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Weisung zur externen Nutzung von Räumen und Anlagen der Pädagogischen Hochschule Zürich

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Contents: 11 provisions
  1. § 1 Geltungsbereich
  2. § 2 Grundsatz
  3. § 3 Nutzungsausschluss
  4. § 4 Nutzungsbestimmungen
  5. § 6 Verpflegung
  6. § 8 Schäden
  7. § 11 Vertrag
  8. § 13 Rücktritt
  9. § 16 Gerätenutzungen und Aufwendungen
  10. § 17 Tarifänderungen
  11. § 18 Erlassen

11 provisions

§ 1 Geltungsbereich

1 Diese Weisung regelt die Nutzung der Räume und Anlagen der Pädagogischen Hochschule Zürich (PHZH) durch externe Veranstaltende. Als solche gelten auch Angehörige der PHZH, wenn sie die Räume oder Anlagen ausserhalb ihrer Auftragserledigung, ihres Studiums oder ihrer Weiterbildung an der PHZH nutzen. 2 Die Weisung kann für die einzelnen Standorte, Räume oder Anlagen von der Verwaltungsdirektorin oder dem Verwaltungsdirektor mit besonderen Bestimmungen ergänzt werden.

§ 2 Grundsatz

Die Räume und Anlagen können extern genutzt werden, wenn sie nicht für Veranstaltungen und die weiteren betrieblichen Bedürfnisse der PHZH benötigt werden. B. Nutzungsbedingungen

§ 3 Nutzungsausschluss

Die Verwaltungsdirektion verweigert die externe Nutzung von Räumen und Anlagen, wenn a. Störungen des Betriebs oder Schädigungen von Liegenschaften und Mobiliar zu befürchten oder bereits erfolgt sind, b. Auflagen, geltende Bestimmungen oder Anweisungen des Hausdienstes wiederholt oder krass missachtet werden, c. der falsche Eindruck eines Bezugs der Veranstaltung oder der Veranstaltenden zur PHZH entsteht oder die Veranstaltenden den Namen der PHZH missbräuchlich für eigene Anliegen benützen, 414.411.9 Externe Nutzung von Räumen und Anlagen der PHZH d. die Veranstaltenden Räume oder Anlagen weitervermieten oder zu einem anderen als dem angegebenen Zweck verwenden, e. sie mit der Nutzung von Räumen oder Anlagen durch andere Veranstaltende nicht verträglich ist, f. die Interessen der PHZH anderweitig beeinträchtigt werden, namentlich eine Nutzung oder die dafür zeichnende Person oder Organisation eine Thematik einseitig, propagandistisch oder extrem darstellt. Spezielle

§ 4 Nutzungsbestimmungen

1 Für das Tagungszentrum Schloss Au gilt folgende Nutzungsregelung: a. Das Tagungszentrum Schloss Au kann extern genutzt werden für Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen, Sitzungen, Konferenzen, Repräsentationsveranstaltungen, kulturelle Anlässe und weitere Veranstaltungen im öffentlichen Interesse sowie für Spezialanlässe wie Feiern und Hochzeiten. b. Es werden in erster Linie Veranstaltungen berücksichtigt, die der Aus- und Weiterbildung von Lehrpersonen dienen. 2 Die Schulküche, die Medien- und die Werkräume (einschliesslich Ateliers) werden nur mit einer Zusatzvereinbarung und nach vorheriger Einführung vermietet. Nutzungsdauer § 5.11 1 Die Nutzungszeiten gestalten sich in der Regel wie folgt. Verlängerungen sind im Vertrag festzulegen. 2 Die Nutzungszeiten des Campus sind vorbehältlich Abs. 4: a. Montag bis Freitag von 7.00 bis 21.30 Uhr, b. Samstag von 7.00 bis 16.30 Uhr (die Zeiten des Samstagsbetriebs kommen auch bei Werktagen vor allgemeinen Feiertagen zur Anwendung). 3 Die Nutzungszeiten des Tagungszentrums Schloss Au sind vorbehältlich Abs. 4: a. Montag bis Freitag von 7.00 bis 23.00 Uhr, b. Samstag von 7.00 bis 23.00, mit Verlängerung bis 1.00 Uhr, c. Sonntag 9.00 bis 22.00 Uhr. 4 An Sonntagen, an den gesetzlichen Feiertagen, während der betriebsfreien Zeit in den Weihnachtsferien sowie an den Nachmittagen des Zürcher Sechseläutens und Zürcher Knabenschiessens bleiben die Gebäude geschlossen. An Tagen vor Feiertagen gilt der Samstagsbetrieb. 5 Die Verwaltungsdirektorin oder der Verwaltungsdirektor kann die Nutzungszeiten aus betrieblichen Gründen beschränken. Externe Nutzung von Räumen und Anlagen der PHZH 414.411.9 6 Die Verwaltungsdirektorin oder der Verwaltungsdirektor kann die Nutzungszeiten analog § 3 Abs. 1 der Weisung zur Allgemeinen Hausordnung der Pädagogischen Hochschule Zürich aufgrund begründeter Anlässe oder aussergewöhnlicher Umstände beschränken.

§ 6 Verpflegung

1 Das Anbieten von Speisen und Getränken ist der PHZH und den von ihr zugelassenen Cateringunternehmen vorbehalten. Über Ausnahmen entscheidet das Eventmanagement bzw. das Tagungszentrum Schloss Au.7 2 Verpflegung darf nur an den dafür vorgesehenen Orten stattfinden. Die Benutzung entsprechender Räumlichkeiten bzw. Flächen wird verrechnet.11 Einhaltung der geltenden Bestimmungen § 7.7 Die Veranstaltenden sind dafür verantwortlich, dass geltende Bestimmungen, Auflagen sowie Anweisungen des Hausdienstes auch von den weiteren Beteiligten (Veranstaltungsteilnehmenden, Gästen, Mitarbeitenden usw.) befolgt werden. Haftung und

§ 8 Schäden

1 Die PHZH lehnt soweit gesetzlich zulässig jegliche Haftung ab. 2 Die Veranstaltenden haben die Räume und Anlagen im gleichen Zustand zurückzugeben, in dem sie diese angetreten haben, und haften für alle anlässlich der Nutzung entstehenden Sach- und Personenschäden. Die entsprechenden Risiken sind durch sie genügend zu versichern. 3 Allfällige bestehende Mängel sind dem verantwortlichen Hausdienst umgehend zu melden. Dasselbe gilt für Schäden, die im Laufe der Veranstaltung verursacht werden. 4 Reparaturarbeiten sind ausschliesslich Sache der PHZH. C. Nutzungsgesuch und Vertrag Nutzungsgesuche § 9.7 Interessentinnen und Interessenten richten ihre Anfrage an das Eventmanagement bzw. das Tagungszentrum Schloss Au. Sie haben den Zweck der Nutzung und die hinter der Veranstaltung stehende Person oder Organisation offenzulegen. Beurteilung der Nutzungsgesuche § 10.7 1 Das Eventmanagement bzw. das Tagungszentrum Schloss Au entscheidet über die Nutzungsgesuche gemäss dem Raumreservationskonzept der PHZH. Es wird geprüft, ob Gründe für einen Nutzungsausschluss gemäss § 3 vorliegen. Die Nutzung kann mit Auflagen verbunden werden. 414.411.9 Externe Nutzung von Räumen und Anlagen der PHZH 2 Interessentinnen und Interessenten können ablehnende Entscheide des Eventmanagements bzw. des Tagungszentrums Schloss Au innert zehn Tagen seit Ablehnung von der Verwaltungsdirektorin oder vom Verwaltungsdirektor überprüfen lassen. 3 Es besteht kein Anspruch auf die Nutzung von Räumlichkeiten und Anlagen.

§ 11 Vertrag

1 Das Eventmanagement bzw. das Tagungszentrum Schloss Au schliesst mit der Veranstalterin oder dem Veranstalter einen Vertrag in elektronischer oder Papierform über die externe Nutzung von Räumlichkeiten oder Anlagen. Eine Untervermietung der Räumlichkeiten ist untersagt.11 2 Eine Rückvergütung oder der Erlass der Gebühr bei nicht beanspruchten Leistungen oder infolge einer vorzeitigen Beendigung einer Veranstaltung ist – vorbehältlich einer rechtzeitigen Annullierung gemäss § 12 – nicht möglich. 3 Das Eventmanagement bzw. das Tagungszentrum Schloss Au kann der Veranstalterin oder dem Veranstalter kurzfristig andere als die bestellten Räume oder Anlagen zuweisen, soweit dies zumutbar ist. § 13 bleibt vorbehalten. Buchung mittels Online- Applikation für den Campus § 11 a.10 1 Das Eventmanagement kann Räumlichkeiten am Campus für Online-Buchungen freigeben. 2 Interessentinnen und Interessenten buchen die gewünschten Räume mittels Online-Applikation. Die Buchung wird per E-Mail bestätigt, wodurch der Vertragsschluss zustande kommt. Annullierungen § 12.11 1 Annullierungen sind dem Eventmanagement bzw. dem Tagungszentrum Schloss Au schriftlich oder per E-Mail (eventmanagement@phzh.ch bzw. schloss.au@phzh.ch) mitzuteilen. Für die mittels Online-Applikation getätigten Buchungen für Campus-Räumlichkeiten werden die Stornierungen direkt in der Online-Applikation vorgenommen. 2 Die schriftliche Mitteilung wie auch die Stornierung der mittels Online-Applikation getätigten Buchungen gelten als Rücktritt vom Vertrag. Es werden die in Abs. 2 geregelten Annullierungskosten in Rechnung gestellt. 3 Bei Annullierungen a. bis einen Monat vor Veranstaltungsbeginn fallen keine Kosten an, b. 29 bis 11 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% des Tarifs, c. 10 Tage oder weniger vor Veranstaltungsbeginn: 100% des Tarifs. Externe Nutzung von Räumen und Anlagen der PHZH 414.411.9

§ 13 Rücktritt

Die Verwaltungsdirektorin oder der Verwaltungsdirektor ist jederzeit berechtigt, im Namen der PHZH entschädigungslos vom Vertrag zurückzutreten, wenn a. infolge höherer Gewalt oder dringenden Eigenbedarfs weder der reservierte noch ein Ersatzraum zur Verfügung gestellt werden kann, b. Gründe für einen Nutzungsausschluss gemäss § 3 vorliegen. D. Tarife Tarifordnung§ 14.7 1 Die Gebühren für die externe Nutzung von Räumen und Anlagen richten sich nach der Tarifordnung im Anhang dieser Weisung. 2 Die Preise für das Verpflegungsangebot werden im Campus von den Cateringpartnern und im Tagungszentrum Schloss Au von der Betriebsleitung bzw. den Cateringpartnern festgesetzt. 3 Eine allfällige Mehrwertsteuer ist in den Tarifen und Preisen inbegriffen.5 Ermässigung und Erlass § 15.9 1 Auf begründetes Gesuch hin kann bei Grossveranstaltungen von öffentlich-rechtlichen Institutionen oder privaten Organisationen mit ideeller Zwecksetzung der Tarif ermässigt oder die Nutzungsgebühr erlassen werden, wenn die Durchführung nichtwirtschaftlichen Zielen dient und im strategischen Interesse der PHZH liegt. 2 Die Hochschulleitung beschliesst jährlich, welche öffentlich-rechtlichen Institutionen und privaten Organisationen mit ideeller Zwecksetzung grundsätzlich von Tarifreduktionen oder Gebührenerlass profitieren können. Eine entsprechende Liste wird von der Verwaltungsdirektorin oder dem Verwaltungsdirektor geführt. 3 Über konkrete Gesuche entscheidet die Verwaltungsdirektorin oder der Verwaltungsdirektor. Gegen ablehnende Entscheide kann innert zehn Tagen Einsprache bei der Hochschulleitung erhoben werden. 4 Gruppen- und Seminarräume (bis 57 Personen) im Campus werden der Bildungsdirektion des Kantons Zürich, den Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerorganisationen, den Zürcher Verbänden der Schulpräsidien und der Schulleiterinnen und -leiter sowie der kantonalen Elternmitwirkungsorganisation für Sitzungen unentgeltlich zur Verfügung gestellt.7 414.411.9 Externe Nutzung von Räumen und Anlagen der PHZH Zusätzliche

§ 16 Gerätenutzungen und Aufwendungen

1 Die Nutzung von Geräten, die nicht zur Grundausstattung eines Raums oder einer Anlage gehören, ausserordentliche Dienstleistungen und die Kosten für die Behebung von Schäden werden nach Aufwand zusätzlich in Rechnung gestellt.7 2 Allfällige Drittkosten (Blumenschmuck, Sicherheitsdienst usw.) werden weiterverrechnet.

§ 17 Tarifänderungen

Tarifänderungen bleiben vorbehalten, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung drei Monate überschreitet. Sie berechtigen die Veranstaltenden zum Rücktritt vom Vertrag innert zehn Tagen seit Bekanntgabe der neuen Tarife. E. Schlussbestimmungen Aufhebung von

§ 18 Erlassen

Diese Weisung ersetzt die Weisung zur Vermietung von Räumen der Pädagogischen Hochschule Zürich vom 26. November 2007 sowie die Weisung zum Tagungszentrum Schloss Au der Pädagogischen Hochschule Zürich vom 19. März 2007. § 19.8 1 OS 67, 89; Begründung siehe ABl 2012, 43. 2 Inkrafttreten: 1. April 2012. 3 LS 414.10. 4 LS 414.410. 5 Eingefügt durch B vom 29. August 2012 (OS 67, 549; ABl 2012-09-14). In Kraft seit 1. Dezember 2012. 6 Fassung gemäss B vom 29. August 2012 (OS 67, 549; ABl 2012-09-14). In Kraft seit 1. Dezember 2012. 7 Fassung gemäss B vom 30. Mai 2018 (OS 73, 329; ABl 2018-06-08). In Kraft seit 1. September 2018. 8 Aufgehoben durch B vom 30. Mai 2018 (OS 73, 329; ABl 2018-06-08). In Kraft seit 1. September 2018. 9 Fassung gemäss B vom 11. Juli 2019 (OS 74, 515; ABl 2019-07-19). In Kraft seit 1. Januar 2020. 10 Eingefügt durch B vom 6. Oktober 2021 (OS 76, 556; ABl 2021-10-29). In Kraft seit 1. Januar 2022. 11 Fassung gemäss B vom 6. Oktober 2021 (OS 76, 556; ABl 2021-10-29). In Kraft seit 1. Januar 2022. Externe Nutzung von Räumen und Anlagen der PHZH 414.411.9 Anhang Tarife für die externe Nutzung von Räumen und Anlagen der Pädagogischen Hochschule Zürich 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1 Inbegriffene Leistungen7 Mit den Nutzungsgebühren gemäss Ziff. 2 und 3 dieses Anhangs werden folgende Leistungen abgegolten: a. Gebrauch der Räumlichkeiten zum angegebenen Zweck, b. Nutzung der im jeweiligen Raum vorhandenen technischen Standardausstattung (in der Regel: Beamer, Visualizer, WLAN, Flipcharts, Whiteboard, Pinnwand), c. Endreinigung. 1.2 Nicht inbegriffene Leistungen6 Zusätzliche Gerätenutzungen und Leistungen werden in Rechnung gestellt, namentlich7: a. Reinigungsaufwand bei aussergewöhnlicher Verschmutzung der genutzten Räume und Anlagen, b. Betreuung der Veranstaltenden und der Cateringunternehmen durch Mitarbeitende der PHZH (Pflege der Toilettenanlagen, Garderobe, Abendkasse, technischer Support usw.), c.11 weitere zusätzliche Dienstleistungen (Hotelbuchungs- und Abholservice für Referierende oder Gäste, kulturhistorische Führungen durch das Schloss Au usw.), d. Verlängerungen und Nutzung der gemieteten und weiteren Räume und Anlagen für Vorbereitungsarbeiten am Vortag einer eintägigen Nutzung, e. Drittkosten (Sicherheitsdienst, Hotels, Blumenschmuck, Übersetzungsanlage usw.). 1.3 Tarifarten7 1 Für den Campus gelten folgende Tarife: a. Tagestarif (Abgeltung der Nutzung pro Tag) für eintägige und mehrtägige Veranstaltungen, 414.411.9 Externe Nutzung von Räumen und Anlagen der PHZH b.9 Semestertarif (Abgeltung der regelmässigen Nutzung über zehn Wochen bis längstens für ein Semester, an maximal einem Tag pro Woche). Der Semestertarif gilt für nichtgewinnorientierte Vereine mit sportlicher oder kultureller Ausrichtung und ist für Sporthallen und Musik-/Performance-Räume im Campus PH Zürich anwendbar. 2 Für das Tagungszentrum Schloss Au gelten folgende Tarife: a. Tagestarif (7.00–18.00 Uhr), b. Abendtarif (18.00–23.00 Uhr), c.11 Für Verlängerungen (23.00–1.00 Uhr) werden pro Stunde 25% des Abendtarifs zusätzlich verrechnet. 3 Nutzen Veranstaltende die Räume und Anlagen über die vereinbarte Nutzungsdauer hinaus, werden pro angefangene Stunde 25% des Tages- bzw. Abendtarifs verrechnet.11 4 Für eine Nutzung von bis zu 4 Stunden (inklusive Vor- und Nachbereitung) wird für alle Räume und Anlagen 1/2 des Tagestarifs verrechnet. Eine Reduktion des Abendtarifs ist ausgeschlossen. 5 Bei einer mehrtägigen Nutzung wird ab dem 3. Tag ein Rabatt von 25% gewährt. Für Semestertarife entfällt der Rabatt. 1.4 Rechnungstellung7 1 Die Veranstaltungen werden nach der Durchführung in Rechnung gestellt. Die Rechnungsstellung bei Semesternutzung erfolgt nach Vertragsende. 2 Es kann eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangt werden. 2. Tarife Raum- und Anlagennutzung im Allgemeinen7 Die folgenden Tarife gelten für Veranstaltungen von Dritten sowie von Angehörigen der PHZH, wenn sie die Räume oder Anlagen ausserhalb ihrer Auftragserledigung, ihres Studiums oder ihrer Weiterbildung an der PHZH nutzen. Vorbehalten sind die Tarife für Privatveranstaltungen im Tagungszentrum Schloss Au (vgl. Ziff. 3). Campus Gruppenräume9 Raumtyp Grösse Max. Ausstattung Tarif in Fr. Tarif in Fr. Plätze pro Tag pro Semester (vgl. Ziff. 1.3 des Anhangs) Gruppenraum bis 50 m2 16 beweglich möbliert 300 Externe Nutzung von Räumen und Anlagen der PHZH 414.411.9 Seminarräume9 Raumtyp Grösse Max. Ausstattung Tarif in Fr. Tarif in Fr. Plätze pro Tag pro Semester (vgl. Ziff. 1.3 des Anhangs) Seminarraum, klein bis 80 m2 30 Reihenbestuhlung 400 Seminarraum, mittel bis 120 m2 57 Reihenbestuhlung 600 Hörsaal, klein bis 100 m2 80 fest möbliert 800 Hörsaal, mittel bis 200 m2 150 ansteigend, 1 500 fest möbliert Hörsaal, mittel bis 200 m2 180 ansteigend, 1 500 fest möbliert Hörsaal, gross bis 500 m2 400 ansteigend, 2 500 fest möbliert Spezialräume und Anlagen11 Raumtyp Grösse Max. Ausstattung Tarif in Fr. Tarif in Fr. Plätze pro Tag pro Semester (vgl. Ziff. 1.3 des Anhangs) Foyer Sihlhof 100 m2 80 400 (nur in Kombination mit Raumnutzung im gleichen Gebäude) Patio 237 m2 100 beweglich möbliert 300 Sporthalle 4 390 m2 387 Einfachhalle 1 000 6 000 Sporthalle 1, 2 417 m2 400 einzelne Sporthalle 1 000 6 000 oder 3 in der Dreifachhalle Sporthalle 1–3 1251 m2 1200 Dreifachhalle 2 800 16 800 Musik/Performance 162 m2 60 Sing-/Theaterraum 500 3 000 Schulküche 112 m2 16 inkl. Essraum 800 Atelier Kunst und 68 m2 16 Holz- oder 600 Design Metallwerkstatt Medien-/ bis 80 m2 18 Mac- und Windows- 1 000 Informatikraum Arbeitsplätze Räumlichkeiten 300 bzw. Flächen für Verpflegung 414.411.9 Externe Nutzung von Räumen und Anlagen der PHZH Tagungszentrum Schloss Au11 Raumtyp Grösse Max. Ausstattung Tarif in Fr. Plätze pro Tag bzw. Abend Seminarraum, klein bis 50 m2 18 beweglich möbliert 250 Seminarraum, mittel bis 80 m2 24 beweglich möbliert 350 Seminarraum, gross bis 160 m2 60–120 beweglich möbliert 600 (Trotte 1 und 2) Gruppenraum, klein bis 30 m2 10 beweglich möbliert 150 Gruppenraum, gross bis 40 m2 14 beweglich möbliert 250 Schlosshalle 180 m2 120 für kulturelle Nutzung 600 Gartensalon 65 m2 48 für Gastronomie 300 Salon Vert 54 m2 24 für Gastronomie 250 Herrenzimmer 40 m2 24 für Gastronomie 250 Bibliothek 94 m2 48 Lounge 250 Erdgeschoss 433 m2 800 Ganzes Schloss 1 200 Badehaus 48 m2 15 für Gastronomie 300 und kulturelle Nutzung Trottenkeller 137 m2 100 für kulturelle Nutzung 300 3. Tarife für Privatveranstaltungen im Tagungszentrum Schloss Au7, 11 Die folgenden Tarife gelten für Veranstaltungen im Tagungszentrum Schloss Au von Privatpersonen, Unternehmungen und anderen privaten Organisationen zu privaten Zwecken. Für öffentliche Veranstaltungen, deren Durchführung nicht wirtschaftlichen Zwecken dient (bildungspolitische und kulturelle Anlässe sowie weitere Veranstaltungen im öffentlichen Interesse), richten sich die Tarife auch bei privater Organisation nach Ziff. 2, wobei am Wochenende ein Zuschlag von Fr. 500 pauschal anfällt. Externe Nutzung von Räumen und Anlagen der PHZH 414.411.9 Raumtyp Grösse Max. Austattung Tarif in Fr. Plätze pro Tag bzw. Abend Seminarraum, klein bis 50 m2 18 beweglich möbliert 400 Seminarraum, mittel bis 80 m2 24 beweglich möbliert 600 Seminarraum, gross bis 160 m2 60–120 beweglich möbliert 1 000 (Trotte 1 und 2) Gruppenraum, klein bis 30 m2 10 beweglich möbliert 200 Gruppenraum, gross bis 40 m2 14 beweglich möbliert 400 Schlosshalle 180 m2 120 für kulturelle Nutzung 2 000 Gartensalon 65 m2 48 für Gastronomie 600 Salon Vert 54 m2 24 für Gastronomie 500 Herrenzimmer 40 m2 24 für Gastronomie 500 Bibliothek 94 m2 48 Lounge 600 Erdgeschoss 433 m2 4 000 Ganzes Schloss 6 500 Badehaus 48 m2 15 für Gastronomie 300 und kulturelle Nutzung Trottenkeller 137 m2 100 für kulturelle Nutzung 300 Für die Nutzung an Wochenenden besteht ein Zuschlag von Fr. 500 pauschal.11 4. Tarife Gerätenutzung Campus11 Gerät Tarif in Fr. Kopierer schwarzweiss: 0.10 pro Seite A4 0.20 pro Seite A3 farbig: 0.20 pro Seite A4 0.80 pro Seite A3 Mikrofonanlage (Headset oder Handmikrofon) 100 pro Veranstaltung Andere Geräte, soweit verfügbar 100 pro Veranstaltung 414.411.9 Externe Nutzung von Räumen und Anlagen der PHZH 5. Tarife Gerätenutzung Tagungszentrum Schloss Au10 Gerät Tarif in Fr. Kopierer schwarzweiss: 0.10 pro Seite A4 0.20 pro Doppelseite A4 0.20 pro Seite A3 0.40 pro Doppelseite A3 farbig: 0.20 pro Seite A4 0.40 pro Doppelseite A4 0.80 pro Seite A3 1.60 pro Doppelseite A3 Mikrofonanlage (Headset) im Innengebrauch 100 pro Veranstaltung Aktivlautsprecher (Mikrofon) im Aussengebrauch 50 pro Veranstaltung Videokonferenzanlage Trotte 1 und 2 250 pro Veranstaltung Videokonferenzanlage mobil 150 pro Veranstaltung Elektronischer Flipchart 90 pro Veranstaltung Konzertflügel 200 pro Veranstaltung Konzertflügel stimmen durch Schoekle, Thalwil auf Anfrage Andere Geräte, soweit verfügbar 100 pro Veranstaltung 6. Dienstleistungstarife11 Dienstleistungen Tarif in Fr. Technischer Support 120 pro Stunde Eventmanagement (Anlassbetreuung) 80 pro Stunde Hausdienst 80 pro Stunde Reinigung 60 pro Stunde Kulturhistorische Führung Schloss Au 250 pro Leitung (pro 20 Personen je eine Leitung erforderlich)

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