Art. A1-1
1
Definitionen und Abkürzungen:
Definition / Abkürzung
Erklärung
Abwasser
Das durch häuslichen, industriellen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch veränderte Wasser, ferner das in der Kanalisation stetig abfliessende Wasser (Fremdwasser) sowie das von bebauten oder befestigten Flächen abfliessende Niederschlagswasser (Regenwasser oder Meteorwasser)
Abwasser, nicht verschmutzt
Von bebauten oder befestigten Flächen abfliessendes Niederschlagswasser, das ein Gewässer nicht verunreinigen kann, oder Sauberwasser aus Sickerleitungen, Reservoirüberläufen, Laufbrunnen sowie nicht verschmutztes Kühlwasser usw. (teilweise auch als unverschmutztes Abwasser bezeichnet).
Abwasser, verschmutzt
Abwasser, das ein Gewässer, in das es gelangt, verunreinigen kann (Schmutzwasser)
Abwasseranlagen
Anlagen, in denen Abwasser gesammelt, weitergeleitet und behandelt wird (Kanalisation, Abwasserreinigungs- und Vorbehandlungsanlagen, Abwasserstapelgruben usw.).
Anschlussgebühr
Siehe Erschliessungsreglement (ER)
Befestigte Fläche gemäss amtlicher Vermessung
Die befestigte Fläche gemäss amtlicher Vermessung setzt sich zusammen aus den dort verzeichneten Flächen von Gebäuden, Strassen und Wegen, Verkehrsinseln, Trottoirs und übrigen befestigten Flächen.
EG GSchG
Kant. Einführungsgesetz zum Gewässerschutzgesetz
Eigentümer
Natürliche oder juristische Person, in dessen Eigentum und Unterhaltspflicht die Anlagen stehen. Baurechtsnehmer gelten auch als Eigentümer.
Entwässerte Fläche
Die entwässerte Fläche ist die Fläche, von der Regenwasser in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird.
Generelle Entwässerungsplanung (GEP)
Die Generelle Entwässerungsplanung bildet die Planungsgrundlage für eine zielgerichtete ökologische und ökonomische Erfüllung der Gewässerschutzaufgaben der Gemeinde in qualitativer und quantitativer Hinsicht. Sie umfasst alle Teilbereiche der Entwässerung (Schmutzwasserkanalisation, Meteorwasserkanalisation, Kläranlagen, Versickerung, Retention, Gewässer usw.) auf dem ganzen Gemeindegebiet.
Geschossfläche (GF)
Die Geschossfläche (GF) wird nach SN 504 416 (SIA 416) berechnet. Nicht angerechnet werden nachträglich angebrachte Aussenisolationen.
GSchG
Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (SR 814.20)
GSchV
Gewässerschutzverordnung (des Bundes) (SR 814.201)
Hausanschluss
Kanalisation, welche die zu entwässernde Liegenschaft mit der öffentlichen Abwasseranlage verbindet (Feinerschliessung)
Jährliche Gebühren
Benutzungsgebühren gemäss Erschliessungsreglement (ER)
Kantonale Fachstelle
Kant. Departement Bau und Umwelt, Abteilung Umweltschutz und Energie
Mischsystem
Verschmutztes und unverschmutztes Abwasser werden im gleichen Kanal abgeleitet.
Regenabwasser
Wasser aus natürlichem Niederschlag, das nicht durch Gebrauch verunreinigt wurde. Die Zuordnung zu verschmutztem oder nicht verschmutztem Abwasser erfolgt nach der Gewässerschutzgesetzgebung bzw. nach Anleitung der Richtlinie «Regenabwasserentsorgung» vom VSA. Wasser, welches aufgrund eines Regenereignisses von der Oberfläche abfliesst (umgangssprachlich oft als Meteorwasser bezeichnet).
Retention
Massnahmen zur Rückhaltung resp. dosierten Ableitung von Abwasser. Einstauung von Dächern, Plätzen, Biotopen usw. mit gedrosselter Ableitung des Wassers in Versickerungsanlagen, Kanalisationen und Vorfluter.
Schmutzabwasser
Durch Gebrauch verändertes Wasser (häusliches, gewerbliches oder industrielles Abwasser), das in eine Entwässerungsanlage eingeleitet und einer Abwasserbehandlung zugeführt werden muss. Schmutzabwasser gilt als verschmutztes Abwasser im Sinne des Gewässerschutzgesetzes (siehe auch verschmutztes Abwasser)
Schmutzstofffracht
Tatsächlich eingeleitete Abwasserfracht, meist nur in Bezug auf grosse Abwasserlieferanten
SIA
Schweizerischer Ingenieur- und Architekten-Verein, Zürich
Siedlungsentwässerung
Die Siedlungsentwässerung umfasst alle Abwasseranlagen und Vorfluter zur Entsorgung von Abwasser.
Staffeltarif, degressiv
Der degressive Staffeltarif ist ein abgestufter Tarif. Die erste Stufe ist eine Pauschale, mit der eine Basis-Abwassermenge abgedeckt ist. Mit jeder weiteren Stufe sinkt der m3-Preis bei steigender Abwassermenge.
Subjektiv-dingliches Eigentum
Subjektiv-dingliches Eigentum ist auch als unselbstständiges Miteigentum bekannt. Der Miteigentumsanteil ist hierbei untrennbar mit dem Hauptgrundstück verbunden. Das können beispielweise Strassenflächen, Grünflächen, Einfriedungen oder Parkflächen sein. Da diese Einrichtungen der gesamten Anlage dienen, ist eine separate Abspaltung nicht möglich.
Trennsystem
Verschmutztes und unverschmutztes Abwasser werden getrennt abgeleitet.
Versickerung
Massnahmen zur Rückführung von nicht verschmutztem Abwasser in den Untergrund resp. den Grundwasserträger (Versickerungsmulden, Sickerschächte / ‑koffer, Versickerungsgalerien)
Vorfluter
Gewässer, in das Abwasser eingeleitet wird
VSA
Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute, Zürich
ZGB
Schweizerisches Zivilgesetzbuch