Open at the publisher →
In force since 2024-08-01, as the publisher states.
Copy read on 2026-10-24. The page it was read from
sha256 90f93b4e93380cb350cab1ccc35416db99889b70265a718cd04d05075faf92b2
13 provisions
Art. 1 A. Allgemeines
1 Die Schulkommission für die Fachschule Viventa (Berufs
vorbereitung, Integration, Erwachsenenbildung) ist eine eigen
ständige Kommission gemäss Gemeindeordnung der Stadt Zü
rich. Sie erfüllt alle Aufgaben, die ihr in der Gemeindeordnung
übertragen sind.3
2 Ihr unterstellt ist die Fachschule Viventa.4
Art. 2
Der Schulkommission obliegen folgende Aufgaben:
a. Aufsicht über die Fachschule Viventa , Förderung von deren
Qualität und Sicherung der Zusammenarbeit mit der Volks
schule einschliesslich der Sonderschulen der Stadt Zürich,
insbesondere der Sekundarstufe I, und deren Behörden so
wie mit der Sekundarstufe II;5
b. Erlass der Reglemente, Lehrpläne, Ausbildungskonzepte
und von weiteren Vorschriften im Rahmen der Bestimmun
gen des Gemeinderats;
c. Erstattung des Geschäftsberichts an den Gemeinderat;
d. Beschlüsse über die Durchführung von Schulversuchen,
soweit sie die Ausgabenkompetenz der Schulkommission
Art. 3 nicht übersteigen.6
1 Die Schulkommission stellt beim Stadtrat, gegebenen
falls zuhanden von Gemeinderat und Gemeinde, Antrag über:
a. Finanzplan, Voranschlag und Jahresrechnung;
1 Fassung gemäss Beschluss der Schulkommission vom 31. März 2014;
Inkrafttreten 18. August 2014.
2 In Kraft getreten mit Beschluss der Schulkommission vom 30. Oktober 2006.
3 Fassung gemäss Beschluss der Schulkommission vom 1. Juli 2024;
Inkrafttreten 1. August 2024.
4 Fassung gemäss Beschluss der Schulkommission vom 30. Juni 2008;
Inkrafttreten 18. August 2008.
5 Fassung gemäss Beschluss der Schulkommission vom 30. November 2018;
Inkrafttreten 1. Januar 2019.
6 Fassung gemäss Beschluss der Schulkommission vom 16. Mai 2022;
Funktion
und Name
Aufgaben
Antragstellung
2Geschäftsordnung der Schulkommission
für die Fachschule Viventa413.410
b. Berichte, Anträge und Antworten zu Initiativen und Vorstös
sen im Gemeinderat;
c. Erlass von allgemeinen Vorschriften, soweit diese in die
Zuständigkeit des Gemeinderats oder des Stadtrats fallen,
insbesondere über die Anstellung und Löhne der Lehrper
sonen und Bereichsleitungen sowie über die Erhebung von
Schul und Kursgeldern;7
d. Schaffung neuer Stellen für Lehrpersonen;
e. Bau, Erwerb und Abtretung von Schulbauten und Schulräu
men sowie anderer Gebäude für die Zwecke der Schule;
f. andere Beschlüsse, die neue Ausgaben bedingen, welche
die Zuständigkeit der Schulkommission übersteigen.
2 (aufgehoben)8
Art. 3a9 Die Ausgabenbewilligungsbefugnisse der Schulkom
mission richten sich nach Art. 112 GO.
Art. 4 B. Geschäftsablauf und Organisation
Die Gesamtbehörde und ihre weiteren Organe, Kommis
sionen sowie Arbeitsgruppen versammeln sich
a. auf Einladung ihres/seines Präsidiums/Vorsitzenden;
b. auf schriftliches Verlangen eines Drittels ihrer Mitglieder;
c. auf Verlangen der zuständigen übergeordneten Behörde,
bzw. des sie einsetzenden Organs.
Art. 5
1 Die Gesamtbehörde und ihre weiteren Organe, Kom
missionen sowie Arbeitsgruppen sind beschlussfähig, wenn die
Mehrheit ihrer jeweiligen Mitglieder anwesend ist. Bei Stimmen
gleichheit hat die Präsidentin/der Präsident, bzw. die/der Vorsit
zende den Stichentscheid.
2 Die Stimmabgabe erfolgt bei Wahlen und Abstimmungen offen.
Jedes anwesende Mitglied ist zur Stimmabgabe verpflichtet.10
3 Alle Kommissionsmitglieder, einschliesslich dem Präsidium und
dem Vizepräsidium, haben das Recht, Anträge zu stellen.
7 Fassung gemäss Beschluss der Schulkommission vom 1. Juli 2024;
Inkrafttreten 1. August 2024.
8 Aufgehoben gemäss Beschluss der Schulkommission vom 16. Mai 2022;
9 Fassung gemäss Beschluss der Schulkommission vom 16. Mai 2022;
10 Fassung gemäss Beschluss der Schulkommission vom 30. November 2018;
Inkrafttreten 1. Januar 2019.
Ausgaben
Einberufung
zu Sitzungen
Abstimmungs
verfahren
3Geschäftsordnung der Schulkommission
für die Fachschule Viventa 413.410
4 Personen, die eine Anordnung zu treffen, dabei mitzuwirken
oder sie vorzubereiten haben, treten in Ausstand, wenn sie in
der Sache persönlich befangen erscheinen.11
5 (aufgehoben)12
Art. 5a13 1 Die Verhandlungen der Schulkommission und ihrer
Organe sind nicht öffentlich.
2 Die Mitglieder und weiteren Sitzungsteilnehmenden wahren
das Sitzungsgeheimnis.
3 Die Sitzungsprotokolle sowie Dokumente, die der Meinungs
bildung dienen, wie Anträge und weitere Stellungnahmen von
Mitgliedern und weiteren Sitzungsteilnehmenden, sind auch
nach ergangener Beschlussfassung von der Bekanntgabe aus
geschlossen.
4 Der geschäftsleitende Ausschuss beschliesst auf Antrag der
Präsidentin oder des Präsidenten im Einzelfall über eine aus
nahmsweise Offenlegung.
Art. 5b14 1 Die Mitglieder der Schulkommission informieren die
Direktorin oder den Direktor bei ihrem Amtsantritt schriftlich
über:
a. ihre beruflichen Tätigkeiten;
b. ihre Mitgliedschaften oder Mitwirkungen in Behörden und
Organen der Gemeinden, des Kantons und des Bundes;
c. ihre Leitungs und Beratungsfunktionen für kommunale,
kantonale, schweizerische und ausländische Interessen
gruppen;
d. ihre Tätigkeiten und Organstellungen in Aufsichts- und Füh
rungsgremien von juristischen Personen und Kollektiv so
wie Kommanditgesellschaften mit Sitz in der Schweiz oder
im Ausland;
e. ihre Beteiligungen an Organisationen des privaten Rechts,
die mindestens fünf Prozent des Gesellschaftskapitals oder
des Stimmrechts umfassen.
2 Sie teilen der Direktorin oder dem Direktor Änderungen umge
hend schriftlich mit.
11 Fassung gemäss Beschluss der Schulkommission vom 30. November 2018;
Inkrafttreten 1. Januar 2019.
12 Aufgehoben gemäss Beschluss der Schulkommission vom 16. Mai 2022;
13 Fassung gemäss Beschluss der Schulkommission vom 16. Mai 2022;
14 Fassung gemäss Beschluss der Schulkommission vom 16. Mai 2022;
Nichtöffentlichkeit der
Verhandlungen
Interessen
bindungen
4Geschäftsordnung der Schulkommission
für die Fachschule Viventa413.410
3 Die Direktorin oder der Direktor veröffentlicht die Interessenbin
dungen im Internet.
4 Eine Aktualisierung der Angaben erfolgt nach:
a. dem Amtsantritt des jeweiligen Mitglieds;
b. der Mitteilung von Änderungen.
Art. 6
1 Die ständigen Organe der Schulkommission sind:
a. die Schulkommission als Gesamtbehörde;
b. die Präsidentin bzw. der Präsident;
c. der geschäftsleitende Ausschuss der Schulkommission;
d. (aufgehoben);15
e. (aufgehoben);16
f. (aufgehoben).17
2 Bei Bedarf können die einzelnen Organe im Rahmen ihres Zu
ständigkeitsbereiches und des bewilligten Budgets zu bestimm
ten Fragen und Aufgabenbereichen, welche sie genau definie
ren, Arbeitsgruppen oder vorübergehende oder weitere ständige
Kommissionen einsetzen oder Einzelaufträge erteilen.
3 Nach Bedarf können neben den Mitgliedern der einzelnen Or
gane und neben den mit beratender Stimme Teilnehmenden
weitere Personen zu den Sitzungen beigezogen werden.
Art. 7 C. Die Schulkommission als Gesamtbehörde
1 Die Vorsteherin/Der Vorsteher des Schul und Sportde
partements der Stadt Zürich präsidiert die Schulkommission von
Amtes wegen.
2 Die 17 Mitglieder der Schulkommission, einschliesslich einer
Vizepräsidentin oder eines Vizepräsidenten, werden vom Ge
meinderat gewählt.
3 Die Amtsdauer der Mitglieder der Schulkommission, ein
schliesslich des Vizepräsidiums, beträgt vier Jahre. Die Amts
dauer beginnt mit dem der Erneuerungswahl des Gemeinderats
der Stadt Zürich folgenden Schuljahr.
15 Aufgehoben gemäss Beschluss der Schulkommission vom 1. Juli 2024;
Inkrafttreten 1. August 2024.
16 Aufgehoben gemäss Beschluss der Schulkommission vom 30. Juni 2008;
Inkrafttreten 18. August 2008.
17 Aufgehoben gemäss Beschluss der Schulkommission vom 16. Mai 2022;
Organe
Zusammen
setzung, Wahl
und Amtsdauer
5Geschäftsordnung der Schulkommission
für die Fachschule Viventa 413.410
4 Mit beratender Stimme nehmen an den Sitzungen teil:18
a. die Direktorin oder der Direktor der Fachschule Viventa;
b. die Präsidentin oder der Präsident des Lehrpersonenkon
vents;
c. (aufgehoben);19
d. eine Vertretung der Lehrpersonen der Volksschule;
e. die Schulkommissionssekretärin oder der Schulkommis
sionssekretär als Aktuarin oder Aktuar.
5 Die Prorektorinnen und Prorektoren der Fachschule Viventa
werden regelmässig zur Auskunfterteilung zu den Beratungen
beigezogen.20
6 In der Regel werden zusätzlich je eine Vertretung der Oberstu
fen Schulleitungen der Volksschule der Stadt Zürich sowie der
Bildungsdirektion des Kantons Zürich zur Teilnahme mit bera
Art. 8 tender Stimme eingeladen.21
Mit Ausnahme der Besetzung des Präsidenten und des
Vizepräsidentenamtes konstituiert sich die Schulkommission
selbst.
Art. 9
1 Die Schulkommission als Gesamtbehörde ist zuständig
für alle sich aus Art. 2–3 dieser Geschäftsordnung ergebenden
Geschäfte, soweit sie nicht anderen Organen, Kommissionen
bzw. Arbeitsgruppen oder ihrer Präsidentin/ihrem Präsidenten
übertragen sind.
2 Sie erlässt eine für alle Organe geltende Kompetenzordnung.
Art. 10
Die Schulkommission als Gesamtbehörde hält in der Re
gel 3 ordentliche Plenumssitzungen pro Schuljahr ab.
Art. 11 D. Die Präsidentin/der Präsident
1 Die Vorsteherin/Der Vorsteher des Schul und Sportde
partements präsidiert die Schulkommission und den geschäfts
leitenden Ausschuss der Schulkommission von Amtes wegen.
18 Fassung gemäss Beschluss der Schulkommission vom 16. Mai 2022;
19 Aufgehoben gemäss Beschluss der Schulkommission vom 1. Juli 2024;
Inkrafttreten 1. August 2024.
20 Fassung gemäss Beschluss der Schulkommission vom 16. Mai 2022;
21 Fassung gemäss Beschluss der Schulkommission vom 16. Mai 2022;
Konstituierung
Zuständigkeit
und Aufgaben
Ordentliche
Sitzungen
Zuständigkeit
6Geschäftsordnung der Schulkommission
für die Fachschule Viventa413.410
Sie/Er vertritt die Schulkommission nach aussen, insbesonde
re gegenüber den Gemeindebehörden und gegenüber der Bil
dungsdirektion des Kantons Zürich.
2 Sie/Er leitet die Schulkommission und übt die Aufsicht über die
Dienstabteilung Fachschule Viventa aus.22 In ihre/seine Zustän
digkeit fallen:
a. der Erlass von Präsidialverfügungen in dringlichen An
gelegenheiten sowie in Angelegenheiten von geringer
Bedeutung;23
b. der Erlass von Verfügungen in allgemeinen Verwaltungsge
schäften;
c. die Vorbereitung der Sitzungen des geschäftsleitenden Aus
schusses der Schulkommission und der Schulkommission;
d. die ihr/ihm durch die Kompetenzordnung übertragenen wei
teren Aufgaben.
Art. 1224 1 Die Vizepräsidentin oder der Vizepräsident vertritt die
Präsidentin oder den Präsidenten bei kurzen Abwesenheiten.
2 Bei längeren Abwesenheiten wird die Präsidentin oder der Prä
sident durch ein Mitglied des Stadtrats vertreten.
Art. 13 E. Der geschäftsleitende Ausschuss der Schulkommisson
1 Der geschäftsleitende Ausschuss der Schulkommis
sion setzt sich aus 5 ordentlichen Mitgliedern zusammen, wo
von eines die Präsidentin/der Präsident und eines die Vize Prä
sidentin/der Vize Präsident der Gesamtbehörde ist.
2 Die Präsidentin/Der Präsident hat den Vorsitz inne.
3 Mit beratender Stimme nehmen an den Sitzungen teil:25
a. die Direktorin/der Direktor der Fachschule Viventa;
b. die Schulkommissionssekretärin als Aktuarin/der Schulkom
missionssekretär als Aktuar.
22 Fassung gemäss Beschluss der Schulkommission vom 30. Juni 2008;
Inkrafttreten 18. August 2008.
23 Fassung gemäss Beschluss der Schulkommission vom 30. November 2018;
Inkrafttreten 1. Januar 2019.
24 Fassung gemäss Beschluss der Schulkommission vom 16. Mai 2022;
25 Fassung gemäss Beschluss der Schulkommission vom 30. November 2018;
Inkrafttreten 1. Januar 2019.
Stellvertretung
Zusammen
setzung und
Aufgaben
7Geschäftsordnung der Schulkommission
für die Fachschule Viventa 413.410
4 Der geschäftsleitende Ausschuss bereitet die Sitzungen der
Gesamtbehörde vor und erledigt Geschäfte gemäss Kompetenz
ordnung der Schulkommission.
Art. 14 F. Kommissionen und Arbeitgruppen
1 Kommissionen und Arbeitsgruppen konstituieren sich
selbständig, soweit die Geschäftsordnung keine besondere Re
gelung vorsieht. Nach Bedarf können weitere Personen zu den
Sitzungen beigezogen werden.
2 Der/Dem Vorsitzenden obliegt
a. die Vorbereitung und Leitung der Sitzungen der Kommission,
bzw. Arbeitsgruppe
b. die Antragstellung und Berichterstattung über die Beschlüs
se im Rahmen ihres Auftrages an das sie einsetzende Or
gan, soweit die Geschäftsordnung keine besondere Rege
lung vorsieht.
Art. 15 (aufgehoben)26
Art. 16 (aufgehoben)27
Art. 17 (aufgehoben)28
Art. 18 (aufgehoben)29
26 Aufgehoben gemäss Beschluss der Schulkommission vom 1. Juli 2024;
Inkrafttreten 1. August 2024.
27 Aufgehoben gemäss Beschluss der Schulkommission vom 30. Juni 2008;
Inkrafttreten 18. August 2008.
28 Aufgehoben gemäss Beschluss der Schulkommission vom 30. Juni 2008;
Inkrafttreten 18. August 2008.
29 Aufgehoben gemäss Beschluss der Schulkommission vom 16. Mai 2022;
Konstituierung
und Kompeten
zen
8Geschäftsordnung der Schulkommission
für die Fachschule Viventa413.410
Anhang Kompetenzordnung30
Entscheidgegenstand
Schulkommission
PräsidentIn Schulkommission
Geschäftsleitender Ausschuss
DirektorIn Fachschule Viventa
PräsidentIn Lehrpersonenkonvent
SK PR GLA DC KP
1 Geschäftsordnung der Schulkommission E P M
2 Kompetenzordnung E P M
3 Schulordnung E P M
4 Geschäftsordnung des Konvents E P
5 Vorschriften in eigener Kompetenz E P M
6 Vorschriften in Kompetenz Stadtrat /
Gemeinderat EW V P M
7 Ausbildungskonzepte E P
8 Lehrpläne E P
9 Schulversuche in eigener Finanzkompetenz E P
10 Schulversuche in Kompetenz Stadtrat /
Gemeinderat EW V P
11 Schaffung neuer Stellen für Lehrpersonen EW V P
12 Mitarbeitendenbeurteilung, Zuteilung der Lehr
personen E P
13 Mitarbeitendenbeurteilung, Abnahme E P
14 Finanz und Aufgabenplan (FAP) EW V P
15 Budget EW V P
16 Jahresrechnung EW V P
17 Beschlüsse, die die Ausgabenbewilligungs
befugnisse gemäss Art. 102 GO übersteigen EW V P
18 Geschäftsbericht EW V P
19 Berichte, Anträge, Antworten zu Initiativen EW V P
20 Berichte, Anträge, Antworten zu Vorstössen
aus dem Gemeinderat EW V P
21 Bau, Erwerb und Abtretung von Schulbauten/
Schulräumen EW V P
22 Einberufung zu Sitzungen GLA E P
23 Vorbereitung von Sitzungen Schulkommission E P
24 Traktandenliste Sitzungen Schulkommission E P
25 Sitzungstermine von Schulkommission und GLA E P
26 Schulferien und Semestertermine E P
30 Fassung gemäss Beschluss der Schulkommission vom 16. Mai 2022;
9Geschäftsordnung der Schulkommission
für die Fachschule Viventa 413.410
Abkürzung Funktion Umschreibung
P Planung planen, analysieren
Erarbeitung entscheidungsreifer Unterlagen
Entscheidung vorbereiten
M Mitsprache Mitspracherecht
vorgängige Anhörung
E Entscheidung Abschliessende Entscheidung
Genehmigung oder Ablehnung
zwischen mehreren Varianten entscheiden
Information sicherstellen
EW Entscheidung
zur Weiterleitung
an STR
Entscheidung zur Weiterleitung an Stadtrat,
evtl. zuhanden Gemeinderat
Genehmigung oder Ablehnung
mit Gegenvorschlag weiterleiten
zwischen mehreren Varianten entscheiden
Information sicherstellen
V Verfügen/
Unterschreiben Verfügung/Weisung/Beschluss veranlassen
Verfügung/Weisung/Beschluss visieren