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Verordnung über das Waldreservat Seiseflüe in den Gemeinden Ueberstorf, Heitenried und St. Antoni

Fribourg · 721.3.26 · ordinance

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Contents: 2 provisions
  1. Art. 1
  2. Art. 2

2 provisions

Art. 1

1 Der Wald, der sich im Perimeter des am 23. April 2019 vom Amt für Wald und Natur erstellten Plans im Massstab 1:25 000 befindet, wird zum Waldreservat erklärt (siehe Anhang 1). Waldreservat Seiseflüe – V 721.3.26 2 Der Plan des Perimeters ist Bestandteil dieser Verordnung und kann beim Amt für Wald und Natur eingesehen werden. 3 Das Waldreservat bleibt für die Dauer von 50 Jahren bestehen. 4 Die Dienstbarkeitsverträge vom 26. Februar 2019 zwischen den Waldeigentümern und der Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft werden genehmigt.

Art. 2

1 Innerhalb des Reservats sind sämtliche waldbaulichen Eingriffe und die Erstellung von Bauten und Anlagen verboten. 2 Folgende Eingriffe und Tätigkeiten sind jedoch weiterhin möglich: a) Fällen von Bäumen oder Entfernen von Ästen entlang von Wanderwegen, falls es die Sicherheit erfordert; das gefällte Holz wird im Waldreservat am Boden belassen; b) Zugang und Unterhalt von Quellfassungen oder ähnlichen Installationen und die damit einhergehenden Waldarbeiten; c) Entfernen von Bäumen oder Ästen, die auf das Landwirtschaftsgebiet gefallen sind oder bald fallen könnten; dieses Holz wird in das Waldreservat geschafft und dort auf dem Boden belassen; d) vorsorgliches Fällen von Bäumen, die beim Umstürzen grosse Erosionsschäden provozieren könnten; das Holz wird am Boden im Wald liegengelassen; e) Eingriffe im Falle von Borkenkäferkalamitäten im Waldreservat, sofern dadurch benachbarte Wälder bedroht werden; solche Eingriffe müssen vom Amt für Wald und Natur genehmigt werden; gefälltes Holz wird am Boden liegengelassen, nachdem es ausgeästet und allenfalls entrindet wurde. ANHÄNGE IN DER FORM SEPARATER DOKUMENTE Anhang 1: Waldreservat Seiseflüe – Plan des Perimeters (Art. 1) Waldreservat Seiseflüe – V 721.3.26 Änderungstabelle – Nach Beschlussdatum Beschluss Berührtes Element Änderungstyp Inkrafttreten Quelle (ASF seit 2002) 12.06.2019 Erlass Grunderlass 01.05.2019 2019_044 Änderungstabelle – Nach Artikel Berührtes Element Änderungstyp Beschluss Inkrafttreten Quelle (ASF seit 2002) Erlass Grunderlass 12.06.2019 01.05.2019 2019_044 Waldreservat Seiseflüe – V 721.3.26 ANHANG 1 Waldreservat Seiseflüe – Plan des Perimeters (Art. 1)

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