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Landratsbeschluss über die Festlegung der Anstellungsinstanz im Sinne der Personalgesetzgebung

Nidwalden · 165.12 · other

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Contents: 6 provisions
  1. Art. 1
  2. Art. 2
  3. Art. 3
  4. Art. 4
  5. Art. 5 des Landrates (Landratsreglement)4) wird wie folgt geändert: …
  6. Art. 6

6 provisions

Art. 1

Landrat als Anstellungsinstanz 1. Funktionen 1 Der Landrat ist Anstellungsinstanz für die folgenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: 1. Landratssekretärin, Landratssekretär; 2. Vorsteherin Finanzkontrolle, Vorsteher Finanzkontrolle; 3. Mitglieder der Staatsanwaltschaft gemäss dem Gerichtsgesetz2).

Art. 2

2. Wahlvorbereitung 1 Die Wahl wird durch das Landratsbüro vorbereitet. Dabei wirken folgende Instanzen mit: 1. der Regierungsrat bei der Wahl der Vorsteherin oder des Vorstehers der Finanzkontrolle; 2. die Verwaltungskommission des Obergerichts bei der Wahl der Oberstaatsanwältin oder des Oberstaatsanwaltes; 3. die Oberstaatsanwältin oder der Oberstaatsanwalt bei der Wahl einer Staatsanwältin, eines Staatsanwaltes, einer Jugendanwältin oder eines Jugendanwaltes. 1) NG 165.1 2) NG 261.1 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 1 165.12

Art. 3

Gerichtsbehörden als Anstellungsinstanz 1 Das Obergericht, das Verwaltungsgericht und das Kantonsgericht sind Anstellungsinstanz für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäss dem Gerichtsgesetz3). 2 Ist eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter für mehrere Gerichtsbehörden tätig, nehmen sie die Aufgaben als Anstellungsinstanz gemeinsam wahr. 3 Anstellungsinstanz für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gerichtskasse ist das Kantonsgericht.

Art. 4

Änderung des Landratsreglements 1 Das Reglement vom 16. September 1998 über die Geschäftsordnung

Art. 5 des Landrates (Landratsreglement)4) wird wie folgt geändert: …

Aufhebung bisherigen Rechts 1 Der Landratsbeschluss vom 12. Juni 2002 über die Festlegung der Anstellungsinstanz im Sinne der Personalgesetzgebung5) wird aufgehoben.

Art. 6

Inkrafttreten 1 Dieser Beschluss tritt am 1. März 2013 in Kraft. 3) NG 261.1 4) NG 151.11 5) A 2002, 989 165.12 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle 21.11.2012 01.03.2013 Erlass Erstfassung A 2012, 1792 165.12 Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle Erlass 21.11.2012 01.03.2013 Erstfassung A 2012, 1792

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