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Reglement über die Verwendung von Mehrweggeschirr

Basel-Stadt · RiE 786.180 · communal act

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Contents: 4 provisions
  1. § 1
  2. § 2
  3. § 3
  4. § 4

4 provisions

§ 1

Mehrweggeschirrpflicht im öffentlichen Raum 1 Wer in der Gemeinde Riehen auf Allmend, in öffentlichen Parkanlagen oder anderen öffentlichen Flächen der Gemeinde Getränke und Esswaren zum unmittelbaren Verzehr verkauft, muss Mehrweggeschirr verwenden.

§ 2

Veranstaltungen auf privatem Grund 1 Wer auf privatem Grund im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung mit mehr als 500 Personen über die gesamte Veranstaltungsdauer Getränke und Esswaren zum unmittelbaren Verzehr verkauft, muss Mehrweggeschirr verwenden.

§ 3

Ausnahmen 1 In folgenden Fällen besteht eine Ausnahme von der Mehrweggeschirrpflicht: a) bei Verwendung von rezyklierbaren Einweggebinden (PET- und Glasflaschen, Alu- Dosen) für Getränke, wenn ein Abfallkonzept vorliegt und ein Pfandsystem oder ein geeignetes Sammelsystem den Rücklauf der Gebinde und die Rückführung der Wertstoffe in hohem Masse sicherstellt; b) in Fällen, bei denen eine Abgabe in Mehrweggeschirr unverhältnismässig erscheint, beispielsweise bei Abgabe auf flachen Kartonunterlagen, Servietten oder Papiertüten; c) bei Verkäufen an Kleinstveranstaltungen wie z.B. an kleinen Strassenfesten.

§ 4

Abfalleimer vor Verkaufsstellen 3) 1 Wer regelmässig Getränke oder Esswaren in Einwegverpackung zum unmittelbaren Verzehr verkauft, muss während der Öffnungszeiten vor der Verkaufsstelle Abfalleimer aufstellen und die Abfälle auf eigene Kosten entsorgen. Schlussbestimmung Dieses Reglement ist zu publizieren; es tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. 1) SG 780.100 2) RiE 111.100 3) Paragraphennummer redaktionell korrigiert Umwelt / Natur RiE 786.180 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle 17.10.2023 01.01.2024 Erlass Erstfassung KB 21.10.2023 Umwelt / Natur RiE 786.180 Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle Erlass 17.10.2023 01.01.2024 Erstfassung KB 21.10.2023

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