Art. 1 Von der Regierung erlassen am 1. Juli 2014
Zweck 1 Der Kanton gibt das Amtsblatt des Kantons Graubünden heraus. 2 Dieses enthält amtliche Veröffentlichungen insbesondere des Kantons, der Regionen und Gemeinden sowie private Anzeigen. *
Graubünden · 180.500 · ordinance
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Zweck 1 Der Kanton gibt das Amtsblatt des Kantons Graubünden heraus. 2 Dieses enthält amtliche Veröffentlichungen insbesondere des Kantons, der Regionen und Gemeinden sowie private Anzeigen. *
Auslagerung 1 Redaktion, Herstellung und Verbreitung des Amtsblattes werden ausgelagert. 2 Die Regierung überträgt diese Aufgaben mit Vertrag auf eine private Firma (Vertragspartnerin). 3 Die Vertragspartnerin erfüllt die Aufgaben auf eigenes Risiko. Der Kanton lässt sich einen Gewinnanteil garantieren.
Überwachung 1 Die Standeskanzlei überwacht das Vertragsverhältnis. Sie nimmt die Jahresrechnung entgegen und kontrolliert die Gewinnablieferung. 2 Sie hat das Recht, jederzeit in sämtliche Unterlagen Einsicht zu nehmen, die das Geschäftsergebnis beeinflussen. Die Finanzkontrolle kann beigezogen werden.
Veröffentlichungen 1 Texte für Veröffentlichungen wie Publikationen und Inserate sind publikationsreif bei der Vertragspartnerin abzuliefern. 2 Für Veröffentlichungen des Kantons gelten die Bestimmungen der Sprachenverordnung (SpV) des Kantons Graubünden vom 11. Dezember 2007. 3 Übersetzungen werden der Vertragspartnerin zusammen mit dem deutschen Text abgeliefert.
Erscheinen 1 Das Amtsblatt erscheint täglich in elektronischer Form. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 180.500
Preise für Veröffentlichungen 1 Veröffentlichungen des Kantons erfolgen unentgeltlich, solche der Regionen und Gemeinden zu einem vertraglich vereinbarten Höchstpreis. * 2 Die Preise von Privatanzeigen legt die Vertragspartnerin fest.
Inkrafttreten 1 Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. 2 Die Verordnung über das Amtsblatt des Kantons Graubünden vom 23. März 1998 wird auf den 31. Dezember 2015 aufgehoben. 180.500 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung AGS Fundstelle 01.07.2014 01.01.2016 Erlass Erstfassung 2015-035 24.05.2016 01.01.2017 Art. 1 Abs. 2 geändert 2016-010 24.05.2016 01.01.2017 Art. 6 Abs. 1 geändert 2016-010 180.500 Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung AGS Fundstelle Erlass 01.07.2014 01.01.2016 Erstfassung 2015-035 Art. 1 Abs. 2 24.05.2016 01.01.2017 geändert 2016-010 Art. 6 Abs. 1 24.05.2016 01.01.2017 geändert 2016-010