§ 1
Gebührenerhebung 1 Die Feuerwehr stellt ihren Aufwand nach dem Gebührentarif im Anhang zu dieser Verordnung in Rechnung.
Basel-Stadt · 590.200 · ordinance
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Gebührenerhebung 1 Die Feuerwehr stellt ihren Aufwand nach dem Gebührentarif im Anhang zu dieser Verordnung in Rechnung.
Mehrwertsteuer 1 Die Gebührenansätze werden zuzüglich Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.
Sport- und Konzertveranstaltungen 1 Leistungen der Feuerwehr im Zusammenhang mit Sport- und Konzertveranstaltungen werden nach Massgabe von § 18d Abs. 3 der Verordnung betreffend die Kantonspolizei des Kantons Basel- Stadt (Polizeiverordnung, PolV) vom 3. Juni 1997 4) in Rechnung gestellt.
Gebührenbefreiung 1 Für folgende Hilfe- und Dienstleistungen werden keine Gebühren erhoben: a) Bewässerung von öffentlichen Grünanlagen durch die Milizfeuerwehr ab Gefahrenstufe 5 im Bereich Wald (sehr grosse Waldbrandgefahr); b) Hilfeleistungen im Zoologischen Garten oder im Tierpark Lange Erlen; c) Hilfeleistungen bei gemeinnützigen Anlässen; d) Transporte für Museen des Kantons Basel-Stadt.
Kostenvorschuss 1 Die Feuerwehr kann einen Kostenvorschuss bis zur Höhe der mutmasslich zu erwartenden Gebühren erheben, wenn die Bezahlung der Gebühren als nicht gesichert erscheint oder wenn die gebührenpflichtige Person keinen Wohnsitz in der Schweiz hat.
Verzugszins, Mahngebühren 1 Die Zahlungsfrist von Gebühren beträgt 30 Tage. 2 Nach Ablauf der Zahlungsfrist kann ein Verzugszins von 5 % erhoben werden. 3 Für nicht rechtzeitig bezahlte Gebühren können Mahngebühren und Umtriebsgebühren für Inkassomassnahmen erhoben werden. Diese betragen: a) erste Mahnung kostenlos 1) SG 153.800 2) SG 153.810 3) SG 590.100 4) SG 510.110 Gebühren der Feuerwehr: Verordnung 590.200 b) ab zweiter Mahnung je Fr. 40 c) Umtriebsgebühr für Inkassomassnahmen Fr. 50 4 Vorbehalten bleibt die Einforderung weiterer Gebühren im Zusammenhang mit Betreibungsverfahren. Schlussbestimmung Diese Verordnung ist zu publizieren; sie tritt am 1. September 2026 in Kraft. Auf den gleichen Zeitpunkt wird die Verordnung über die von der Feuerwehr zu erhebenden Gebühren (FWGeV) vom 3. September 2013 aufgehoben. Gebühren der Feuerwehr: Verordnung 590.200 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle 23.06.2026 01.09.2026 Erlass Erstfassung KB 27.06.2026 Gebühren der Feuerwehr: Verordnung 590.200 Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle Erlass 23.06.2026 01.09.2026 Erstfassung KB 27.06.2026 Verordnung Feuerwehrgebühren Anhang 590.200 Anhang: Gebührentarif A. Personalkosten pro Std. / pro angefangene ¼ Std. 1. Offizierin / Offizier Fr. 180 / 45 2. Unteroffizierin / Unteroffizier Fr. 160 / 40 3. Schiffsführerin / Schiffsführer Fr. 160 / 40 4. Einsatzpersonal Fr. 140 / 35 5. übriger Personalaufwand (einsatzunabhängig) Fr. 112 / 28 B. Fahrzeuge, Wasserfahrzeuge, Anhänger, Wechselbehälter (ohne Personalkosten) Die Gebühren berücksichtigen die Anschaffungs- und Betriebskosten sowie den Wiederverkaufswert. 6. Preiskategorie 1 (Anschaffungskosten bis Fr. 150’000) a) Grundgebühr b) pro angefangene ¼ Std. Fr. 90 Fr. 30 7. Preiskategorie 2 (Anschaffungskosten von Fr. 150’001 bis Fr. 400’000) a) Grundgebühr b) pro angefangene ¼ Std. Fr. 130 Fr. 55 8. Preiskategorie 3 (Anschaffungskosten von Fr. 400’001 bis Fr. 900’000) a) Grundgebühr b) pro angefangene ¼ Std. Fr. 140 Fr. 70 9. Preiskategorie 4 (Anschaffungskosten von Fr. 900’001 bis Fr. 1’200’000) a) Grundgebühr b) pro angefangene ¼ Std. Fr. 170 Fr. 80 10. Preiskategorie 5 (Anschaffungskosten ab Fr. 1’200’001) a) Grundgebühr b) pro angefangene ¼ Std. Fr. 180 Fr. 105 11. Feuerlöschboot a) Grundgebühr b) pro angefangene ¼ Std. Fr. 1’200 Fr. 300 C. Retablieren nach Einsatz 12. Pumpe Fr. 37 pro Stk. 13. Sauger Fr. 72 pro Stk. 14. Atemschutzgerät Fr. 140 pro Stk. 15. Kettensäge Fr. 39 pro Stk. 16. Rettsäge Fr. 73 pro Stk. Verordnung Feuerwehrgebühren Anhang 590.200 17. Absturzsicherungsset Fr. 35 pro Stk. 18. Skimmer (ölverschmutzt) Fr. 700 pro Stk. 19. Lüfter (interne Reinigung) Fr. 280 pro Stk. 20. Chemieschutzvollanzug schwer (mehrfacher Gebrauch) Fr. 1’620 pro Stk. 21. sonstige Retablierungen nach Aufwand D. Verbrauchsmaterial, Ersatzteile, Neuteile oder Nachfüllungen 22. Ölbindemittel Fr. 13 pro Sack 23. Schliesszylinder kurz / lang Fr. 118 / 155 pro Stk. 24. Wasserschutzkissen Fr. 14 pro Stk. 25. Chemiefliess Fr. 3 pro Meter 26. Chemiebindemittel Fr. 44 pro Sack 27. Chemieschutzvollanzug leicht Fr. 34 pro Stk. 28. Chemieschutzvollanzug mittel Fr. 457 pro Stk. 29. Chemieschutzhandschuhe Fr. 5 pro Stk. 30. Filter zu Filtermasken Fr. 35 pro Stk. 31. Schaumextrakt Fr. 7 pro Liter 32. Pavatex Fr. 13 pro m2 33. Dachlatten Fr. 6 pro Stk. 34. Sonstige Verbrauchsmaterialien, Ersatzteile, Neuteile oder Nachfüllungen gemäss Rechnung Lieferant zzgl. 10 % Umtriebsentschädigung E. Automatische Gefahrenmeldeanlagen (GMA) 35. Erstellung eines Einsatzplanes nach Aufwand 36. Anschluss inkl. Datenaufnahme a) 3 Kriterien b) jedes weitere Kriterium Fr. 840 Pauschale Fr. 224 Pauschale 37. Schlüsselwechsel Fr. 112 Pauschale 38. Mutation Daten Fr. 56 Pauschale 39. Erkundungseinsatz a) Grundgebühr b) nach 30 Min. Wartezeit pro angefangene ¼ Std. Fr. 1’600 Pauschale Fr. 400 40. Arbeiten zu Gunsten GMA (einsatzunabhängig) nach Aufwand Verordnung Feuerwehrgebühren Anhang 590.200 F. Besichtigung 41. Besichtigung Wache a) bis 20 Personen b) bis 40 Personen c) für Feuerwehren, Behörden und Organisationen für Rettung und Sicherheit (BORS) und staatliche Institutionen Fr. 250 Fr. 450 kostenlos 42. Besichtigung Feuerlöschboot a) pauschal b) für Feuerwehren, BORS und staatliche Institutionen Fr. 500 kostenlos 43. Fahrt mit Feuerlöschboot a) pauschal b) für Feuerwehren, BORS und staatliche Institutionen Fr. 1’400 Fr. 700 G. Raummiete 44. Theoriesaal klein a) halber Tag b) ganzer Tag Fr. 107 Fr. 214 45. Theoriesaal gross a) halber Tag b) ganzer Tag Fr. 214 Fr. 428 H. Diverses 46. Reinigungskosten durch externe Anbieter gemäss Rechnung Anbieter zzgl. 3 % Umtriebsentschädigung 47. Materialentsorgung durch externe Anbieter gemäss Rechnung Anbieter zzgl. 3 % Umtriebsentschädigung 48. weitere Dienstleistungen durch externe Anbieter (Pannendienst, etc.) gemäss Rechnung Anbieter zzgl. 3 % Umtriebsentschädigung 49. Werkzeuge / Material pro Einsatz pauschal Fr. 50 50. Bearbeitungsgebühr / Rapportierungskosten pro Einsatz pauschal Fr. 50 51. Leihgeräte Kleinpumpe pro Tag pauschal Fr. 45 52. Verlust von Leihgeräten Kleinpumpen gemäss Rechnung Anbieter zzgl. 3 % Umtriebsentschädigung 53. Sicherungswachen nach Aufwand 54. Unfugalarmierung nach Aufwand 55. Evakuierungsübung nach Aufwand