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11 provisions
§ 1 Geltungsbereich
1 Diese Weisung regelt die Nutzung der Räume und Anlagen
der Pädagogischen Hochschule Zürich (PHZH) durch externe Veranstaltende. Als solche gelten auch Angehörige der PHZH, wenn sie
die Räume oder Anlagen ausserhalb ihrer Auftragserledigung, ihres
Studiums oder ihrer Weiterbildung an der PHZH nutzen.
2 Die Weisung kann für die einzelnen Standorte, Räume oder Anlagen von der Verwaltungsdirektorin oder dem Verwaltungsdirektor mit
besonderen Bestimmungen ergänzt werden.
§ 2 Grundsatz
Die Räume und Anlagen können extern genutzt werden, wenn
sie nicht für Veranstaltungen und die weiteren betrieblichen Bedürfnisse der PHZH benötigt werden.
B. Nutzungsbedingungen
§ 3 Nutzungsausschluss
Die Verwaltungsdirektion verweigert die externe Nutzung
von Räumen und Anlagen, wenn
a. Störungen des Betriebs oder Schädigungen von Liegenschaften
und Mobiliar zu befürchten oder bereits erfolgt sind,
b. Auflagen, geltende Bestimmungen oder Anweisungen des Hausdienstes wiederholt oder krass missachtet werden,
c. der falsche Eindruck eines Bezugs der Veranstaltung oder der Veranstaltenden zur PHZH entsteht oder die Veranstaltenden den
Namen der PHZH missbräuchlich für eigene Anliegen benützen,
414.411.9 Externe Nutzung von Räumen und Anlagen der PHZH
d. die Veranstaltenden Räume oder Anlagen weitervermieten oder
zu einem anderen als dem angegebenen Zweck verwenden,
e. sie mit der Nutzung von Räumen oder Anlagen durch andere Veranstaltende nicht verträglich ist,
f. die Interessen der PHZH anderweitig beeinträchtigt werden,
namentlich eine Nutzung oder die dafür zeichnende Person oder
Organisation eine Thematik einseitig, propagandistisch oder extrem
darstellt.
Spezielle
§ 4 Nutzungsbestimmungen
1 Für das Tagungszentrum Schloss Au gilt folgende Nutzungsregelung:
a. Das Tagungszentrum Schloss Au kann extern genutzt werden für
Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen, Sitzungen, Konferenzen,
Repräsentationsveranstaltungen, kulturelle Anlässe und weitere
Veranstaltungen im öffentlichen Interesse sowie für Spezialanlässe
wie Feiern und Hochzeiten.
b. Es werden in erster Linie Veranstaltungen berücksichtigt, die der
Aus- und Weiterbildung von Lehrpersonen dienen.
2 Die Schulküche, die Medien- und die Werkräume (einschliesslich
Ateliers) werden nur mit einer Zusatzvereinbarung und nach vorheriger Einführung vermietet.
Nutzungsdauer § 5.11 1 Die Nutzungszeiten gestalten sich in der Regel wie folgt.
Verlängerungen sind im Vertrag festzulegen.
2 Die Nutzungszeiten des Campus sind vorbehältlich Abs. 4:
a. Montag bis Freitag von 7.00 bis 21.30 Uhr,
b. Samstag von 7.00 bis 16.30 Uhr (die Zeiten des Samstagsbetriebs
kommen auch bei Werktagen vor allgemeinen Feiertagen zur Anwendung).
3 Die Nutzungszeiten des Tagungszentrums Schloss Au sind vorbehältlich Abs. 4:
a. Montag bis Freitag von 7.00 bis 23.00 Uhr,
b. Samstag von 7.00 bis 23.00, mit Verlängerung bis 1.00 Uhr,
c. Sonntag 9.00 bis 22.00 Uhr.
4 An Sonntagen, an den gesetzlichen Feiertagen, während der betriebsfreien Zeit in den Weihnachtsferien sowie an den Nachmittagen
des Zürcher Sechseläutens und Zürcher Knabenschiessens bleiben die
Gebäude geschlossen. An Tagen vor Feiertagen gilt der Samstagsbetrieb.
5 Die Verwaltungsdirektorin oder der Verwaltungsdirektor kann
die Nutzungszeiten aus betrieblichen Gründen beschränken.
Externe Nutzung von Räumen und Anlagen der PHZH 414.411.9
6 Die Verwaltungsdirektorin oder der Verwaltungsdirektor kann die
Nutzungszeiten analog § 3 Abs. 1 der Weisung zur Allgemeinen Hausordnung der Pädagogischen Hochschule Zürich aufgrund begründeter
Anlässe oder aussergewöhnlicher Umstände beschränken.
§ 6 Verpflegung
1 Das Anbieten von Speisen und Getränken ist der PHZH
und den von ihr zugelassenen Cateringunternehmen vorbehalten. Über
Ausnahmen entscheidet das Eventmanagement bzw. das Tagungszentrum Schloss Au.7
2 Verpflegung darf nur an den dafür vorgesehenen Orten stattfinden. Die Benutzung entsprechender Räumlichkeiten bzw. Flächen wird
verrechnet.11
Einhaltung
der geltenden
Bestimmungen
§ 7.7 Die Veranstaltenden sind dafür verantwortlich, dass geltende
Bestimmungen, Auflagen sowie Anweisungen des Hausdienstes auch
von den weiteren Beteiligten (Veranstaltungsteilnehmenden, Gästen,
Mitarbeitenden usw.) befolgt werden.
Haftung und
§ 8 Schäden
1 Die PHZH lehnt soweit gesetzlich zulässig jegliche Haftung ab.
2 Die Veranstaltenden haben die Räume und Anlagen im gleichen
Zustand zurückzugeben, in dem sie diese angetreten haben, und haften für alle anlässlich der Nutzung entstehenden Sach- und Personenschäden. Die entsprechenden Risiken sind durch sie genügend zu versichern.
3 Allfällige bestehende Mängel sind dem verantwortlichen Hausdienst umgehend zu melden. Dasselbe gilt für Schäden, die im Laufe
der Veranstaltung verursacht werden.
4 Reparaturarbeiten sind ausschliesslich Sache der PHZH.
C. Nutzungsgesuch und Vertrag
Nutzungsgesuche
§ 9.7 Interessentinnen und Interessenten richten ihre Anfrage an
das Eventmanagement bzw. das Tagungszentrum Schloss Au. Sie haben den Zweck der Nutzung und die hinter der Veranstaltung stehende Person oder Organisation offenzulegen.
Beurteilung
der Nutzungsgesuche
§ 10.7 1 Das Eventmanagement bzw. das Tagungszentrum Schloss
Au entscheidet über die Nutzungsgesuche gemäss dem Raumreservationskonzept der PHZH. Es wird geprüft, ob Gründe für einen Nutzungsausschluss gemäss § 3 vorliegen. Die Nutzung kann mit Auflagen
verbunden werden.
414.411.9 Externe Nutzung von Räumen und Anlagen der PHZH
2 Interessentinnen und Interessenten können ablehnende Entscheide
des Eventmanagements bzw. des Tagungszentrums Schloss Au innert
zehn Tagen seit Ablehnung von der Verwaltungsdirektorin oder vom
Verwaltungsdirektor überprüfen lassen.
3 Es besteht kein Anspruch auf die Nutzung von Räumlichkeiten
und Anlagen.
§ 11 Vertrag
1 Das Eventmanagement bzw. das Tagungszentrum Schloss
Au schliesst mit der Veranstalterin oder dem Veranstalter einen Vertrag in elektronischer oder Papierform über die externe Nutzung von
Räumlichkeiten oder Anlagen. Eine Untervermietung der Räumlichkeiten ist untersagt.11
2 Eine Rückvergütung oder der Erlass der Gebühr bei nicht beanspruchten Leistungen oder infolge einer vorzeitigen Beendigung einer
Veranstaltung ist – vorbehältlich einer rechtzeitigen Annullierung gemäss § 12 – nicht möglich.
3 Das Eventmanagement bzw. das Tagungszentrum Schloss Au
kann der Veranstalterin oder dem Veranstalter kurzfristig andere als
die bestellten Räume oder Anlagen zuweisen, soweit dies zumutbar
ist. § 13 bleibt vorbehalten.
Buchung
mittels Online-
Applikation
für den Campus
§ 11 a.10 1 Das Eventmanagement kann Räumlichkeiten am Campus für Online-Buchungen freigeben.
2 Interessentinnen und Interessenten buchen die gewünschten Räume
mittels Online-Applikation. Die Buchung wird per E-Mail bestätigt, wodurch der Vertragsschluss zustande kommt.
Annullierungen § 12.11 1 Annullierungen sind dem Eventmanagement bzw. dem
Tagungszentrum Schloss Au schriftlich oder per E-Mail (eventmanagement@phzh.ch bzw. schloss.au@phzh.ch) mitzuteilen. Für die mittels
Online-Applikation getätigten Buchungen für Campus-Räumlichkeiten werden die Stornierungen direkt in der Online-Applikation vorgenommen.
2 Die schriftliche Mitteilung wie auch die Stornierung der mittels
Online-Applikation getätigten Buchungen gelten als Rücktritt vom Vertrag. Es werden die in Abs. 2 geregelten Annullierungskosten in Rechnung gestellt.
3 Bei Annullierungen
a. bis einen Monat vor Veranstaltungsbeginn fallen keine Kosten an,
b. 29 bis 11 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% des Tarifs,
c. 10 Tage oder weniger vor Veranstaltungsbeginn: 100% des Tarifs.
Externe Nutzung von Räumen und Anlagen der PHZH 414.411.9
§ 13 Rücktritt
Die Verwaltungsdirektorin oder der Verwaltungsdirektor
ist jederzeit berechtigt, im Namen der PHZH entschädigungslos vom
Vertrag zurückzutreten, wenn
a. infolge höherer Gewalt oder dringenden Eigenbedarfs weder der
reservierte noch ein Ersatzraum zur Verfügung gestellt werden
kann,
b. Gründe für einen Nutzungsausschluss gemäss § 3 vorliegen.
D. Tarife
Tarifordnung§ 14.7 1 Die Gebühren für die externe Nutzung von Räumen und
Anlagen richten sich nach der Tarifordnung im Anhang dieser Weisung.
2 Die Preise für das Verpflegungsangebot werden im Campus von
den Cateringpartnern und im Tagungszentrum Schloss Au von der Betriebsleitung bzw. den Cateringpartnern festgesetzt.
3 Eine allfällige Mehrwertsteuer ist in den Tarifen und Preisen
inbegriffen.5
Ermässigung
und Erlass
§ 15.9 1 Auf begründetes Gesuch hin kann bei Grossveranstaltungen von öffentlich-rechtlichen Institutionen oder privaten Organisationen mit ideeller Zwecksetzung der Tarif ermässigt oder die Nutzungsgebühr erlassen werden, wenn die Durchführung nichtwirtschaftlichen
Zielen dient und im strategischen Interesse der PHZH liegt.
2 Die Hochschulleitung beschliesst jährlich, welche öffentlich-rechtlichen Institutionen und privaten Organisationen mit ideeller Zwecksetzung grundsätzlich von Tarifreduktionen oder Gebührenerlass profitieren können. Eine entsprechende Liste wird von der Verwaltungsdirektorin oder dem Verwaltungsdirektor geführt.
3 Über konkrete Gesuche entscheidet die Verwaltungsdirektorin
oder der Verwaltungsdirektor. Gegen ablehnende Entscheide kann innert zehn Tagen Einsprache bei der Hochschulleitung erhoben werden.
4 Gruppen- und Seminarräume (bis 57 Personen) im Campus werden der Bildungsdirektion des Kantons Zürich, den Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerorganisationen, den Zürcher Verbänden der Schulpräsidien und der Schulleiterinnen und -leiter sowie der kantonalen
Elternmitwirkungsorganisation für Sitzungen unentgeltlich zur Verfügung gestellt.7
414.411.9 Externe Nutzung von Räumen und Anlagen der PHZH
Zusätzliche
§ 16 Gerätenutzungen und Aufwendungen
1 Die Nutzung von Geräten, die nicht zur Grundausstattung
eines Raums oder einer Anlage gehören, ausserordentliche Dienstleistungen und die Kosten für die Behebung von Schäden werden nach
Aufwand zusätzlich in Rechnung gestellt.7
2 Allfällige Drittkosten (Blumenschmuck, Sicherheitsdienst usw.)
werden weiterverrechnet.
§ 17 Tarifänderungen
Tarifänderungen bleiben vorbehalten, wenn der Zeitraum
zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung drei Monate überschreitet. Sie berechtigen die Veranstaltenden zum Rücktritt vom Vertrag
innert zehn Tagen seit Bekanntgabe der neuen Tarife.
E. Schlussbestimmungen
Aufhebung von
§ 18 Erlassen
Diese Weisung ersetzt die Weisung zur Vermietung von Räumen der Pädagogischen Hochschule Zürich vom 26. November 2007
sowie die Weisung zum Tagungszentrum Schloss Au der Pädagogischen
Hochschule Zürich vom 19. März 2007.
§ 19.8
1 OS 67, 89; Begründung siehe ABl 2012, 43.
2 Inkrafttreten: 1. April 2012.
3 LS 414.10.
4 LS 414.410.
5 Eingefügt durch B vom 29. August 2012 (OS 67, 549; ABl 2012-09-14). In Kraft
seit 1. Dezember 2012.
6 Fassung gemäss B vom 29. August 2012 (OS 67, 549; ABl 2012-09-14). In Kraft
seit 1. Dezember 2012.
7 Fassung gemäss B vom 30. Mai 2018 (OS 73, 329; ABl 2018-06-08). In Kraft
seit 1. September 2018.
8 Aufgehoben durch B vom 30. Mai 2018 (OS 73, 329; ABl 2018-06-08). In Kraft
seit 1. September 2018.
9 Fassung gemäss B vom 11. Juli 2019 (OS 74, 515; ABl 2019-07-19). In Kraft
seit 1. Januar 2020.
10 Eingefügt durch B vom 6. Oktober 2021 (OS 76, 556; ABl 2021-10-29). In Kraft
seit 1. Januar 2022.
11 Fassung gemäss B vom 6. Oktober 2021 (OS 76, 556; ABl 2021-10-29). In Kraft
seit 1. Januar 2022.
Externe Nutzung von Räumen und Anlagen der PHZH 414.411.9
Anhang
Tarife für die externe Nutzung von Räumen und Anlagen
der Pädagogischen Hochschule Zürich
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1 Inbegriffene Leistungen7
Mit den Nutzungsgebühren gemäss Ziff. 2 und 3 dieses Anhangs
werden folgende Leistungen abgegolten:
a. Gebrauch der Räumlichkeiten zum angegebenen Zweck,
b. Nutzung der im jeweiligen Raum vorhandenen technischen Standardausstattung (in der Regel: Beamer, Visualizer, WLAN, Flipcharts, Whiteboard, Pinnwand),
c. Endreinigung.
1.2 Nicht inbegriffene Leistungen6
Zusätzliche Gerätenutzungen und Leistungen werden in Rechnung
gestellt, namentlich7:
a. Reinigungsaufwand bei aussergewöhnlicher Verschmutzung der
genutzten Räume und Anlagen,
b. Betreuung der Veranstaltenden und der Cateringunternehmen
durch Mitarbeitende der PHZH (Pflege der Toilettenanlagen, Garderobe, Abendkasse, technischer Support usw.),
c.11 weitere zusätzliche Dienstleistungen (Hotelbuchungs- und Abholservice für Referierende oder Gäste, kulturhistorische Führungen
durch das Schloss Au usw.),
d. Verlängerungen und Nutzung der gemieteten und weiteren Räume
und Anlagen für Vorbereitungsarbeiten am Vortag einer eintägigen Nutzung,
e. Drittkosten (Sicherheitsdienst, Hotels, Blumenschmuck, Übersetzungsanlage usw.).
1.3 Tarifarten7
1 Für den Campus gelten folgende Tarife:
a. Tagestarif (Abgeltung der Nutzung pro Tag) für eintägige und
mehrtägige Veranstaltungen,
414.411.9 Externe Nutzung von Räumen und Anlagen der PHZH
b.9 Semestertarif (Abgeltung der regelmässigen Nutzung über zehn
Wochen bis längstens für ein Semester, an maximal einem Tag pro
Woche). Der Semestertarif gilt für nichtgewinnorientierte Vereine
mit sportlicher oder kultureller Ausrichtung und ist für Sporthallen
und Musik-/Performance-Räume im Campus PH Zürich anwendbar.
2 Für das Tagungszentrum Schloss Au gelten folgende Tarife:
a. Tagestarif (7.00–18.00 Uhr),
b. Abendtarif (18.00–23.00 Uhr),
c.11 Für Verlängerungen (23.00–1.00 Uhr) werden pro Stunde 25% des
Abendtarifs zusätzlich verrechnet.
3 Nutzen Veranstaltende die Räume und Anlagen über die vereinbarte Nutzungsdauer hinaus, werden pro angefangene Stunde 25%
des Tages- bzw. Abendtarifs verrechnet.11
4 Für eine Nutzung von bis zu 4 Stunden (inklusive Vor- und Nachbereitung) wird für alle Räume und Anlagen 1/2 des Tagestarifs verrechnet. Eine Reduktion des Abendtarifs ist ausgeschlossen.
5 Bei einer mehrtägigen Nutzung wird ab dem 3. Tag ein Rabatt von
25% gewährt. Für Semestertarife entfällt der Rabatt.
1.4 Rechnungstellung7
1 Die Veranstaltungen werden nach der Durchführung in Rechnung
gestellt. Die Rechnungsstellung bei Semesternutzung erfolgt nach
Vertragsende.
2 Es kann eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangt werden.
2. Tarife Raum- und Anlagennutzung im Allgemeinen7
Die folgenden Tarife gelten für Veranstaltungen von Dritten sowie von
Angehörigen der PHZH, wenn sie die Räume oder Anlagen ausserhalb ihrer Auftragserledigung, ihres Studiums oder ihrer Weiterbildung
an der PHZH nutzen. Vorbehalten sind die Tarife für Privatveranstaltungen im Tagungszentrum Schloss Au (vgl. Ziff. 3).
Campus
Gruppenräume9
Raumtyp Grösse Max. Ausstattung Tarif in Fr. Tarif in Fr.
Plätze pro Tag pro Semester
(vgl. Ziff. 1.3
des Anhangs)
Gruppenraum bis 50 m2 16 beweglich möbliert 300
Externe Nutzung von Räumen und Anlagen der PHZH 414.411.9
Seminarräume9
Raumtyp Grösse Max. Ausstattung Tarif in Fr. Tarif in Fr.
Plätze pro Tag pro Semester
(vgl. Ziff. 1.3
des Anhangs)
Seminarraum, klein bis 80 m2 30 Reihenbestuhlung 400
Seminarraum, mittel bis 120 m2 57 Reihenbestuhlung 600
Hörsaal, klein bis 100 m2 80 fest möbliert 800
Hörsaal, mittel bis 200 m2 150 ansteigend, 1 500
fest möbliert
Hörsaal, mittel bis 200 m2 180 ansteigend, 1 500
fest möbliert
Hörsaal, gross bis 500 m2 400 ansteigend, 2 500
fest möbliert
Spezialräume und Anlagen11
Raumtyp Grösse Max. Ausstattung Tarif in Fr. Tarif in Fr.
Plätze pro Tag pro Semester
(vgl. Ziff. 1.3
des Anhangs)
Foyer Sihlhof 100 m2 80 400
(nur in Kombination
mit Raumnutzung im
gleichen Gebäude)
Patio 237 m2 100 beweglich möbliert 300
Sporthalle 4 390 m2 387 Einfachhalle 1 000 6 000
Sporthalle 1, 2 417 m2 400 einzelne Sporthalle 1 000 6 000
oder 3 in der Dreifachhalle
Sporthalle 1–3 1251 m2 1200 Dreifachhalle 2 800 16 800
Musik/Performance 162 m2 60 Sing-/Theaterraum 500 3 000
Schulküche 112 m2 16 inkl. Essraum 800
Atelier Kunst und 68 m2 16 Holz- oder 600
Design Metallwerkstatt
Medien-/ bis 80 m2 18 Mac- und Windows- 1 000
Informatikraum Arbeitsplätze
Räumlichkeiten 300
bzw. Flächen
für Verpflegung
414.411.9 Externe Nutzung von Räumen und Anlagen der PHZH
Tagungszentrum Schloss Au11
Raumtyp Grösse Max. Ausstattung Tarif in Fr.
Plätze pro Tag bzw. Abend
Seminarraum, klein bis 50 m2 18 beweglich möbliert 250
Seminarraum, mittel bis 80 m2 24 beweglich möbliert 350
Seminarraum, gross bis 160 m2 60–120 beweglich möbliert 600
(Trotte 1 und 2)
Gruppenraum, klein bis 30 m2 10 beweglich möbliert 150
Gruppenraum, gross bis 40 m2 14 beweglich möbliert 250
Schlosshalle 180 m2 120 für kulturelle Nutzung 600
Gartensalon 65 m2 48 für Gastronomie 300
Salon Vert 54 m2 24 für Gastronomie 250
Herrenzimmer 40 m2 24 für Gastronomie 250
Bibliothek 94 m2 48 Lounge 250
Erdgeschoss 433 m2 800
Ganzes Schloss 1 200
Badehaus 48 m2 15 für Gastronomie 300
und kulturelle Nutzung
Trottenkeller 137 m2 100 für kulturelle Nutzung 300
3. Tarife für Privatveranstaltungen im Tagungszentrum Schloss Au7, 11
Die folgenden Tarife gelten für Veranstaltungen im Tagungszentrum
Schloss Au von Privatpersonen, Unternehmungen und anderen privaten Organisationen zu privaten Zwecken. Für öffentliche Veranstaltungen, deren Durchführung nicht wirtschaftlichen Zwecken dient
(bildungspolitische und kulturelle Anlässe sowie weitere Veranstaltungen im öffentlichen Interesse), richten sich die Tarife auch bei privater
Organisation nach Ziff. 2, wobei am Wochenende ein Zuschlag von
Fr. 500 pauschal anfällt.
Externe Nutzung von Räumen und Anlagen der PHZH 414.411.9
Raumtyp Grösse Max. Austattung Tarif in Fr.
Plätze pro Tag bzw. Abend
Seminarraum, klein bis 50 m2 18 beweglich möbliert 400
Seminarraum, mittel bis 80 m2 24 beweglich möbliert 600
Seminarraum, gross bis 160 m2 60–120 beweglich möbliert 1 000
(Trotte 1 und 2)
Gruppenraum, klein bis 30 m2 10 beweglich möbliert 200
Gruppenraum, gross bis 40 m2 14 beweglich möbliert 400
Schlosshalle 180 m2 120 für kulturelle Nutzung 2 000
Gartensalon 65 m2 48 für Gastronomie 600
Salon Vert 54 m2 24 für Gastronomie 500
Herrenzimmer 40 m2 24 für Gastronomie 500
Bibliothek 94 m2 48 Lounge 600
Erdgeschoss 433 m2 4 000
Ganzes Schloss 6 500
Badehaus 48 m2 15 für Gastronomie 300
und kulturelle Nutzung
Trottenkeller 137 m2 100 für kulturelle Nutzung 300
Für die Nutzung an Wochenenden besteht ein Zuschlag von Fr. 500 pauschal.11
4. Tarife Gerätenutzung Campus11
Gerät Tarif in Fr.
Kopierer schwarzweiss:
0.10 pro Seite A4
0.20 pro Seite A3
farbig:
0.20 pro Seite A4
0.80 pro Seite A3
Mikrofonanlage (Headset oder Handmikrofon) 100 pro Veranstaltung
Andere Geräte, soweit verfügbar 100 pro Veranstaltung
414.411.9 Externe Nutzung von Räumen und Anlagen der PHZH
5. Tarife Gerätenutzung Tagungszentrum Schloss Au10
Gerät Tarif in Fr.
Kopierer schwarzweiss:
0.10 pro Seite A4
0.20 pro Doppelseite A4
0.20 pro Seite A3
0.40 pro Doppelseite A3
farbig:
0.20 pro Seite A4
0.40 pro Doppelseite A4
0.80 pro Seite A3
1.60 pro Doppelseite A3
Mikrofonanlage (Headset) im Innengebrauch 100 pro Veranstaltung
Aktivlautsprecher (Mikrofon) im Aussengebrauch 50 pro Veranstaltung
Videokonferenzanlage Trotte 1 und 2 250 pro Veranstaltung
Videokonferenzanlage mobil 150 pro Veranstaltung
Elektronischer Flipchart 90 pro Veranstaltung
Konzertflügel 200 pro Veranstaltung
Konzertflügel stimmen durch Schoekle, Thalwil auf Anfrage
Andere Geräte, soweit verfügbar 100 pro Veranstaltung
6. Dienstleistungstarife11
Dienstleistungen Tarif in Fr.
Technischer Support 120 pro Stunde
Eventmanagement (Anlassbetreuung) 80 pro Stunde
Hausdienst 80 pro Stunde
Reinigung 60 pro Stunde
Kulturhistorische Führung Schloss Au 250 pro Leitung
(pro 20 Personen je eine Leitung erforderlich)