Artikel 41
Bestehende Vereinbarungen 1 Bestehende Vereinbarungen der Kantone werden durch dieses Konkordat ohne anderslautende Regelung weder geändert noch aufgehoben.
Uri · 3.8317 · intercantonal agreement
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Bestehende Vereinbarungen 1 Bestehende Vereinbarungen der Kantone werden durch dieses Konkordat ohne anderslautende Regelung weder geändert noch aufgehoben.
Beendigung des Konkordats 1 Das Konkordat wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. 2 Es kann von jedem Kanton mit einer Frist von einem Jahr auf Ende Jahr gekündigt werden, erstmals auf 31. Dezember 2018. Das Konkordat tritt ausser Kraft, wenn die Mitgliederzahl unter vier sinkt. 3 Die Kündigung oder Beendigung bezieht sich ohne anders lautenden Beschluss nur auf das Konkordat. Auf das Konkordat gestützte Vereinbarungen bleiben mit dem Konkordat als Grundlage in Kraft.
Änderung des Konkordats 1 Jeder Kanton kann beim Depositar beantragen, Verhandlungen über die Änderung des Konkordats einzuleiten. Der Antrag wird allen Regierungen der Kantone mit einer Einladung zur ersten Verhandlungssitzung zugestellt. 1) Beitritt des Kantons Uri durch LRB vom 31. März 2010, in Kraft gesetzt auf den 30. November 2010 (AB vom 16. April 2010). 2) In Kraft getreten am 30. November 2010 (Notifikation der Staatskanzlei des Kantons Nidwalden vom 15. Dezember 2010; AB vom 24. Dezember 2010). 2 Änderungen treten in Kraft, wenn sie von allen Kantonen genehmigt worden sind. 3 Ohne anderslautende Bestimmung gelten die Vertragsänderungen auch für die auf das Konkordat gestützten Vereinbarungen, die vor der Änderung in Kraft getreten sind.
Aufhebung bisherigen Rechts 1 Sobald Abschnitt 2 dieses Konkordats in Kraft getreten ist, tritt das Konkordat über die polizeiliche Zusammenarbeit in der Zentralschweiz vom 25. August 1978 ausser Kraft.
Streitbeilegung 1 Zur Beilegung von Streitigkeiten über dieses Konkordat oder auf dieses gestützte Vereinbarungen gilt das Verfahren gemäss Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich vom 24. Juni 2005 (IRV). Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung CRS Fundstelle 20.11.2006 30.11.2010 Erlass Erstfassung AB 16.04.2010 Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung CRS Fundstelle Erlass 20.11.2006 30.11.2010 Erstfassung AB 16.04.2010