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Verordnung über die Preiskontrolle

Aargau · 951.511 · ordinance

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Contents: 6 provisions
  1. § 1
  2. § 2
  3. § 3
  4. § 4
  5. § 5
  6. § 6

6 provisions

§ 1

Kantonale Preiskontrollstelle 1 Beim Departement Gesundheit und Soziales wird eine kantonale Preiskontrollstelle geführt. * 2 Sie erfüllt die den Kantonen beim Vollzug der eidgenössischen Preiskontrollvorschriften zugewiesenen Aufgaben. 3 Sie sorgt für die Einhaltung der bundesrätlichen Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen vom 11. Dezember 1978 4).

§ 2

Gemeindepreiskontrollstellen 1 Die Gemeinden können von der kantonalen Preiskontrollstelle zur Mitarbeit herangezogen werden. 2 Sie haben eine eigene Preiskontrollstelle zu errichten. Kleine Gemeinden können sich vertraglich zur Führung einer Preiskontrollstelle zusammenschliessen. 3 Der Gemeinderat organisiert und beaufsichtigt die Gemeindepreiskontrollstelle. 1) AS 1961 263; aufgehoben (AS 1998 3033) 2) AS 1961 269; aufgehoben (AS 1999 295) 3) SR 942.211 4) SR 942.211 951.511 4 Personen, bei denen die Gefahr einer Interessenkollision besteht, dürfen nicht mit der Führung der Gemeindepreiskontrollstelle betraut werden.

§ 3

Weisungsrecht der kantonalen Preiskontrollstelle 1 Die kantonale Preiskontrollstelle weist den Gemeindepreiskontrollstellen ihre Aufgaben zu und berät sie in fachtechnischer Hinsicht. Sie erlässt die erforderlichen Weisungen.

§ 4

Kriegswirtschaft 1 Die Preiskontrollstellen sind so zu organisieren, dass sie in der Lage sind, ihre Aufgaben auch im Rahmen der Kriegswirtschaft zu erfüllen.

§ 5

Strafverfolgung 1 Die kantonale Preiskontrollstelle zeigt festgestellte Verstösse gegen die Vorschriften über die Preiskontrolle und die Bekanntgabe von Preisen den zuständigen Strafverfolgungsbehörden an.

§ 6

Inkrafttreten 1 Diese Verordnung ist in der Gesetzessammlung zu publizieren. Sie tritt am 1. November 1981 in Kraft. Aarau, den 5. Oktober 1981 Regierungsrat Aargau Landammann LANG Staatsschreiber SIEBER 951.511 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung AGS Fundstelle 04.07.2007 01.09.2007 § 1 Abs. 1 geändert AGS 2007 S. 137 951.511 Änderungstabelle - Nach Paragraph Element Beschluss Inkrafttreten Änderung AGS Fundstelle § 1 Abs. 1 04.07.2007 01.09.2007 geändert AGS 2007 S. 137

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