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Verordnung zum Reglement über private Fahrzeugabstellplätze (Parkplatzverordnung)

Luzern (city) · 7.2.2.1.2 · ordinance

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Contents: 3 provisions
  1. Art. 1 Seite 2/4
  2. Art. 1a
  3. Art. 2

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3 provisions

Art. 1 Seite 2/4

Berechnung Geschossfläche 1 Die für die Berechnung des Normbedarfs massgebende Geschossfläche gemäss Art. 9 und 18 des Reglements über private Fahrzeugabstellplätze vom 12. November 2020 (Parkkartenreglement) 3 wird gemäss Ziff. 2 der SIA-Norm 416 bestimmt. Dabei gilt: a. Die Nebennutz- und Funktionsflächen (einschliesslich der entsprechenden Konstruktionsflächen) und die Geschossflächen in Geschossen ohne Hauptnutzfläche sind nicht zu berücksichtigen; b. alle weiteren Geschossflächen sind zu berücksichtigen; c. Die Verkehrsflächen (einschliesslich der entsprechenden Konstruktionsflächen) in Geschossen mit mehreren Nutzungen sind prozentual auf die entsprechenden Geschossflächen aufzuteilen und; d. Wenn unterschiedliche Nutzungen auf einem Geschoss vorhanden sind, sind die dazugehörigen Konstruktionsflächen in der Wandmitte aufzuteilen. 2 Der Berechnung sind Schemapläne der einzelnen Geschosse beizulegen.

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Art. 1a

4 Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge 1 Die Anforderungen für die Ausbaustufe der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge richten sich nach dem Merkblatt SIA 2060 «Infrastruktur für Elektrofahrzeuge in Gebäuden» (Ausgabe 2020). 2 Bei Parkplätzen für Bewohnerinnen und Bewohner sind 100 Prozent der Parkplätze mit einer Ladeinfrastruktur gemäss Ausbaustufe C1 «Power to garage» auszurüsten. 3 Bei Parkplätzen für Beschäftigte und in den Parkhäusern sind mindestens 20 Prozent der Parkplätze mit einer Ladeinfrastruktur gemäss Ausbaustufe C2 «Power to parking» auszurüsten.

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Art. 2

Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. September 2021 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.5 3 sRSL 7.2.2.1.1 4 Eingefügt durch Änderung vom 24. Juni 2026, in Kraft seit 1. August 2026. 5 Veröffentlicht im Kantonsblatt vom 3. Juli 2021. Seite 3/4 Luzern, 23. Juni 2021 Namens des Stadtrates Beat Züsli Stadtpräsident Michèle Bucher Stadtschreiberin Seite 4/4 Tabelle der Änderungen der Verordnung zum Reglement über private Fahrzeugabstellplätze (Parkplatzverordnung) vom 23. Juni 2021 Nr. B+A / StB Datum Kantonsblatt Seite Geänderte Stellen Art der Änderung Inkrafttreten 1. StB 493 24.6.26 4.7.26 Art. 1a eingefügt 1.8.26

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