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FinB vom 5. September 2019 über die Genehmigung eines Verpflichtungskredits für den Neubau eines Landesspitals und die Genehmigung der Umwidmung des Vaduzer Grundstücks Nr. 2506 vom Finanzvermögen in das Verwaltungsvermögen

Liechtenstein · 612.813.4 · decree

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Contents: 5 provisions
  1. Art. 1 Verpflichtungskredit
  2. Art. 2 Indexierung
  3. Art. 3 Umwidmung
  4. Art. 4 Nachtragskredit
  5. Art. 5 Inkrafttreten

5 provisions

Art. 1 Verpflichtungskredit

Für den Neubau eines Landesspitals wird ein Verpflichtungskredit in der Höhe von 65 500 000 Franken genehmigt.

Art. 2 Indexierung

Die Investitionskosten (Preisbasis April 2019) werden dem Baukostenindex angepasst und sind erstmals mit dem Baukostenindex 2019/2020 indexierbar.

Art. 3 Umwidmung

Die Umwidmung des Vaduzer Grundstücks Nr. 2506 vom Finanzvermögen in das Verwaltungsvermögen wird genehmigt.

Art. 4 Nachtragskredit

Für die Umwidmung nach Art. 3 wird ein Nachtragskredit zu Lasten der Investitionsrechnung 2019 in der Höhe von 9 156 000 Franken genehmigt.

Art. 5 Inkrafttreten

Dieser Finanzbeschluss tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft. Die Regierung, nach Kenntnisnahme von dem Bericht über das Ergebnis der Volksabstimmung vom 24. November 2019, wonach sich ergibt: Zahl der Stimmberechtigten 20 243 Zahl der abgegebenen Stimmen 14 718 Annehmende sind 8 090 Verwerfende sind 6 301 Ungültige Stimmen 273 Leere Stimmen 54 beschliesst: die Referendumsvorlage betreffend den Finanzbeschluss über die Genehmigung eines Verpflichtungskredits für den Neubau eines Landesspitals und die Genehmigung der Umwidmung des Vaduzer Grundstücks Nr. 2506 vom Finanzvermögen in das Verwaltungsvermögen wird als vom Volk angenommen erklärt. In Stellvertretung des Landesfürsten: gez. Alois Erbprinz gez. Adrian Hasler Fürstlicher Regierungschef

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