Law

Verordnung über die elektronische Einreichung der Steuererklärung für natürliche Personen

Basel-Landschaft · 331.21 · ordinance

Ask the law about thisMore laws of Basel-LandschaftFor machines: Markdown

Open at the publisher →

The publisher does not state since when this version applies. Read on 2026-10-23.

Copy read on 2026-10-23. The page it was read from

sha256 05dd4b706bb52a9c0cc053815fed3c892eda0d7fae3ec8d752981b72de6b622d

Contents: 8 provisions
  1. § 1
  2. § 2
  3. § 3
  4. § 4
  5. § 5
  6. § 6
  7. § 7
  8. § 8

8 provisions

§ 1

Elektronische Steuerdeklarationslösung 1 Die kantonale Steuerverwaltung stellt den im Kanton Basel-Landschaft steuerpflichtigen natürlichen Personen ab der Steuerperiode 2022 eine webbasierte Applikation für das Erfassen und die elektronische Einreichung der Steuererklärung zur Verfügung (E-Tax BL). 2 Mit dieser Steuerdeklarationslösung kann die Steuererklärung rechtsgültig elektronisch und unterschriftsfrei eingereicht werden.

§ 2

Authentisierung 1 Die steuerpflichtigen Personen erhalten einen persönlichen Zugangscode. Ehegatten sowie eingetragene Partnerinnen und Partner, die gemeinsam besteuert werden, erhalten einen gemeinsamen Zugangscode. 2 Für den Zugang zu E-Tax BL muss sich die steuerpflichtige Person mit einer Mobiltelefonnummer und einer persönlichen E-Mail-Adresse registrieren. 3 Jede Anmeldung in E-Tax BL durch die steuerpflichtige Person erfolgt mittels 2-Faktoren-Authentisierung. 4 Mit dem Zugangscode gemäss Abs. 1 kann sich die steuerpflichtige Person für das Erfassen der Steuererklärungsdaten und die elektronische Einreichung der Steuererklärung authentisieren. 5 Das Verwenden des Zugangscodes ersetzt die persönliche Unterschrift und ermöglicht die persönliche Freigabe durch die steuerpflichtige Person. 1) SGS 100 2) SGS 331 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 2022.091 2 331.21

§ 3

Erfassen der Steuererklärungsdaten 1 Nach erfolgter Authentifizierung können die Steuererklärungsdaten in E- Tax BL erfasst werden. 2 Bis zur elektronischen Übermittlung der Steuererklärungsdaten können diese in E-Tax BL jederzeit geändert oder gelöscht werden.

§ 4

Einreichung der Steuererklärung 1 Die Steuererklärung ist in der von der kantonalen Steuerverwaltung vorgegebenen Frist einzureichen. 2 Die Steuererklärung gilt als eingereicht, wenn die steuerpflichtige Person die Steuererklärungsdaten elektronisch übermittelt und eine entsprechende Übermittlungsbestätigung erhalten hat.

§ 5

Berichtigung der Steuererklärung 1 Die von der steuerpflichtigen Person elektronisch übermittelten Steuererklärungsdaten werden während 72 Stunden nach der 1. Übermittlung auf einem vom Kanton betriebenen Server aufbewahrt und können von der kantonalen Steuerverwaltung noch nicht eingesehen und verarbeitet werden. 2 Während dieser Frist können die elektronisch übermittelten Steuererklärungsdaten von der steuerpflichtigen Person noch korrigiert oder ergänzt werden. 3 Nach Ablauf dieser Frist werden die elektronisch übermittelten Steuererklärungsdaten zur Bearbeitung an die kantonale Steuerverwaltung weitergeleitet.

§ 6

Vertretung 1 Die steuerpflichtige Person kann einer bevollmächtigten Drittperson durch Übergabe des persönlichen Zugangscodes gemäss § 2 Abs. 1 ermöglichen, ihre Steuererklärungsdaten über E-Tax BL zu erfassen und elektronisch einzureichen 2 Die Weitergabe des persönlichen Zugangscodes liegt in der Verantwortung der steuerpflichtigen Person. 3 Die steuerpflichtige Person kann die Vollmacht durch schriftliche Anzeige an die kantonale Steuerverwaltung jederzeit widerrufen.

§ 7

Datenschutz und Informationssicherheit 1 Die kantonale Steuerverwaltung speichert die mit E-Tax BL erfassten und elektronisch übermittelten Steuererklärungsdaten verschlüsselt auf einem vom Kanton betriebenen Server. 2 Die kantonale Steuerverwaltung trifft alle erforderlichen Massnahmen, damit: a. das Amts- bzw. Steuergeheimnis gewährleistet ist und die elektronisch übermittelten Steuererklärungsdaten vor dem Zugriff unberechtigter Personen geschützt sind; * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 2022.091 3 331.21 b. die elektronisch eingereichten Steuererklärungsdaten nicht verändert oder gelöscht werden können; c. nachvollzogen werden kann, welche Personen auf welche Daten Zugriff haben.

§ 8

Nutzungsbestimmungen 1 Für die Benutzung der Steuerdeklarationslösung E-Tax BL erlässt die kantonale Steuerverwaltung die dafür erforderlichen Bestimmungen. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 2022.091 4 331.21 Änderungstabelle - Nach Beschlussdatum Beschlussdatum Inkraft seit Element Wirkung Publiziert mit 29.11.2022 01.01.2023 Erlass Erstfassung GS 2022.091 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 2022.091 5 331.21 Änderungstabelle - Nach Paragraf Element Beschlussdatum Inkraft seit Wirkung Publiziert mit Erlass 29.11.2022 01.01.2023 Erstfassung GS 2022.091 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 2022.091

← Find another law