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Geschäftsordnung der Schulkommission für die Fachschule Viventa

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Contents: 13 provisions
  1. Art. 1 A. Allgemeines
  2. Art. 2
  3. Art. 3 nicht übersteigen.6
  4. Art. 4 B. Geschäftsablauf und Organisation
  5. Art. 5
  6. Art. 6
  7. Art. 7 C. Die Schulkommission als Gesamtbehörde
  8. Art. 8 tender Stimme eingeladen.21
  9. Art. 9
  10. Art. 10
  11. Art. 11 D. Die Präsidentin/der Präsident
  12. Art. 13 E. Der geschäftsleitende Ausschuss der Schulkommisson
  13. Art. 14 F. Kommissionen und Arbeitgruppen

13 provisions

Art. 1 A. Allgemeines

1 Die Schulkommission für die Fachschule Viventa (Berufs vorbereitung, Integration, Erwachsenenbildung) ist eine eigen ständige Kommission gemäss Gemeindeordnung der Stadt Zü rich. Sie erfüllt alle Aufgaben, die ihr in der Gemeindeordnung übertragen sind.3 2 Ihr unterstellt ist die Fachschule Viventa.4

Art. 2

Der Schulkommission obliegen folgende Aufgaben: a. Aufsicht über die Fachschule Viventa , Förderung von deren Qualität und Sicherung der Zusammenarbeit mit der Volks schule einschliesslich der Sonderschulen der Stadt Zürich, insbesondere der Sekundarstufe I, und deren Behörden so wie mit der Sekundarstufe II;5 b. Erlass der Reglemente, Lehrpläne, Ausbildungskonzepte und von weiteren Vorschriften im Rahmen der Bestimmun gen des Gemeinderats; c. Erstattung des Geschäftsberichts an den Gemeinderat; d. Beschlüsse über die Durchführung von Schulversuchen, soweit sie die Ausgabenkompetenz der Schulkommission

Art. 3 nicht übersteigen.6

1 Die Schulkommission stellt beim Stadtrat, gegebenen falls zuhanden von Gemeinderat und Gemeinde, Antrag über: a. Finanzplan, Voranschlag und Jahresrechnung; 1 Fassung gemäss Beschluss der Schulkommission vom 31. März 2014; Inkrafttreten 18. August 2014. 2 In Kraft getreten mit Beschluss der Schulkommission vom 30. Oktober 2006. 3 Fassung gemäss Beschluss der Schulkommission vom 1. Juli 2024; Inkrafttreten 1. August 2024. 4 Fassung gemäss Beschluss der Schulkommission vom 30. Juni 2008; Inkrafttreten 18. August 2008. 5 Fassung gemäss Beschluss der Schulkommission vom 30. November 2018; Inkrafttreten 1. Januar 2019. 6 Fassung gemäss Beschluss der Schulkommission vom 16. Mai 2022; Funktion und Name Aufgaben Antragstellung 2Geschäftsordnung der Schulkommission für die Fachschule Viventa413.410 b. Berichte, Anträge und Antworten zu Initiativen und Vorstös sen im Gemeinderat; c. Erlass von allgemeinen Vorschriften, soweit diese in die Zuständigkeit des Gemeinderats oder des Stadtrats fallen, insbesondere über die Anstellung und Löhne der Lehrper sonen und Bereichsleitungen sowie über die Erhebung von Schul und Kursgeldern;7 d. Schaffung neuer Stellen für Lehrpersonen; e. Bau, Erwerb und Abtretung von Schulbauten und Schulräu men sowie anderer Gebäude für die Zwecke der Schule; f. andere Beschlüsse, die neue Ausgaben bedingen, welche die Zuständigkeit der Schulkommission übersteigen. 2 (aufgehoben)8 Art. 3a9 Die Ausgabenbewilligungsbefugnisse der Schulkom mission richten sich nach Art. 112 GO.

Art. 4 B. Geschäftsablauf und Organisation

Die Gesamtbehörde und ihre weiteren Organe, Kommis sionen sowie Arbeitsgruppen versammeln sich a. auf Einladung ihres/seines Präsidiums/Vorsitzenden; b. auf schriftliches Verlangen eines Drittels ihrer Mitglieder; c. auf Verlangen der zuständigen übergeordneten Behörde, bzw. des sie einsetzenden Organs.

Art. 5

1 Die Gesamtbehörde und ihre weiteren Organe, Kom missionen sowie Arbeitsgruppen sind beschlussfähig, wenn die Mehrheit ihrer jeweiligen Mitglieder anwesend ist. Bei Stimmen gleichheit hat die Präsidentin/der Präsident, bzw. die/der Vorsit zende den Stichentscheid. 2 Die Stimmabgabe erfolgt bei Wahlen und Abstimmungen offen. Jedes anwesende Mitglied ist zur Stimmabgabe verpflichtet.10 3 Alle Kommissionsmitglieder, einschliesslich dem Präsidium und dem Vizepräsidium, haben das Recht, Anträge zu stellen. 7 Fassung gemäss Beschluss der Schulkommission vom 1. Juli 2024; Inkrafttreten 1. August 2024. 8 Aufgehoben gemäss Beschluss der Schulkommission vom 16. Mai 2022; 9 Fassung gemäss Beschluss der Schulkommission vom 16. Mai 2022; 10 Fassung gemäss Beschluss der Schulkommission vom 30. November 2018; Inkrafttreten 1. Januar 2019. Ausgaben Einberufung zu Sitzungen Abstimmungs verfahren 3Geschäftsordnung der Schulkommission für die Fachschule Viventa 413.410 4 Personen, die eine Anordnung zu treffen, dabei mitzuwirken oder sie vorzubereiten haben, treten in Ausstand, wenn sie in der Sache persönlich befangen erscheinen.11 5 (aufgehoben)12 Art. 5a13 1 Die Verhandlungen der Schulkommission und ihrer Organe sind nicht öffentlich. 2 Die Mitglieder und weiteren Sitzungsteilnehmenden wahren das Sitzungsgeheimnis. 3 Die Sitzungsprotokolle sowie Dokumente, die der Meinungs bildung dienen, wie Anträge und weitere Stellungnahmen von Mitgliedern und weiteren Sitzungsteilnehmenden, sind auch nach ergangener Beschlussfassung von der Bekanntgabe aus geschlossen. 4 Der geschäftsleitende Ausschuss beschliesst auf Antrag der Präsidentin oder des Präsidenten im Einzelfall über eine aus nahmsweise Offenlegung. Art. 5b14 1 Die Mitglieder der Schulkommission informieren die Direktorin oder den Direktor bei ihrem Amtsantritt schriftlich über: a. ihre beruflichen Tätigkeiten; b. ihre Mitgliedschaften oder Mitwirkungen in Behörden und Organen der Gemeinden, des Kantons und des Bundes; c. ihre Leitungs und Beratungsfunktionen für kommunale, kantonale, schweizerische und ausländische Interessen gruppen; d. ihre Tätigkeiten und Organstellungen in Aufsichts- und Füh rungsgremien von juristischen Personen und Kollektiv so wie Kommanditgesellschaften mit Sitz in der Schweiz oder im Ausland; e. ihre Beteiligungen an Organisationen des privaten Rechts, die mindestens fünf Prozent des Gesellschaftskapitals oder des Stimmrechts umfassen. 2 Sie teilen der Direktorin oder dem Direktor Änderungen umge hend schriftlich mit. 11 Fassung gemäss Beschluss der Schulkommission vom 30. November 2018; Inkrafttreten 1. Januar 2019. 12 Aufgehoben gemäss Beschluss der Schulkommission vom 16. Mai 2022; 13 Fassung gemäss Beschluss der Schulkommission vom 16. Mai 2022; 14 Fassung gemäss Beschluss der Schulkommission vom 16. Mai 2022; Nichtöffentlichkeit der Verhandlungen Interessen bindungen 4Geschäftsordnung der Schulkommission für die Fachschule Viventa413.410 3 Die Direktorin oder der Direktor veröffentlicht die Interessenbin dungen im Internet. 4 Eine Aktualisierung der Angaben erfolgt nach: a. dem Amtsantritt des jeweiligen Mitglieds; b. der Mitteilung von Änderungen.

Art. 6

1 Die ständigen Organe der Schulkommission sind: a. die Schulkommission als Gesamtbehörde; b. die Präsidentin bzw. der Präsident; c. der geschäftsleitende Ausschuss der Schulkommission; d. (aufgehoben);15 e. (aufgehoben);16 f. (aufgehoben).17 2 Bei Bedarf können die einzelnen Organe im Rahmen ihres Zu ständigkeitsbereiches und des bewilligten Budgets zu bestimm ten Fragen und Aufgabenbereichen, welche sie genau definie ren, Arbeitsgruppen oder vorübergehende oder weitere ständige Kommissionen einsetzen oder Einzelaufträge erteilen. 3 Nach Bedarf können neben den Mitgliedern der einzelnen Or gane und neben den mit beratender Stimme Teilnehmenden weitere Personen zu den Sitzungen beigezogen werden.

Art. 7 C. Die Schulkommission als Gesamtbehörde

1 Die Vorsteherin/Der Vorsteher des Schul und Sportde partements der Stadt Zürich präsidiert die Schulkommission von Amtes wegen. 2 Die 17 Mitglieder der Schulkommission, einschliesslich einer Vizepräsidentin oder eines Vizepräsidenten, werden vom Ge meinderat gewählt. 3 Die Amtsdauer der Mitglieder der Schulkommission, ein schliesslich des Vizepräsidiums, beträgt vier Jahre. Die Amts dauer beginnt mit dem der Erneuerungswahl des Gemeinderats der Stadt Zürich folgenden Schuljahr. 15 Aufgehoben gemäss Beschluss der Schulkommission vom 1. Juli 2024; Inkrafttreten 1. August 2024. 16 Aufgehoben gemäss Beschluss der Schulkommission vom 30. Juni 2008; Inkrafttreten 18. August 2008. 17 Aufgehoben gemäss Beschluss der Schulkommission vom 16. Mai 2022; Organe Zusammen setzung, Wahl und Amtsdauer 5Geschäftsordnung der Schulkommission für die Fachschule Viventa 413.410 4 Mit beratender Stimme nehmen an den Sitzungen teil:18 a. die Direktorin oder der Direktor der Fachschule Viventa; b. die Präsidentin oder der Präsident des Lehrpersonenkon vents; c. (aufgehoben);19 d. eine Vertretung der Lehrpersonen der Volksschule; e. die Schulkommissionssekretärin oder der Schulkommis sionssekretär als Aktuarin oder Aktuar. 5 Die Prorektorinnen und Prorektoren der Fachschule Viventa werden regelmässig zur Auskunfterteilung zu den Beratungen beigezogen.20 6 In der Regel werden zusätzlich je eine Vertretung der Oberstu fen Schulleitungen der Volksschule der Stadt Zürich sowie der Bildungsdirektion des Kantons Zürich zur Teilnahme mit bera

Art. 8 tender Stimme eingeladen.21

Mit Ausnahme der Besetzung des Präsidenten und des Vizepräsidentenamtes konstituiert sich die Schulkommission selbst.

Art. 9

1 Die Schulkommission als Gesamtbehörde ist zuständig für alle sich aus Art. 2–3 dieser Geschäftsordnung ergebenden Geschäfte, soweit sie nicht anderen Organen, Kommissionen bzw. Arbeitsgruppen oder ihrer Präsidentin/ihrem Präsidenten übertragen sind. 2 Sie erlässt eine für alle Organe geltende Kompetenzordnung.

Art. 10

Die Schulkommission als Gesamtbehörde hält in der Re gel 3 ordentliche Plenumssitzungen pro Schuljahr ab.

Art. 11 D. Die Präsidentin/der Präsident

1 Die Vorsteherin/Der Vorsteher des Schul und Sportde partements präsidiert die Schulkommission und den geschäfts leitenden Ausschuss der Schulkommission von Amtes wegen. 18 Fassung gemäss Beschluss der Schulkommission vom 16. Mai 2022; 19 Aufgehoben gemäss Beschluss der Schulkommission vom 1. Juli 2024; Inkrafttreten 1. August 2024. 20 Fassung gemäss Beschluss der Schulkommission vom 16. Mai 2022; 21 Fassung gemäss Beschluss der Schulkommission vom 16. Mai 2022; Konstituierung Zuständigkeit und Aufgaben Ordentliche Sitzungen Zuständigkeit 6Geschäftsordnung der Schulkommission für die Fachschule Viventa413.410 Sie/Er vertritt die Schulkommission nach aussen, insbesonde re gegenüber den Gemeindebehörden und gegenüber der Bil dungsdirektion des Kantons Zürich. 2 Sie/Er leitet die Schulkommission und übt die Aufsicht über die Dienstabteilung Fachschule Viventa aus.22 In ihre/seine Zustän digkeit fallen: a. der Erlass von Präsidialverfügungen in dringlichen An gelegenheiten sowie in Angelegenheiten von geringer Bedeutung;23 b. der Erlass von Verfügungen in allgemeinen Verwaltungsge schäften; c. die Vorbereitung der Sitzungen des geschäftsleitenden Aus schusses der Schulkommission und der Schulkommission; d. die ihr/ihm durch die Kompetenzordnung übertragenen wei teren Aufgaben. Art. 1224 1 Die Vizepräsidentin oder der Vizepräsident vertritt die Präsidentin oder den Präsidenten bei kurzen Abwesenheiten. 2 Bei längeren Abwesenheiten wird die Präsidentin oder der Prä sident durch ein Mitglied des Stadtrats vertreten.

Art. 13 E. Der geschäftsleitende Ausschuss der Schulkommisson

1 Der geschäftsleitende Ausschuss der Schulkommis sion setzt sich aus 5 ordentlichen Mitgliedern zusammen, wo von eines die Präsidentin/der Präsident und eines die Vize Prä sidentin/der Vize Präsident der Gesamtbehörde ist. 2 Die Präsidentin/Der Präsident hat den Vorsitz inne. 3 Mit beratender Stimme nehmen an den Sitzungen teil:25 a. die Direktorin/der Direktor der Fachschule Viventa; b. die Schulkommissionssekretärin als Aktuarin/der Schulkom missionssekretär als Aktuar. 22 Fassung gemäss Beschluss der Schulkommission vom 30. Juni 2008; Inkrafttreten 18. August 2008. 23 Fassung gemäss Beschluss der Schulkommission vom 30. November 2018; Inkrafttreten 1. Januar 2019. 24 Fassung gemäss Beschluss der Schulkommission vom 16. Mai 2022; 25 Fassung gemäss Beschluss der Schulkommission vom 30. November 2018; Inkrafttreten 1. Januar 2019. Stellvertretung Zusammen setzung und Aufgaben 7Geschäftsordnung der Schulkommission für die Fachschule Viventa 413.410 4 Der geschäftsleitende Ausschuss bereitet die Sitzungen der Gesamtbehörde vor und erledigt Geschäfte gemäss Kompetenz ordnung der Schulkommission.

Art. 14 F. Kommissionen und Arbeitgruppen

1 Kommissionen und Arbeitsgruppen konstituieren sich selbständig, soweit die Geschäftsordnung keine besondere Re gelung vorsieht. Nach Bedarf können weitere Personen zu den Sitzungen beigezogen werden. 2 Der/Dem Vorsitzenden obliegt a. die Vorbereitung und Leitung der Sitzungen der Kommission, bzw. Arbeitsgruppe b. die Antragstellung und Berichterstattung über die Beschlüs se im Rahmen ihres Auftrages an das sie einsetzende Or gan, soweit die Geschäftsordnung keine besondere Rege lung vorsieht. Art. 15 (aufgehoben)26 Art. 16 (aufgehoben)27 Art. 17 (aufgehoben)28 Art. 18 (aufgehoben)29 26 Aufgehoben gemäss Beschluss der Schulkommission vom 1. Juli 2024; Inkrafttreten 1. August 2024. 27 Aufgehoben gemäss Beschluss der Schulkommission vom 30. Juni 2008; Inkrafttreten 18. August 2008. 28 Aufgehoben gemäss Beschluss der Schulkommission vom 30. Juni 2008; Inkrafttreten 18. August 2008. 29 Aufgehoben gemäss Beschluss der Schulkommission vom 16. Mai 2022; Konstituierung und Kompeten zen 8Geschäftsordnung der Schulkommission für die Fachschule Viventa413.410 Anhang Kompetenzordnung30 Entscheidgegenstand Schulkommission PräsidentIn Schulkommission Geschäftsleitender Ausschuss DirektorIn Fachschule Viventa PräsidentIn Lehrpersonenkonvent SK PR GLA DC KP 1 Geschäftsordnung der Schulkommission E P M 2 Kompetenzordnung E P M 3 Schulordnung E P M 4 Geschäftsordnung des Konvents E P 5 Vorschriften in eigener Kompetenz E P M 6 Vorschriften in Kompetenz Stadtrat / Gemeinderat EW V P M 7 Ausbildungskonzepte E P 8 Lehrpläne E P 9 Schulversuche in eigener Finanzkompetenz E P 10 Schulversuche in Kompetenz Stadtrat / Gemeinderat EW V P 11 Schaffung neuer Stellen für Lehrpersonen EW V P 12 Mitarbeitendenbeurteilung, Zuteilung der Lehr personen E P 13 Mitarbeitendenbeurteilung, Abnahme E P 14 Finanz und Aufgabenplan (FAP) EW V P 15 Budget EW V P 16 Jahresrechnung EW V P 17 Beschlüsse, die die Ausgabenbewilligungs befugnisse gemäss Art. 102 GO übersteigen EW V P 18 Geschäftsbericht EW V P 19 Berichte, Anträge, Antworten zu Initiativen EW V P 20 Berichte, Anträge, Antworten zu Vorstössen aus dem Gemeinderat EW V P 21 Bau, Erwerb und Abtretung von Schulbauten/ Schulräumen EW V P 22 Einberufung zu Sitzungen GLA E P 23 Vorbereitung von Sitzungen Schulkommission E P 24 Traktandenliste Sitzungen Schulkommission E P 25 Sitzungstermine von Schulkommission und GLA E P 26 Schulferien und Semestertermine E P 30 Fassung gemäss Beschluss der Schulkommission vom 16. Mai 2022; 9Geschäftsordnung der Schulkommission für die Fachschule Viventa 413.410 Abkürzung Funktion Umschreibung P Planung planen, analysieren Erarbeitung entscheidungsreifer Unterlagen Entscheidung vorbereiten M Mitsprache Mitspracherecht vorgängige Anhörung E Entscheidung Abschliessende Entscheidung Genehmigung oder Ablehnung zwischen mehreren Varianten entscheiden Information sicherstellen EW Entscheidung zur Weiterleitung an STR Entscheidung zur Weiterleitung an Stadtrat, evtl. zuhanden Gemeinderat Genehmigung oder Ablehnung mit Gegenvorschlag weiterleiten zwischen mehreren Varianten entscheiden Information sicherstellen V Verfügen/ Unterschreiben Verfügung/Weisung/Beschluss veranlassen Verfügung/Weisung/Beschluss visieren

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