Art. 1
1 Das formelle Mitarbeitergespräch (MAG) findet mindestens alle zwei Jahre, die Mitarbeiterbeurteilung (MAB) mindestens alle vier Jahre statt. In diesem Fall wird das MAB in das MAG integriert. 2 Dieser Vorschlag beruht auch auf Art. 11 Abs. 3 der Regierungsratsverordnung über die Beurteilung und Förderung der Lehrpersonen: «Die formelle Mitarbeiterbeurteilung findet mindestens alle vier Jahre statt.»