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Reglement betreffend Übertragung von Kompetenzen des Stadtrates auf die Dienststelle Gesellschaft der Stadt Chur

Chur · 372 · regulation

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Contents: 5 provisions
  1. Art. 1 Beschlossen vom Stadtrat am 15. März 2022
  2. Art. 2
  3. Art. 3
  4. Art. 4
  5. Art. 5

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5 provisions

Art. 1 Beschlossen vom Stadtrat am 15. März 2022

Aufgabenbereich der Dienststelle Gesellschaft Die Dienststelle Gesellschaft erlässt in der Fallarbeit und im Rahmen der Rechtsgrundlagen der Stadt, des Kantons und des Bundes Verfügungen in den Bereichen: a) Sozialhilfe; b) Alimentenbevorschussung; c) städtische Zusatzleistungen.

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Art. 2

Zuständige Abteilung Die Gesuche im Rahmen von Art. 1 sind bei der Abteilung Sozialleistungen einzureichen. Diese erhebt alle massgeblichen Entscheidungsgrundlagen und erlässt eine begründete Verfügung mit Rechtsmittelbelehrung. Die Dienststelle Gesellschaft regelt intern die Verfügungskompetenz und Zeichnungsberechtigung.

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Art. 3

Rechtsmittel Gegen Verfügungen der Abteilung Sozialleistungen kann innert 30 Tagen seit Mitteilung beim Stadtrat schriftlich und unterzeichnet Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde hat einen Antrag, den Sachverhalt mit den Beweismitteln sowie eine Begründung zu enthalten. Die Beschwerdefrist kann nicht erstreckt werden.

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Art. 4

Rechtliches Gehör Das rechtliche Gehör wird in mündlicher oder schriftlicher Form gewährt. Die Abteilung Sozialleistungen gewährt für eine schriftliche Stellungnahme eine Frist von 10 Tagen. Diese Frist kann auf Gesuch hin angemessen erstreckt werden.

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Art. 5

Inkrafttreten Dieses Reglement tritt auf den 1. April 2022 in Kraft und ersetzt das Reglement vom 18. März 2014.

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