Open at the publisher →
The publisher does not state since when this version applies. Read on 2026-10-23.
Copy read on 2026-10-23. The page it was read from
sha256 92e3fcc1615aa53445938c514c547e975515246faa0d4acb2ddcad59836a07b9
6 provisions
Art. 1
Landrat als Anstellungsinstanz
1. Funktionen
1 Der Landrat ist Anstellungsinstanz für die folgenden Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter:
1. Landratssekretärin, Landratssekretär;
2. Vorsteherin Finanzkontrolle, Vorsteher Finanzkontrolle;
3. Mitglieder der Staatsanwaltschaft gemäss dem Gerichtsgesetz2).
Art. 2
2. Wahlvorbereitung
1 Die Wahl wird durch das Landratsbüro vorbereitet. Dabei wirken folgende Instanzen mit:
1. der Regierungsrat bei der Wahl der Vorsteherin oder des Vorstehers der Finanzkontrolle;
2. die Verwaltungskommission des Obergerichts bei der Wahl der
Oberstaatsanwältin oder des Oberstaatsanwaltes;
3. die Oberstaatsanwältin oder der Oberstaatsanwalt bei der Wahl
einer Staatsanwältin, eines Staatsanwaltes, einer Jugendanwältin
oder eines Jugendanwaltes.
1) NG 165.1
2) NG 261.1
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 1
165.12
Art. 3
Gerichtsbehörden als Anstellungsinstanz
1 Das Obergericht, das Verwaltungsgericht und das Kantonsgericht sind
Anstellungsinstanz für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäss
dem Gerichtsgesetz3).
2 Ist eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter für mehrere Gerichtsbehörden tätig, nehmen sie die Aufgaben als Anstellungsinstanz gemeinsam
wahr.
3 Anstellungsinstanz für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gerichtskasse ist das Kantonsgericht.
Art. 4
Änderung des Landratsreglements
1 Das Reglement vom 16. September 1998 über die Geschäftsordnung
Art. 5 des Landrates (Landratsreglement)4) wird wie folgt geändert: …
Aufhebung bisherigen Rechts
1 Der Landratsbeschluss vom 12. Juni 2002 über die Festlegung der Anstellungsinstanz im Sinne der Personalgesetzgebung5) wird aufgehoben.
Art. 6
Inkrafttreten
1 Dieser Beschluss tritt am 1. März 2013 in Kraft.
3) NG 261.1
4) NG 151.11
5) A 2002, 989
165.12
Änderungstabelle - Nach Beschluss
Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle
21.11.2012 01.03.2013 Erlass Erstfassung A 2012, 1792
165.12
Änderungstabelle - Nach Artikel
Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle
Erlass 21.11.2012 01.03.2013 Erstfassung A 2012, 1792