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Kantonsratsbeschluss betreffend Beteiligung des Kantons am Weiterbildungsinstitut für Energie- und Rohstoff-Rückgewinnung Zug (WERZ)

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Contents: 4 provisions
  1. § 1
  2. § 2
  3. § 3
  4. § 4

4 provisions

§ 1

1 Der Kanton Zug beteiligt sich am Weiterbildungsinstitut für Energie- und Rohstoff-Rückgewinnung Zug (WERZ).

§ 2

1 Der Kanton Zug leistet an den Aufbau und Betrieb des Instituts während höchstens sechs Jahren seit dem Beginn der Studienangebote einen Betrag von maximal 1.5 Mio. Franken. 2 Der jährliche Beitrag wird aufgrund des Budgets und des Vorjahresergebnisses des Instituts von der Volkswirtschaftsdirektion im Rahmen einer Subventionsvereinbarung mit der das Institut betreibenden Fachhochschule vereinbart. 3 Die Ausrichtung des Beitrags erfolgt unter folgenden Auflagen: a) die Weiterbildungsveranstaltungen und das Beratungsangebot des Instituts erfolgen in Zug; b) das Institut bietet mindestens CAS-Ausbildungsgänge im Bereich Energiemanagement, Fach- und Firmenkurse und ein Beratungsangebot an; 1) BGS 413.11 2) BGS 111.1 GS 30, 423 1 413.18 c) bei guter Auslastung wird das Angebot um zusätzliche Weiterbildungsangebote erweitert und der Aufbau eines MAS vorgesehen; d) dem Kanton ist eine angemessene Vertretung im Fachbeirat einzuräumen.

§ 3

1 Die das Institut betreibende Hochschule (HSR) ist bei positivem Rechnungsabschluss verpflichtet, in Absprache mit der Volkswirtschaftsdirektion, in den jeweiligen Jahresrechnungen des Instituts Reserven zu bilden, um das Weiterbildungsangebot im Bereich Energierückgewinnung und Recycling am Standort Zug weiterzuentwickeln.

§ 4

1 Dieser Beschluss tritt am Tage nach der Publikation im Amtsblatt in Kraft3). 3) In-Kraft-Treten am 6. Februar 2010 413.18 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung GS Fundstelle 28.01.2010 06.02.2010 Erlass Erstfassung GS 30, 423 413.18 Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung GS Fundstelle Erlass 28.01.2010 06.02.2010 Erstfassung GS 30, 423

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