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Beschluss über den Erlass eines Normalarbeitsvertrags mit zwingenden Mindestlöhnen für Arbeitnehmer des Sektors der industriellen Wartung und Reinigung

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Contents: 3 provisions
  1. Art. 1
  2. Art. 2
  3. Art. 3

3 provisions

Art. 1

Geltungsbereich 1 Dieser Normalarbeitsvertrag gilt für das ganze Gebiet des Kantons Wallis. 2 Er regelt die Arbeitsverhältnisse zwischen einerseits Unternehmen im Bereich der industriellen Wartung, der Entsorgung von Abfällen oder der Sanierung beschäftigt und anderseits Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer die eine Tätigkeit ausüben, welche bezweckt, eine technische Anlage zu montieren, zu demontieren, zu waren, zu regeln oder deren Funktionieren wiederherzustellen. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 221.600 3 Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bereits einem allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag unterstellt sind, fallen nicht in den Geltungsbereich des vorliegenden Normalarbeitsvertrags.

Art. 2

Löhne 1 Die zwingenden Mindestlöhne sind die folgenden: Kategorien Stundenlohn Monatslohn unqualifizierter Arbeitnehmer Fr. 25,90 Fr. 4'714.- qualifizierter Arbeitnehmer Fr. 27,60 Fr. 5'023.- 2 Was den Monatslohn betrifft, berechnet sich der Mindestlohn auf der Grundlage von einer wöchentlichen Arbeitszeit von 42 Stunden.

Art. 3

Wirkungen 1 Dieser Normalarbeitsvertrag gilt direkt für die Arbeitverhältnisse, die er regelt. Von diesem Normalarbeitsvertrag darf nicht zu Ungunsten der Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer abgewichen werden. 221.600 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Quelle Publikation 30.04.2025 01.05.2025 Erlass Erstfassung RO/AGS 2025-051 221.600 Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Quelle Publikation Erlass 30.04.2025 01.05.2025 Erstfassung RO/AGS 2025-051

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