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Reglement zur Umsetzung der Übertragung der Abfallbewirtschaftung an REAL (Umsetzungsreglement REAL)

Luzern (city) · 7.4.1.1.1 · regulation

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Contents: 5 provisions
  1. Art. 1 I. Allgemeines
  2. Art. 2
  3. Art. 3
  4. Art. 4
  5. Art. 5

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5 provisions

Art. 1 I. Allgemeines

2 Übertragung der Abfallbewirtschaftung 1 Die Stadt Luzern überträgt REAL die Sammlung der Siedlungsabfälle und die weiteren Tätigkeiten der Abfallbewirtschaftung, einschliesslich der Befugnis zum Erlass eines regionalen Abfallreglements. 2 Der Stadtrat kann die Übertragung der Sammlung der Abfälle beschränken, insbesondere auf bestimmte Regionen oder auf bestimmte Abfallarten.

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Art. 2

3 Grundgebühr: Bemessungsgrundlage und Erlass 1 Die Stadt Luzern erhebt eine Grundgebühr in Promillen des Gebäudeversicherungswerts der Liegenschaften. Massgebend ist der Gebäudeversicherungswert im Zeitpunkt der Rechnungsstellung. Der Stadtrat bestimmt die Höhe der Grundgebühr in der Verordnung. 2 Bei ausserordentlichen Verhältnissen und ausgesprochenen Härtefällen kann der Stadtrat oder die von ihm bezeichnete Stelle die Grundgebühr ganz oder zum Teil erlassen.

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Art. 3

Zuständigkeit Der Stadtrat oder die von ihm bezeichnete Stelle a. erfüllt die Aufgaben, die REAL den Verbandsgemeinden zuweist; b. vollzieht die Aufgaben, die der Stadtrat REAL in Anwendung von Art. 1 Abs. 2 nicht überträgt.

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Art. 4

Aufhebung bisherigen Rechts Das Abfallreglement (AR) vom 27. Juni 2002 wird aufgehoben.

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Art. 5

4 Inkrafttreten 1 Das Reglement tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. 2 Das Reglement unterliegt dem fakultativen Referendum.5 Es ist zu veröffentlichen.6 2–4 Fassung gemäss Änderung vom 27. September 2012, in Kraft seit 1. Januar 2013. 5 Die Referendumsfrist ist am 15. Juli 2009 unbenützt abgelaufen. 6 Veröffentlicht im Kantonsblatt vom 16. Mai 2009. Seite 3/4 Luzern, 7. Mai 2009 Namens des Grossen Stadtrates Rolf Hilber Ratspräsident Daniel Egli Stadtschreiber-Stellvertreter Seite 4/4 Tabelle der Änderungen des Reglements zur Umsetzung der Übertragung der Abfallbewirtschaftung an REAL (Umsetzungsreglement REAL) vom 7. Mai 2009 Nr. B+A / StB Datum Kantonsblatt Seite Geänderte Stellen Art der Änderung Inkrafttreten 1. B+A 24/12 27.9.12 6.10.12 Art. 1, Art. 2, Art. 5 geändert 1.1.13

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