Art. 1 Verpflichtungskredit
Für den Neubau eines Landesspitals wird ein Verpflichtungskredit in der Höhe von 65 500 000 Franken genehmigt.
Liechtenstein · 612.813.4 · decree
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Für den Neubau eines Landesspitals wird ein Verpflichtungskredit in der Höhe von 65 500 000 Franken genehmigt.
Die Investitionskosten (Preisbasis April 2019) werden dem Baukostenindex angepasst und sind erstmals mit dem Baukostenindex 2019/2020 indexierbar.
Die Umwidmung des Vaduzer Grundstücks Nr. 2506 vom Finanzvermögen in das Verwaltungsvermögen wird genehmigt.
Für die Umwidmung nach Art. 3 wird ein Nachtragskredit zu Lasten der Investitionsrechnung 2019 in der Höhe von 9 156 000 Franken genehmigt.
Dieser Finanzbeschluss tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft. Die Regierung, nach Kenntnisnahme von dem Bericht über das Ergebnis der Volksabstimmung vom 24. November 2019, wonach sich ergibt: Zahl der Stimmberechtigten 20 243 Zahl der abgegebenen Stimmen 14 718 Annehmende sind 8 090 Verwerfende sind 6 301 Ungültige Stimmen 273 Leere Stimmen 54 beschliesst: die Referendumsvorlage betreffend den Finanzbeschluss über die Genehmigung eines Verpflichtungskredits für den Neubau eines Landesspitals und die Genehmigung der Umwidmung des Vaduzer Grundstücks Nr. 2506 vom Finanzvermögen in das Verwaltungsvermögen wird als vom Volk angenommen erklärt. In Stellvertretung des Landesfürsten: gez. Alois Erbprinz gez. Adrian Hasler Fürstlicher Regierungschef