§ 1
Anschlussberechtigung 1 Mit Bewilligung des Gemeinderates kann jede Liegenschaftseigentümerin und jeder Liegenschaftseigentümer und jede Stockwerkeigentümergemeinschaft an das K-Netz der Gemeinde Bettingen anschliessen. 2 Der Gemeinderat entscheidet über die Bewilligung auf Grund eines von der Bewerberin oder vom Bewerber ausgefüllten K-Netz-Anschlussgesuches. Das Gesuchsformular kann bei der Gemeindeverwaltung Bettingen bezogen werden.