Art. 1
1 Der Wald, der sich im Perimeter des am 23. April 2019 vom Amt für Wald und Natur erstellten Plans im Massstab 1:25 000 befindet, wird zum Waldreservat erklärt (siehe Anhang 1). Waldreservat Seiseflüe – V 721.3.26 2 Der Plan des Perimeters ist Bestandteil dieser Verordnung und kann beim Amt für Wald und Natur eingesehen werden. 3 Das Waldreservat bleibt für die Dauer von 50 Jahren bestehen. 4 Die Dienstbarkeitsverträge vom 26. Februar 2019 zwischen den Waldeigentümern und der Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft werden genehmigt.