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Reglement über die Aufnahme in das Gymnasium an der Kantonalen Mittelschule Uri

Uri · 10.2420 · regulation

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Contents: 6 provisions
  1. Artikel 1
  2. Artikel 2
  3. Artikel 3
  4. Artikel 4
  5. Artikel 5
  6. Artikel 6

6 provisions

Artikel 1

Zweck, Geltungsbereich 1 Dieses Reglement regelt die Aufnahme der Schülerinnen und Schüler in das Gymnasium, die nicht aufgrund des Übertrittsreglements (RB 10.1711) aus der Primarschule oder der Oberstufe in das Gymnasium eintreten.

Artikel 2

Aufnahme aus ausserkantonalen Schulen 1 Schülerinnen und Schüler aus einer anderen Maturitätsschule mit schweizerisch anerkannter Matura werden im Promotionsstand der abgebenden Schule in das Gymnasium aufgenommen.

Artikel 3

Aufnahme in den übrigen Fällen 1 In allen übrigen Fällen ist die Schulleitung der Kantonalen Mittelschule Uri zuständig für das Aufnahmeverfahren. Sie bestimmt im Einzelfall die Bedingungen und Auflagen für die Aufnahme in das Gymnasium. 2 Die Schulleitung führt dazu in der Regel eine Aufnahmeprüfung durch. Genügt eine Schülerin oder ein Schüler aufgrund der Aufnahmeprüfung den schulischen Anforderungen der gewünschten Eintrittsklasse nicht, wird die Aufnahme verweigert. 3 Die Schülerin oder der Schüler kann für eine Probezeit von einem Semester ins Gymnasium aufgenommen werden. Nach Ablauf der Probezeit entscheidet die Schulleitung über die definitive Aufnahme. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 10.2420 Kanton Uri

Artikel 4

Zeitpunkt der Aufnahme 1 Die Aufnahme erfolgt in der Regel auf Schuljahresbeginn. 2 Es werden in der Regel keine Schülerinnen und Schüler in das letzte Schuljahr des Gymnasiums aufgenommen. 3 Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung.

Artikel 5

Rechtsschutz 1 Der Rechtsschutz richtet sich sinngemäss nach den Bestimmungen des Schulgesetzes (RB 10.1111) und der Schulverordnung (RB 10.1115).

Artikel 6

Inkrafttreten 1 Dieses Reglement tritt am 1. August 2012 in Kraft. Kanton Uri 10.2420 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung CRS Fundstelle 15.03.2012 01.08.2012 Erlass Erstfassung AB 04.05.2012 10.2420 Kanton Uri Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung CRS Fundstelle Erlass 15.03.2012 01.08.2012 Erstfassung AB 04.05.2012

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