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Verordnung über das Wasserskifahren unterhalb Rheinfelden

Basel-Landschaft · 487.2 · ordinance

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Contents: 5 provisions
  1. § 1
  2. § 2
  3. § 3
  4. § 4
  5. § 5

5 provisions

§ 1

1 Das Wasserskifahren ist auf dem zum Kanton Basel-Landschaft gehörenden Teil des Rheins mit Ausnahme der in § 2 bezeichneten Strecke verboten.

§ 2

1 Zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang ist das Wasserskifahren in der Stauhaltung Birsfelden zwischen Rhein-km 156.5 und 159.0 gestattet.

§ 3

1 Für das Wasserskischleppen wird die Höchstgeschwindigkeit gegen das Ufer gemessen auf 40 km/h festgesetzt. 2 Während des Schleppvorganges muss ausser dem Schiffsführer noch eine weitere Person im Schleppboot anwesend sein, die fähig und in der Lage ist, die geschleppten Wasserskifahrer und die Fahrstrecke zu beobachten. 3 Wasserskifahrer und Schleppboote müssen einen Mindestabstand von 30 m zum Ufer sowie einen Mindestabstand von 20 m zu badenden Personen, zu Fahrwasserzeichen, zu fahrenden und stilliegenden Fahrzeugen, zu schwimmenden Geräten und zu Strombauwerken einhalten.

§ 4

1 Das Schleppen von Flugkörpern (Flugdrachen, Flugfallschirmen und ähnlichen Geräten) ist auf der gesamten in § 1 genannten Rheinstrecke verboten.

§ 5

1 Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 1977 in Kraft. 1) SR 747.224.211 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 26.496 2 487.2 Änderungstabelle - Nach Beschlussdatum Beschlussdatum Inkraft seit Element Wirkung Publiziert mit 05.09.1977 01.10.1977 Erlass Erstfassung GS 26.496 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 26.496 3 487.2 Änderungstabelle - Nach Paragraf Element Beschlussdatum Inkraft seit Wirkung Publiziert mit Erlass 05.09.1977 01.10.1977 Erstfassung GS 26.496 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 26.496 Erlasstitel Verordnung über das Wasserskifahren unterhalb Rheinfelden SGS-Nr. 487.2 GS-Nr. 26.496 Erlassdatum 5. September 1977 In Kraft seit 1. Oktober 1977 > Übersicht Systematische Gesetzessammlung des Kantons BL Hinweis: Die Links führen in der Regel zum Landratsprotokoll (2. Lesung), woselbst weitere Links auf die entsprechende Landratsvorlage, auf den Kommissionsbericht an den Landrat und das Landratsprotokoll der 1. Lesung zu finden sind. > Mehr Änderungen / Ergänzungen / Aufhebungen (chronologisch absteigend) Datum GS-Nr. In Kraft seit Bemerkungen

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