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Reglement über die bilinguale Maturität an der Kantonalen Mittelschule Uri

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Contents: 10 provisions
  1. Artikel 1
  2. Artikel 2
  3. Artikel 3
  4. Artikel 4
  5. Artikel 5
  6. Artikel 6
  7. Artikel 7
  8. Artikel 8 Kanton Uri 10.2406
  9. Artikel 9
  10. Artikel 10

10 provisions

Artikel 1

Zweck 1 Dieses Reglement bezweckt, die bilinguale Maturität an der Kantonalen Mittelschule Uri einzuführen und deren Anerkennung nach dem «Reglement der Schweizerischen Maturitätskommission vom 16. März 2012 für die Anerkennung kantonaler zweisprachiger Maturitäten» zu erwirken.

Artikel 2

Gegenstand 1 Das Reglement bestimmt die allgemeinen Rahmenbedingungen für die bilinguale Maturität an der Kantonalen Mittelschule Uri sowie die fachlichen Voraussetzungen für die betroffenen Lehrpersonen.

Artikel 3

Sprache der bilingualen Maturität 1 Die bilinguale Maturität wird in Englisch angeboten.

Artikel 4

Fächer der bilingualen Maturität 1 Die Kantonale Mittelschule Uri bietet – unter Vorbehalt von Absatz 2 – folgende bilinguale Maturitätsfächer an: Klasse Biologie Chemie Geografie Geschichte Physik 4. Klasse 2 Lektionen 2 Lektionen 2 Lektionen 2 Lektionen 2 Lektionen 5. Klasse 2 Lektionen 2 Lektionen 2 Lektionen 2 Lektionen 6. Klasse 3 Lektionen * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 10.2406 Kanton Uri 2 Die bilingualen Maturitätsfächer werden angeboten, sofern sich mindestens acht Schülerinnen und Schüler dafür anmelden. 3 Anmelde- und Aufnahmebedingungen für Schülerinnen und Schüler werden von der Schulleitung in „Richtlinien für die bilinguale Maturität“ festgelegt.

Artikel 5

Gesamtstundenzahl 1 Die Gesamtzahl der in Englisch unterrichteten Lektionen beträgt mindestens 800 und höchstens die Hälfte der gesamten gymnasialen Stundendotation. Ein allfälliger Sprachunterricht wird nicht angerechnet.

Artikel 6

Anforderungen an die Lehrpersonen 1 Lehrpersonen, die Fächer der bilingualen Maturität unterrichten, müssen sich ausweisen über: a) einen Hochschulabschluss im betreffenden Fach b) einen Abschluss im Höheren Lehramt c) ein Sprachdiplom Niveau C2 in Englisch gemäss «Gemeinsamem europäischem Referenzrahmen für Sprachen» (GER) d) eine methodisch-didaktische Ausbildung in bilingualem Unterrichten 2 Übergangsbestimmung: Die unterrichtende Lehrperson muss den Nachweis gemäss Absatz 1 Buchstabe c spätestens bis zum Abschluss des ersten Schulklassenzyklus ausweisen.

Artikel 7

Unterstützung durch die Kantonale Mittelschule Uri: Grundsatz 1 Die Kantonale Mittelschule Uri bietet für Lehrpersonen, die sich um den Unterricht in einem bilingualen Maturitätsfach bewerben oder ein solches Fach unterrichten, geeignete Vorbereitungs- und Unterstützungsmassnahmen an. 2 Insbesondere kann sie: a) interne Sprachkurse, höchstens vierwöchige Sprachkurse und weitere Massnahmen anbieten oder ermöglichen, um das geforderte Sprachniveau zu erreichen und zu erhalten b) methodisch-didaktische Ausbildungen anbieten oder ermöglichen c) mit den betroffenen Lehrpersonen weitere entlastende Massnahmen vereinbaren

Artikel 8 Kanton Uri 10.2406

Unterstützung durch die Kantonale Mittelschule Uri: Interne Kurse und externe Sprachaufenthalte 1 Die Kantonale Mittelschule Uri übernimmt die Organisation und die Kosten der internen Sprachkurse und der internen methodisch-didaktischen Ausbildung. 2 Höchstens zwei Sprachaufenthalte werden mit einer Pauschale von je 4'000 Franken entschädigt. Vorausgesetzt ist, dass der einzelne Sprachaufenthalt höchstens vier Wochen dauert und in der Regel mindestens zur Hälfte in die Ferienzeit fällt. Die Kantonale Mittelschule Uri übernimmt die Organisation und die Kosten der Stellvertretung.

Artikel 9

Unterstützung durch die Kantonale Mittelschule Uri: Weitere Massnahmen 1 Die Schulleitung kann nach Rücksprache mit dem Mittelschulrat mit der betroffenen Lehrperson im Einzelfall weitere geeignete Unterstützungsmassnahmen vereinbaren, wie Stundenentlastung, Zeitgutschriften, Entlastung vom Klassenlehramt und dergleichen.

Artikel 10

Inkrafttreten 1 Dieses Reglement tritt am 1. April 2015 in Kraft. 10.2406 Kanton Uri Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung CRS Fundstelle 16.03.2015 01.04.2015 Erlass Erstfassung AB 27.03.2015 Kanton Uri 10.2406 Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung CRS Fundstelle Erlass 16.03.2015 01.04.2015 Erstfassung AB 27.03.2015

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