Law

Ausführungsbestimmungen über die Stundentafel für die Volksschule

Obwalden · 412.112 · other

Ask the law about thisMore laws of ObwaldenFor machines: Markdown

Open at the publisher →

The publisher does not state since when this version applies. Read on 2026-10-23.

Copy read on 2026-10-23. The page it was read from

sha256 4d90459ec2962428d7fca7af13def41bac30fec5b14d1a0ce115f57b75f72d51

Contents: 3 provisions
  1. Art. 1
  2. Art. 2
  3. Art. 3

3 provisions

Art. 1

Stundentafel für die Volksschule 1 Diese Ausführungsbestimmungen regeln die Stundentafel für die Volksschule. Es gibt eine Stundentafel für den Kindergarten und die Primarschule (Anhang 1) sowie eine Stundentafel für die Orientierungsschule (Anhang 2).

Art. 2

Umsetzung 1 Die Vorgaben der Stundentafel können mit pädagogisch begründeten, offenen Unterrichtsformen in Jahreslektionen umgesetzt werden.

Art. 3

Übergangsbestimmungen 1 Die Änderungen in der Stundentafel für die Volksschule werden wie folgt eingeführt: a. auf das Schuljahr 2025/2026: Erhöhung um je eine Lektion im Fach Mathematik in der 3. Klasse der Primarschule und im Fach Deutsch in der 4. Klasse der Primarschule sowie Reduktion um zwei Lektionen im Fach Wirtschaft, Arbeit, Haushalt in der 1. Klasse der Orientierungsschule; b. auf das Schuljahr 2027/2028: Erhöhung um zwei Lektionen im Fach Wirtschaft, Arbeit, Haushalt sowie Reduktion der Anzahl der zu wählenden Lektionen im Wahlpflichtbereich von acht auf sechs in der 3. Klasse der Orientierungsschule; 1) GBD 410.1 OGS 2024, 12 412.112 c. auf das Schuljahr 2029/2030: Reduktion um eine Lektion im Fach Mathematik in der 1. Klasse der Orientierungsschule. Information zum Erlass Ursprüngliche Fundstelle: OGS 2024, 12 Ursprüngliches Inkrafttreten: 1. August 2025 Aufgehobener Erlass: AB über die Stundentafel für die Volksschule vom 1. September 2015 (OGS 2015, 45 und 47) 412.112 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle 18.06.2024 01.08.2025 Erlass Erstfassung OGS 2024, 12 412.112 Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle Erlass 18.06.2024 01.08.2025 Erstfassung OGS 2024, 12 Anhang 1 Stundentafel für den Kindergarten KG und die Primarschule PS Ab Schuljahr 2025/2026 KG Primarschule Zyklus 1 Zyklus 2 Klasse Fachbereiche Fächer 1. KG 2. KG 1. 2. 3. 4. 5. 6. Total PS Sprachen Deutsch 5 5 5 6 6 6 33 Englisch 3 3 2 2 10 Französisch 3 3 6 Mathematik Mathematik 5 5 6 5 5 5 31 Natur, Mensch, Gesellschaft Natur, Mensch, Gesellschaft 5 5 5 5 6 6 32 Gestalten Bildnerisches Gestalten 2 2 2 2 2 2 12 Textiles und Technisches Gestalten1) 2 2 2 2 2 2 12 Musik Musik 2 2 2 2 1 1 10 Bewegung und Sport Bewegung und Sport 2) 2) 3 3 3 3 3 3 18 Total 10- 3) 19- 4) 24 24 28 28 30 30 164 5) 1) Im Fach Textiles und Technisches Gestalten wird der Unterricht i.d.R. in Halbklassen geführt. 2) Im Kindergarten ist mindestens eine Lektion Bewegung und Sport in der Sporthalle durchzuführen. 3) Im 1. Kindergartenjahr wird eine Spanne vorgegeben, innerhalb welcher die Schule ihr Angebot definiert. 4) Im 2. Kindergartenjahr bieten die Schulen 24 Lektionen an. Fünf Lektionen davon (Eingangszeiten) können die Kinder besuchen. 5) Summe ohne Kindergarten-Lektionen. Anhang 2 Stundentafel für die Orientierungsschule OS Ab Schuljahr 2025/2026 Orientierungsschule Zyklus 3 Klasse Fachbereiche Fächer 1. 2. 3. Wahlpflicht1) Total OS Sprachen Deutsch 5 5 5 15 Englisch 2 2 3 6) 4 - 7 Französisch 3 3 3 6) 6 - 9 Mathematik Mathematik 5 6 6 17 Natur, Mensch, Gesellschaft Natur und Technik 3 2 3 2 7) 8 - 10 Räume, Zeiten, Gesellschaften 3 3 3 9 Lebenskunde 2) - Ethik, Religionen, Gemeinschaft - Berufliche Orientierung 2 3 1 6 Wirtschaft, Arbeit, Haushalt 3) 4 2 2 7) 6 - 8 Gestalten Bildnerisches Gestalten 2 2 5) 2 7) 2 - 6 Textiles und Technisches Gestalten 4) 3 2 7) 3 - 7 Musik Musik 1 1 2 7) 2 - 4 Bewegung und Sport Bewegung und Sport 3 3 3 9 Medien und Informatik 1 1 2 7) 2 - 4 Projektunterricht und Abschlussarbeit 2 2 Total 33 35 3 - 6 6) 102 - 25 6 - 4 7) 34 - 35 1) Wahlpflichtbereich: Die Schule ist verpflichtet, die Wahlpflichtfächer „Wirtschaft, Arbeit, Haushalt“, „Textiles und Technisches Gestalten“, „Bildnerisches Gestalten“, „Musik“, „Natur und Technik“ und „Medien und Informatik“ zu führen, wenn sich sechs Schülerinnen und Schüler dafür interessieren. Es steht ihnen frei, zusätzliche Wahlpflichtfächer anzubieten. 2) Im Fach „Lebenskunde“ werden Kompetenzen gemäss dem Lehrplan Ethik, Religionen, Gemeinschaft und dem Modullehrplan Berufliche Orientierung gefördert. Für die „Berufliche Orientierung“ sind während der 1. bis 3. Klasse der Orientierungsschule insgesamt 76 Lektionen vorzusehen. 3) „Wirtschaft, Arbeit, Haushalt“: In der 2. Klasse der Orientierungsschule wird für den Bereich der Nahrungszubereitung der Unterricht i.d.R. im Halbklassenunterricht geführt. In der 3. Klasse der Orientierungsschule ist der Unterricht ohne Nahrungszubereitung zu planen und im Klassenunterricht zu führen. Im Wahlpflichtfach ist Nahrungszubereitung möglich. 4) Im Fach „Textiles und Technisches Gestalten“ wird der Unterricht i.d.R. in Halbklassen geführt. 5) Schülerinnen und Schüler wählen in der 2. Klasse der Orientierungsschule zwei Lektionen aus „Textiles und Technisches Gestalten“ oder „Bildnerisches Gestalten“. 6) In der 3. Klasse der Orientierungsschule muss mindestens eine Fremdsprache belegt werden. 7) Schülerinnen und Schüler wählen in der 3. Klasse der Orientierungsschule sechs Lektionen aus dem Wahlpflichtbereich aus. Falls beide Fremdsprachen gewählt werden, müssen nur vier weitere Lektionen aus dem Wahlpflichtbereich gewählt werden.

← Find another law