§ 2
Reduzierter Eintritt 1 Reduzierter Eintritt wird gewährt für (mit Nachweis): a. Personen in Ausbildung (unter 26 Jahren) b. AHV-Bezügerinnen und Bezüger c. Militärdienstleistende
Basel-Landschaft · 601.115 · other
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Reduzierter Eintritt 1 Reduzierter Eintritt wird gewährt für (mit Nachweis): a. Personen in Ausbildung (unter 26 Jahren) b. AHV-Bezügerinnen und Bezüger c. Militärdienstleistende
Freier Eintritt 1 Am ersten Sonntag im Monat ist der Eintritt generell frei. 2 Freien Eintritt geniessen ferner (mit Nachweis): a. Kinder (unter 13 Jahren) b. IV-Bezügerinnen und Bezüger sowie deren Begleitperson c. Schulklassen sowie Gruppen in Ausbildung und max. 5 Begleitpersonen (alle Schultypen, Ausbildungsstätten, inkl. Fachhochschulen und Universitäten) d. Lehrerinnen und Lehrer für die Unterrichtsvorbereitung e. * Inhaberinnen und Inhaber von Museumspässen und Ausweisen, die zum freien Eintritt berechtigen (gemäss aktuell gültiger Tarifliste z.B. Oberrheinischer Museums-Pass, Colour Key) f. Mitglieder museumszugewandter Institutionen (ICOM, VMS, Freundeskreis Museum BL, Stiftung Museen Baselland, Baselland Tourismus) g. Medienschaffende 1) GS 32.331, SGS 146.71 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 37.0623 2 601.115 h. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Rahmen ihres Fachgebietes i. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hauptabteilung Archäologie und Museum sowie ihre Angehörigen/Freunde
Spezielle Arrangements 1 Die Tarife für spezielle Arrangements (z.B. Familienpass, Basel Card, Ferienpass, Mein Museum, etc.) richten sich nach der aktuell gültigen Tarifliste. 2 Museumspädagogische Angebote
Führungen für Gruppen 1 Generell 160 Fr. Schulklassen BL und BS frei. 2 Die Gebühren für die Führung sind zusätzlich zu den Eintrittspreisen zu bezahlen.
Weitere Veranstaltungen und museumspädagogische Angebote 1 Die Museumsleitung bestimmt fallweise und aufwandsbezogen die Tarife für Publikumsveranstaltungen und museumspädagogische Angebote. 3 Miete des Kultursaales
Bewilligung 1 Der Kultursaal im Erdgeschoss des Museum.BL kann - nach Bedarf mit seinen technischen Einrichtungen - auf Gesuch hin gemietet werden. Es besteht kein Anspruch auf Miete. 2 Veranstaltungen des Museum.BL, andere öffentliche kulturelle und gemeinnützige Anlässe sowie Veranstaltungen von Behörden geniessen - in dieser Reihenfolge - in der Regel Vorrang vor kommerziellen Anlässen. 3 Über die Bewilligung von Mietgesuchen entscheidet die Museumsleitung.
Tarife 1 Als Grundgebühr ist zu entrichten: für nicht kommerzielle Veranstaltungen (kulturelle oder gemeinnützige Veranstaltungen, Versammlungen, Sitzungen, Apéros, öffentlicher und privater Natur) a. * 300 Fr. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 37.0623 3 601.115 b. * ... c. für kommerzielle Veranstaltungen: 1'000 Fr. 2 Zur Grundgebühr hinzu kommen die Benutzungsgebühren für technische Einrichtungen sowie Kosten für Dienstleistungen des Museumsbetriebspersonals (z.B. Hausdienst, Sonderöffnung, Auf-/Abbau-, Aufräum- und Reinigungsarbeiten) nach Stundenaufwand gemäss der jeweils aktuellen Tarifliste. § 9 * Informationspflicht 1 Die Gesuchstellerinnen und -steller haben die Museumsleitung über Subventionen bzw. Sponsoren für die geplante Veranstaltung zu informieren. § 10 * Anlässe des Kantons 1 Offizielle Anlässe kantonaler Behörden des Kantons Basel-Landschaft sind für diese kostenlos (Einladung der Landeskanzlei, des Regierungsrates usw.). 4 Ausnahmen
Reduktion oder Erlass 1 Sämtliche Gebühren können in begründeten Fällen (wirtschaftliche Lage, Zweck einer Veranstaltung) reduziert oder ganz erlassen werden. Es besteht kein Anspruch auf Reduktion oder Erlass. 2 Eine Reduktion oder ein Erlass ist ausgeschlossen, wenn eine Nutzerin oder ein Nutzer von dritter Seite Zuwendungen (insbesondere Sponsoring) für eine Veranstaltung erhalten hat. 3 Zuständig für den Entscheid ist die Museumsleitung. 5 Schlussbestimmungen
Aufhebung bisherigen Rechts 1 Der Entscheid vom 28. Juni 20022) der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion betreffend Eintrittspreise und Tarife zur Vermietung des Kultursaales im Kantonsmuseum wird aufgehoben.
Inkrafttreten 1 Diese Tarifordnung tritt rückwirkend auf den 1. Juli 2011 in Kraft. 2) In der Gesetzessammlung nicht publiziert. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 37.0623 4 601.115 Änderungstabelle - Nach Beschlussdatum Beschlussdatum Inkraft seit Element Wirkung Publiziert mit 07.07.2011 01.07.2011 Erlass Erstfassung GS 37.0623 08.06.2012 01.01.2013 § 1 totalrevidiert GS 37.983 08.06.2012 01.01.2013 § 3 Abs. 2, Bst. e. geändert GS 37.983 08.06.2012 01.01.2013 § 8 Abs. 1, Bst. a. geändert GS 37.983 08.06.2012 01.01.2013 § 8 Abs. 1, Bst. b. aufgehoben GS 37.983 08.06.2012 01.01.2013 § 9 totalrevidiert GS 37.983 08.06.2012 01.01.2013 § 10 totalrevidiert GS 37.983 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 37.0623 5 601.115 Änderungstabelle - Nach Paragraf Element Beschlussdatum Inkraft seit Wirkung Publiziert mit Erlass 07.07.2011 01.07.2011 Erstfassung GS 37.0623 § 1 08.06.2012 01.01.2013 totalrevidiert GS 37.983 § 3 Abs. 2, Bst. e. 08.06.2012 01.01.2013 geändert GS 37.983 § 8 Abs. 1, Bst. a. 08.06.2012 01.01.2013 geändert GS 37.983 § 8 Abs. 1, Bst. b. 08.06.2012 01.01.2013 aufgehoben GS 37.983 § 9 08.06.2012 01.01.2013 totalrevidiert GS 37.983 § 10 08.06.2012 01.01.2013 totalrevidiert GS 37.983 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 37.0623