wurden.
Propose a changeBerichterstattung 1 Der Stadtrat überprüft alle vier Jahre die Städtepartnerschaften und weist die durchgeführten Projektkooperationen und bestehenden Netzwerke aus. 2 Er legt dem Grossen Stadtrat einen entsprechenden Bericht vor.
Propose a changeAusführungsbestimmungen Der Stadtrat regelt das Nähere und bezeichnet die zuständige Dienstabteilung.
Propose a changeBestehende internationale Beziehungen 1 Im Zeitpunkt des Inkrafttretens bestehende internationale Beziehungen bleiben bestehen. 2 Sie werden nach Massgabe dieses Reglements erneuert.
Propose a changeInkrafttreten 1 Dieses Reglement tritt am 1. September 2022 in Kraft. Es unterliegt dem fakultativen Referendum.2 2 Das Reglement ist zu veröffentlichen.3 Luzern, 9. Juni 2022 Namens des Grossen Stadtrates Sonja Döbeli Stirnemann Ratspräsidentin Michèle Bucher Stadtschreiberin 2 Die Referendumsfrist ist am 7. September 2022 unbenützt abgelaufen. 3 Veröffentlicht im Kantonsblatt vom 10. September 2022
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