Art. 1 A. Allgemeines
Diese Ausführungsbestimmungen regeln die Bearbeitung von Verbrauchsdaten mit kurzen Intervallzeiten gemäss Art. 33b Abs. 2 Wasserabgabeverordnung.
Zürich (city) · 724.101 · ordinance
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In force since 2023-01-01, as the publisher states.
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Diese Ausführungsbestimmungen regeln die Bearbeitung von Verbrauchsdaten mit kurzen Intervallzeiten gemäss Art. 33b Abs. 2 Wasserabgabeverordnung.
Die Bezeichnung Verbrauchsdaten mit kurzen Intervall zeiten umfasst: a. Durchflussvolumen; b. Wasser- und Umgebungstemperatur; c. Leckage-Alarmmeldungen; d. Rückfluss-Alarmmeldungen; e. Trockenlauf-Alarmmeldungen; f. Funktionsstörungs-Alarmmeldungen; g. Betriebsstunden; h. Batterieladestand.
1 Die elektronischen Wasserzähler übermitteln die Ver brauchsdaten mit kurzen Intervallzeiten ins Datenverwaltungs system der Wasserversorgung. 2 Die Übermittlung der Verbrauchsdaten erfolgt verschlüsselt. 1 AS 101.100 2 AS 724.100 3 Begründung siehe STRB Nr. 981 vom 5. Oktober 2022. Gegenstand Verbrauchs daten Daten übermittlung 2Ausführungsbestimmungen zur
1 Die Wasserversorgung bearbeitet die Verbrauchsdaten mit kurzen Intervallzeiten in pseudonymisierter Form. 2 Die Zugriffsberechtigung ist beschränkt auf diejenigen Mitar beitenden, für die der Zugriff zur Erfüllung ihrer Aufgaben erfor derlich ist.
Die Verbrauchsdaten mit kurzen Intervallzeiten werden gespeichert: a. auf den elektronischen Wasserzählern maximal 460 Tage; b. im Datenverwaltungssystem der Wasserversorgung maxi mal 720 Tage.
Diese Ausführungsbestimmungen treten am 1. Januar 2023 in Kraft. Pseudonymi sierung Daten speicherung Inkrafttreten