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Verordnung ILFD über die Schutzzone der Belegstation Hongrin (VD)

Fribourg · 913.4.312 · ordinance

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Contents: 5 provisions
  1. Art. 1
  2. Art. 2
  3. Art. 3
  4. Art. 4
  5. Art. 5

5 provisions

Art. 1

1 Diese Verordnung legt auf dem Kantonsgebiet einen Schutzperimeter für die Belegstation für Honigbienen der Rasse Carnica (apis mellifera carnica) am Ufer des Lac de l'Hongrin (Belegstation Hongrin, Kanton Waadt) fest. 2 Der Aufenthalt und der Standortwechsel von Bienenvölkern sind dort verboten. 913.4.312

Art. 2

1 Die geographischen Koordinaten der Belegstation Hongrin sind 570'450 / 142'000. 2 Der kantonale Schutzperimeter deckt eine Fläche von rund 1230 ha an der südlichen Grenze des Kantons (Region Allières) ab. Er hat folgende Grenzen: von der Kantonsgrenze am Chaux-de-Naye entlang der Grenze bis zum Vanil-des-Artses, dann den Grat entlang hinunter bis zum Motélon-d'Avau; den Hongrin bei La Cuvignette überqueren, dann weiter zur Kantonsgrenze via Boveresse. 3 Der Plan des vorerwähnten Perimeters ist Bestandteil dieser Verordnung. Er kann auf dem Geoportal des Kantons Freiburg eingesehen werden.

Art. 3

1 Kein Bienenvolk darf im kantonalen Schutzperimeter der Belegstation Hongrin angesiedelt oder dorthin verschoben (Wandern von Bienenvölkern) werden. 2 Die Bienenzüchter, deren Stand sich innerhalb des kantonalen Schutzperimeters der Belegstation befindet, richten sich nach den Weisungen der Betreiber der Station.

Art. 4

1 Die Aufsicht des Perimeters wird von der Bienenkommissärin oder vom Bienenkommissär gewährleistet. Diese Person arbeitet dazu mit den Betreibern der Belegstation Hongrin und den waadtländischen Behörden zusammen. 2 Besteht der Verdacht, dass neue Stände innerhalb des Perimeters angesiedelt worden sind, so muss dies der Bienenkommissärin oder dem Bienenkommissär gemeldet werden.

Art. 5

1 Diese Verordnung wird rückwirkend auf den 1. Juli 2012 in Kraft gesetzt. 913.4.312 Änderungstabelle – Nach Beschlussdatum Beschluss Berührtes Element Änderungstyp Inkrafttreten Quelle (ASF seit 2002) 30.07.2012 Erlass Grunderlass 01.07.2012 2012_062 Änderungstabelle – Nach Artikel Berührtes Element Änderungstyp Beschluss Inkrafttreten Quelle (ASF seit 2002) Erlass Grunderlass 30.07.2012 01.07.2012 2012_062

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