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Reglement über die Liste der Anstalten für den Vollzug der strafrechtlichen Freiheitsentzüge

Valais · 343.310 · intercantonal agreement

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Contents: 11 provisions
  1. Art. 1
  2. Art. 2
  3. Art. 3
  4. Art. 4
  5. Art. 5
  6. Art. 6
  7. Art. 7
  8. Art. 8
  9. Art. 9
  10. Art. 10
  11. Art. 11

11 provisions

Art. 1

Anstalten für den Vollzug von Strafen und Massnahmen 1 Die Partnerkantone stellen für den Vollzug der Strafen und Massnahmen wie auch für den vorzeitigen Vollzug einer Strafe oder Massnahme geschlossene oder offene Anstalten zur Verfügung. Diese Anstalten können auch eine oder mehrere offene oder geschlossene bzw. stark gesicherte (Hochsicherheit) Abteilungen umfassen. 2 In diesen Anstalten gilt der Grundsatz der Weiterentwicklung; es wird gesorgt für die Förderung des Sozialverhaltens der gefangenen Person, der dabei eine aktive Rolle zukommt. Zudem werden spezifische Massnahmen zur Sozialisierung angeboten (Planung und Vollzugsplan für den ordentlichen oder den vorzeitigen Vollzug der Strafe oder Massnahme), wobei den Bedürfnissen der gefangenen Person, gleichzeitig aber auch dem Schutz der Allgemeinheit, des Personals und der Mitgefangenen Rechnung getragen wird. 3 Die Anstalten sind unterschiedlich konzipiert und organisiert und orientieren sich dabei an der Fluchtgefahr und der Wiederholungsgefahr der Insassen. Diese Evaluation wird aufgrund der gesamten Umstände sowie bestimmter Aspekte vorgenommen (namentlich Haftdauer, Art der Delinquenz und Umstände der Tat, persönliche Situation der gefangenen Person, Verbindung zur Schweiz und verwaltungsrechtlicher Status). 4 Für abweichende Vollzugsformen zugunsten der Gefangenen sind Anstalten oder Anstaltsabteilungen vorzusehen. 5 Die Anstaltsstrukturen werden je nach Ausmass der Entwicklung der Situation, der Kapazitäten der Kantone und der zugesprochenen Subventionen des Bundes etappenweise angepasst.

Art. 2

Offene Anstalten oder geschlossene Anstalten mit einer offenen Abteilung für den Strafvollzug oder den vorzeitigen Vollzug der Strafe oder Massnahme sowie für die Untersuchungshaft 1 In diesen Anstalten oder Abteilungen werden bei der Organisation, beim Personal, bei den baulichen Aspekten und bei der technischen Ausrüstung grundsätzlich geringe Sicherheitsmassnahmen getroffen. 2 In diesen Anstalten oder Abteilungen werden folgende Hafttypen und Haftregime vollzogen: 1. Hafttypen a) Untersuchungshaft (UH) im Sinne von Art. 110 Abs. 7 StGB, der die Begriffe der Untersuchungshaft und der Sicherheitshaft gemäss den Artikeln 220 und 234 StPO abdeckt; b) vorzeitiger Vollzug von Strafen und Massnahmen im Sinne von Art. 236 StPO; c) Vollzug von Strafen und Massnahmen; 2. Haftregime a) Einzelhaft bzw. in gewissen Fällen Normalvollzug in der geschlossenen Anstalt im Sinne der Art. 77, 78 und 76 Abs. 2 StGB; b) gelockerte Haftregime (Halbgefangenschaft und tageweiser Vollzug) im Sinne der Art. 77b und 79 StGB; c) kurze Freiheitsstrafen; d) lange Freiheitsstrafen; e) stationäre therapeutische Massnahmen und Verwahrung in geschlossener Einrichtung; f) stationäre therapeutische Massnahmen und Verwahrung in offener Einrichtung; g) Arbeitsexternat bei Strafen und Massnahmen; h) Arbeits- und Wohnexternat; i) abweichende Vollzugsformen im Sinne von Art. 80 StGB; j) Inhaftierung von Personen, die mangels verfügbaren Plätzen warten müssen, bis sie in die vorgesehene Anstalt eingewiesen werden können; k) Hausarreste (für Kantone, die über eine entsprechende Bewilligung verfügen).

Art. 3

Geschlossene Anstalten oder offene Anstalten mit einer geschlossenen Abteilung für den Strafvollzug oder den vorzeitigen Vollzug der Strafe oder Massnahme sowie für die Untersuchungshaft 1 In diesen Anstalten oder Abteilungen werden bei der Organisation, beim Personal, bei den baulichen Aspekten und bei der technischen Ausrüstung erhebliche oder sehr aufwändige Sicherheitsmassnahmen getroffen, um den Schutz der Allgemeinheit, des Personals und der Mitgefangenen zu gewährleisten. 2 In diesen Anstalten oder Abteilungen werden folgende Freiheitsentzüge vollzogen: 1. in der Regel vorzeitig vollzogene Strafen oder Massnahmen; 2. Freiheitsstrafen in der geschlossenen Vollzugsstufe, die der offeneren Vollzugsstufe vorangeht; 3. Freiheitsstrafen mit erhöhter Sicherheitsstufe, unter anderem für langjährige Strafen und Massnahmen (z.B. Art. 123a der Bundesverfassung sowie die Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 21. Dezember 2007 zur Änderung des StGB [lebenslängliche Verwahrung extrem gefährlicher Straftäter], solange in der Schweiz für diese Kategorie von Insassen noch keine besondere Anstalt verfügbar ist); 4. stationäre therapeutische Massnahmen für die Behandlung von psychischen Störungen der eingewiesenen Person (Art. 59 Abs. 3 StGB), die noch nicht in eine offene Abteilung einer offenen Anstalt verlegt werden kann; 5. Freiheitsstrafen gegen verurteilte Personen, die aufgrund einer schweren psychischen Störung als gefährlich zu qualifizieren sind, und die nach Verbüssung der Strafe verwahrt werden (Art. 64 Abs. 1 Bst. a und b StGB). 3 In diese Anstalten oder (nicht konkordatäre) Abteilungen können auch Personen eingewiesen werden, die sich in Untersuchungshaft befinden.

Art. 4

Offene oder geschlossene Anstalten mit einer geschlossenen oder offenen Abteilung für den Massnahmenvollzug 1 Massnahmen können in offenen oder geschlossenen Anstalten, die je nachdem über geschlossene oder offene Abteilungen verfügen, vollzogen werden. Diese Anstalten oder Abteilungen verfügen über entsprechend ausgebildetes Personal für die Umsetzung der stationären therapeutischen Massnahmen (Art. 59 - 61 StGB), die, mit Ausnahme der Verwahrung (Art. 64 Abs. 2 StGB) und der lebenslänglichen Verwahrung (Art. 64 Abs. 1bis StGB), dem Vollzug einer Freiheitsstrafe vorausgehen (Art. 57 Abs. 2 StGB). Es werden in diesen Anstalten und Abteilungen namentlich folgende Massnahmen vollzogen: 1. die stationären therapeutischen Massnahmen zur Behandlung von psychischen Störungen (Art. 59 StGB); 2. die Suchtbehandlung (Art. 60 StGB); 3. die Massnahmen für junge Erwachsene (Art. 61 StGB); 4. die Verwahrung (Art. 64 Abs. 1 Bst. a und b StGB); 5. die lebenslängliche Verwahrung (Art. 64 Abs. 1bis StGB). 2 Liste der verfügbaren Anstalten

Art. 5

Anstalten für den Strafvollzug 1 Die Partnerkantone stellen für den Strafvollzug die im Anhang aufgeführten Anstalten zur Verfügung.

Art. 6

Anstalten für den Massnahmenvollzug 1 In den Partnerkantonen finden sich für die Behandlung von psychischen Störungen (Art. 59 StGB) zurzeit zwar geeignete psychiatrische Einrichtungen (öffentliche oder private psychiatrische Kliniken), die aber nicht immer bereit oder in der Lage sind, wenig kooperative Patienten aufzunehmen. Da es in der lateinischen Schweiz noch keine geeigneten Einrichtungen für den Vollzug von Massnahmen in der geschlossenen Vollzugsform gibt, erfolgt der Vollzug dieser Massnahmen in den Strafanstalten, sofern diese über Fachpersonal verfügen (Art. 59 Abs. 3 StGB), oder je nach allfälligen Abkommen mit geeigneten Anstalten der beiden anderen Strafvollzugskonkordate. Mit der Inbetriebnahme der Einrichtung "Curabilis" (GE) ab 2013 wird diese Lücke geschlossen und der Bestand der Anstalten des lateinischen Konkordats vervollständigt werden. 2 Für die Suchtbehandlung (Art. 60 StGB) verfügt jeder Kanton bis zu einem gewissen Masse über Einrichtungen oder offene oder geschlossene Plätze in Spitälern oder spitalähnlichen Einrichtungen, einschliesslich für Frauen. Die Vollzugsbehörden für Strafen und Massnahmen begegnen dennoch häufig etlichen Schwierigkeiten bei der Vornahme solcher Einweisungen. 3 Für Massnahmen für junge Erwachsene (Art. 61 StGB) stellt der Kanton Wallis eine eigene Abteilung des Centre éducatif von Pramont zur Verfügung.

Art. 7

Anstalten für den Vollzug von Freiheitsstrafen von gefangenen Frauen 1 Die Partnerkantone des lateinischen Konkordats stellen den Gerichtsbehörden Abteilungen oder Anstalten für den Vollzug der Untersuchungshaft von Frauen zur Verfügung. Diese Abteilungen oder Anstalten sind im Anhang aufgeführt. 2 Die verurteilten Frauen vollziehen die Strafsanktionen in der Regel im Gefängnis La Tuillière und in Riant Parc, die über Fachpersonal verfügen (Art. 59 Abs. 3 StGB), oder in anderen Abteilungen oder Anstalten des lateinischen Konkordats (Anhang). 3 Es können auch Einweisungen in andere Strafanstalten der beiden anderen Strafvollzugskonkordate (z.B.: Hindelbank) oder in andere Einrichtungen (Spitäler, Kliniken, usw.) erfolgen.

Art. 8

Anstalten für abweichende Vollzugsformen 1 Die abweichenden Vollzugsformen (Art. 80 StGB) werden in verschiedenen, grundsätzlich im Anhang aufgeführten Anstalten der Partnerkantone vollzogen. 2 Zudem stellt jeder Kanton eine geeignete Einrichtung oder Plätze für den Vollzug der Strafen oder Massnahmen durch behinderte oder ältere verurteilte Personen zur Verfügung, die nicht in eine für den Vollzug der Strafen und Massnahmen bestimmte Anstalt eingewiesen werden können.

Art. 9

Zuständiges Organ 1 Auf Antrag der lateinischen Konkordatskommission ist die Konferenz zuständig, die Liste der im Anhang aufgeführten Anstalten zu ändern.

Art. 10

Interkonkordatäre Zusammenarbeit 1 Unter besonderen Umständen (namentlich aus Gründen der Betreuung, der Sicherheit, der Disziplin, der Nähe zum Wohnort oder zum Arbeitsplatz oder der Überbelegung der Anstalt) kann eine gefangene Person auch in eine Anstalt eines Kantons eingewiesen werden, der dem lateinischen Konkordat nicht angehört, sofern diese konkordatsexterne Einweisung weder gegen das Konkordat verstösst noch den Interessen eines Kantons oder einer Anstalt zuwiderläuft. 3 Schlussbestimmungen

Art. 11

1 Dieses Reglement hebt das Reglement vom 25. September 2008 über die Liste der Anstalten für den ordentlichen oder vorzeitigen Vollzug der Freiheitsstrafen und freiheitsentziehenden Massnahmen auf. 2 Die Konferenz lädt die Kantonsregierungen der lateinischen Schweiz ein, ihre Bestimmungen über die Haft- und Strafanstalten im gegebenen Zeitpunkt entsprechend anzupassen. 3 Dieses Reglement tritt am 1. Januar 2011 in Kraft. 4 Es wird auf der Website der Konferenz und in jedem Kanton gemäss dem jeweiligen Verfahren veröffentlicht A1 Anhang 1 Art. A1-1 1 Kanton Freiburg Bellechasse, Sugiez Vollzug einer Strafsanktion in der geschlossenen Abteilung einer offenen Anstalt (normale Sicherheitsstufe) Bellechasse, Sugiez Vollzug einer Strafsanktion in der offenen Abteilung einer offenen Anstalt (niedrige Sicherheitsstufe) Bellechasse, Sugiez Vorzeitiger Vollzug einer Strafsanktion (VVS) Bellechasse, Sugiez VVS oder ausnahmsweise Vollzug einer Strafsanktion in der geschlossenen Abteilung (hohe Sicherheitsstufe) einer offenen Anstalt Heim Tannenhof Vollzug einer Strafsanktion in der offenen Abteilung einer offenen Anstalt (niedrige Sicherheitsstufe) Zentralgefängnis, Freiburg Untersuchungshaft (UH) oder VVS, ohne Arbeits- oder Beschäftigungsmöglichkeit Zentralgefängnis, Freiburg UH oder VVS mit regelmässiger Beschäftigung und Betreuung der gefangenen Person durch das Personal Zentralgefängnis, Freiburg Vollzug von kurzen Freiheitsstrafen Zentralgefängnis, Freiburg Vollzug einer Strafsanktion in einer geschlossenen Anstalt (geschlossene Abteilung) ohne spezifische Betreuung Zentralgefängnis, Freiburg Vollzug einer Strafsanktion in der geschlossenen Abteilung einer geschlossenen Anstalt (hohe Sicherheitsstufe) ohne spezifische Betreuung Les Falaises Vollzug einer Strafsanktion in der offenen Abteilung einer offenen Anstalt (niedrige Sicherheitsstufe) Les Falaises Tageweiser Vollzug Les Falaises Halbgefangenschaft Les Falaises Arbeitsexternat 2 Kanton Waadt EPO, Orbe Einzelhaft aus Sicherheitsgründen - verstärkte Sicherheitsstufe EPO, Orbe Vorzeitiger Vollzug einer Strafsanktion oder Vollzug einer Strafsanktion in der geschlossenen Abteilung einer geschlossenen Anstalt (hohe Sicherheitsstufe) - Gefängnis EPO, Orbe Vorzeitiger Vollzug einer Strafsanktion oder Vollzug einer Strafsanktion in der geschlossenen Abteilung einer geschlossenen Anstalt (hohe Sicherheitsstufe) - psychiatrische Abteilung (Art. 80 StGB) EPO, Orbe Vollzug einer Strafsanktion in der geschlossenen Abteilung einer offenen Anstalt (normale Sicherheitsstufe) - Gebäude La Colonie: geschlossene Abteilung EPO, Orbe Vollzug einer Strafsanktion in der offenen Abteilung einer geschlossenen Anstalt (niedrige Sicherheitsstufe) - Geläude La Colonie: offene Abteilung La Tuilière, Lonay Untersuchungshaft (UH) La Tuilière, Lonay Inhaftierung in einer Anstalt für UH bis zur Einweisung für den Vollzug einer Strafsanktion La Tuilière, Lonay Vollzug kurzer Freiheitsstrafen La Tuilière, Lonay Halbgefangenschaft La Tuilière, Lonay Tageweiser Vollzug La Tuilière, Lonay Arbeitsexternat La Tuilière, Lonay Vollzug einer Strafsanktion durch Frauen in der geschlossenen Abteilung einer geschlossenen Anstalt La Tuilière, Lonay Vollzug einer Strafsanktion (Mutter und Kind): Tarif für die Mutter La Tuilière, Lonay Vollzug einer Strafsanktion (Mutter und Kind): Zuschlag pro Kind La Tuilière, Lonay UH (Mutter und Kind): Tarif für die Mutter La Tuilière, Lonay UH (Mutter und Kind): Zuschlag pro Kind La Tuilière, Lonay Psychiatrische Abteilung (Art. 80 StGB) - UH Männer Le Tulipier, Morges (bis zur neuen Zweckbestimmung) Halbgefangenschaft Le Tulipier, Morges (bis zur neuen Zweckbestimmung) Arbeitsexternat Salles d'arrêts, Lausanne (bis zur neuen Zweckbestimmung) Halbgefangenschaft Salles d'arrêts, Lausanne (bis zur neuen Zweckbestimmung) Tageweiser Vollzug Simplon, Lausanne (voraussichtliche Inbetriebnahme 2012) Arbeitsexternat Simplon, Lausanne (voraussichtliche Inbetriebnahme 2012) Halbgefangenschaft La Croisée, Orbe UH La Croisée, Orbe Inhaftierung in einer Anstalt für UH bis zur Einweisung für den Vollzug einer Strafsanktion La Croisée, Orbe Inhaftierung in einer Anstalt für UH mit regelmässiger Beschäftigung und Betreuung der gefangenen Person durch das Personal La Croisée, Orbe Vollzug kurzer Freiheitsstrafen Bois-Mermet, Lausanne UH Bois-Mermet, Lausanne Inhaftierung in einer Anstalt für UH bis zur Einweisung für den Vollzug einer Strafsanktion Bois-Mermet, Lausanne Inhaftierung in einer Anstalt für UH mit regelmässiger Beschäftigung und Betreuung der gefangenen Person durch das Personal Bois-Mermet, Lausanne Vollzug kurzer Freiheitsstrafen Bois-Mermet, Lausanne Tageweiser Vollzug Bois-Mermet, Lausanne Arbeits- und Wohnexternat HA Hausarrest 3 Kanton Wallis Crêtelongue, Granges Vollzug einer Strafsanktion in der geschlossenen Abteilung einer offenen Anstalt Crêtelongue, Granges Vollzug einer Strafsanktion in der offenen Abteilung einer offenen Anstalt (niedrige Sicherheitsstufe) Crêtelongue, Granges Vorzeitiger Vollzug einer Strafsanktion Les Iles, Sion Untersuchungshaft (UH) Les Iles, Sion Inhaftierung in einer Anstalt für UH bis zur Einweisung für den Vollzug einer Strafsanktion Les Iles, Sion Inhaftierung in einer Anstalt für UH mit regelmässiger Beschäftigung und Betreuung der gefangenen Person durch das Personal Les Iles, Sion Vollzug einer Strafsanktion in der geschlossenen Abteilung einer geschlossenen Anstalt (hohe Sicherheitsstufe) Les Iles, Sion Tageweiser Vollzug Les Iles, Sion Vollzug kurzer Freiheitsstrafen Les Iles, Sion Halbgefangenschaft Les Iles, Sion Arbeitsexternat Les Iles, Sion Arbeits- und Wohnexternat Brigue UH Brigue Inhaftierung in einer Anstalt für UH bis zur Einweisung für den Vollzug einer Strafsanktion Brigue Tageweiser Vollzug Brigue Vollzug kurzer Freiheitsstrafen Brigue Halbgefangenschaft Brigue Arbeitsexternat Brigue Arbeits- und Wohnexternat Martigny UH Martigny Inhaftierung in einer Anstalt für UH bis zur Einweisung für den Vollzug einer Strafsanktion Martigny Tageweiser Vollzug Martigny Vollzug kurzer Freiheitsstrafen Martigny Halbgefangenschaft Martigny Arbeitsexternat Martigny Arbeits- und Wohnexternat Pramont, Granges Junge Erwachsene (Art. 61 StGB) Pramont, Granges Junge Erwachsene (Art. 61 StGB) - Arbeitsexternat 4 Kanton Genf Champ-Dollon, Thônex Untersuchungshaft (UH) Champ-Dollon, Thônex Inhaftierung in einer Anstalt für UH bis zur Einweisung für den Vollzug einer Strafsanktion Champ-Dollon, Thônex Inhaftierung in einer Anstalt für UH mit regelmässiger Beschäftigung und Betreuung der gefangenen Person durch das Personal Champ-Dollon, Thônex Vollzug kurzer Freiheitsstrafen Zellentrakt innerhalb des Spitals, Genf Einzig Sicherheitsleistungen (Art. 80 StGB) Zellentrakt innerhalb der psychiatrischen Einrichtung (UCP), Genf Einzig Sicherheitsleistungen (Art. 80 StGB) La Pâquerette, Champ-Dollon Vollzug einer Strafsanktion in La Pâquerette La Pâquerette des champs, Genève Arbeitsexternat mit sozialberuflicher Betreuung innerhalb der Einrichtung La Pâquerette des champs, Genève Arbeits- und Wohnexternat Le Vallon, Vandoeuvres Arbeitsexternat mit sozialberuflicher Betreuung innerhalb der Einrichtung Le Vallon, Vandoeuvres Arbeitsexternat Le Vallon, Vandoeuvres Halbgefangenschaft Le Vallon, Vandoeuvres Arbeits- und Wohnexternat Montfleury, Carouge Arbeitsexternat mit sozialberuflicher Betreuung innerhalb der Einrichtung Montfleury, Carouge Arbeitsexternat Montfleury, Carouge Halbgefangenschaft Montfleury, Carouge Arbeits- und Wohnexternat Villars, Genf Vollzug einer Strafsanktion in der offenen Abteilung einer geschlossenen Anstalt (niedrige Sicherheitsstufe) Villars, Genf Tageweiser Vollzug Villars, Genf Vollzug kurzer Freiheitsstrafen Villars, Genf Halbgefangenschaft Villars, Genf Arbeitsexternat Villars, Genf Arbeits- und Wohnexternat Favra, Thônex Vollzug einer Strafsanktion in einer geschlossenen Anstalt (geschlossene Abteilung) Favra, Thônex Vollzug kurzer Freiheitsstrafen La Brenaz 1, Thônex und in der Folge La Brenaz 2 (ab 2012) Vollzug einer Strafsanktion in einer geschlossenen Anstalt (geschlossene Abteilung) La Brenaz 1, Thônex und in der Folge La Brenaz 2 (ab 2012) Vollzug kurzer Freiheitsstrafen Riant-Parc, Genf Untersuchungshaft (UH) Riant-Parc, Genf UH (Mutter und Kind): Tarif für die Mutter Riant-Parc, Genf UH (Mutter und Kind): Zuschlag pro Kind Riant-Parc, Genf Normalvollzug Riant-Parc, Genf Strafvollzug (Mutter und Kind): Tarif für die Mutter Riant-Parc, Genf Strafvollzug (Mutter und Kind): Zuschlag pro Kind Riant-Parc, Genf Vollzug kurzer Freiheitsstrafen Riant-Parc, Genf Tageweiser Vollzug Riant-Parc, Genf Halbgefangenschaft Riant-Parc, Genf Arbeitsexternat Riant-Parc, Genf Arbeits- und Wohnexternat HA Hausarrest Curabilis, Thônex (voraussichtliche Inbetriebnahme ab 2013) Stationäre therapeutische Massnahmen und Verwahrung nach den Artikeln 59, 60 und 64 StGB in einer Massnahmenvollzugsanstalt 5 Kanton Jura Pruntrut Untersuchungshaft (UH) Pruntrut Inhaftierung in einer Anstalt für UH bis zur Einweisung für den Vollzug einer Strafsanktion Pruntrut Inhaftierung in einer Anstalt für UH mit regelmässiger Beschäftigung und Betreuung der gefangenen Person durch das Personal Pruntrut Vollzug kurzer Freiheitsstrafen L'Orangerie, Pruntrut Arbeitsexternat L'Orangerie, Pruntrut Halbgefangenschaft L'Orangerie, Pruntrut Tageweiser Vollzug L'Orangerie, Pruntrut Arbeits- und Wohnexternat 6 Kanton Tessin La Stampa, Lugano Vorzeitiger Vollzug einer Strafsanktion (VVS) oder Vollzug einer Strafsanktion in der geschlossenen Abteilung einer geschlossenen Anstalt (hohe Sicherheitsstufe) La Stampa, Lugano Vollzug einer Strafsanktion in der geschlossenen Abteilung einer geschlossenen Anstalt (hohe Sicherheitsstufe) Le Stampino, Lugano Vollzug einer Strafsanktion in der offenen Abteilung einer offenen Anstalt (niedrige Sicherheitsstufe) Le Stampino, Lugano Halbgefangenschaft Le Stampino, Lugano Arbeitsexternat Le Stampino, Lugano Arbeitsexternat mit sozialberuflicher Betreuung innerhalb der Einrichtung Torricella Vollzug einer Strafsanktion in der offenen Abteilung einer offenen Anstalt (niedrige Sicherheitsstufe) Torricella Halbgefangenschaft Torricella Arbeitsexternat Torricella Arbeitsexternat mit sozialberuflicher Betreuung innerhalb der Einrichtung La Farera, Lugano UH La Farera, Lugano Tageweiser Vollzug La Farera, Lugano Inhaftierung in einer Anstalt für UH bis zur Einweisung für den Vollzug einer Strafsanktion La Farera, Lugano Inhaftierung in einer Anstalt für UH mit regelmässiger Beschäftigung und Betreuung der gefangenen Person durch das Personal HA Hausarrest 7 Kanton Neuenburg EEP Bellevue, Gorgier Vorzeitiger Vollzug einer Strafsanktion (VVS) oder Vollzug einer Strafsanktion in der geschlossenen Abteilung einer geschlossenen Anstalt (hohe Sicherheitsstufe) - Gefängnis EEP Bellevue, Gorgier Vollzug einer Strafsanktion in der geschlossenen Abteilung einer geschlossenen Anstalt (hohe Sicherheitsstufe) EEP Bellevue, Gorgier Arbeitsexternat ED La Promenade, La Chaux-de- Untersuchungshaft (UH) ohne Arbeits- oder Beschäftigungsmöglichkeit ED La Promenade, La Chaux-de- UH mit regelmässiger Beschäftigung und Betreuung der gefangenen Person durch das Personal ED La Promenade, La Chaux-de- Vollzug kurzer Freiheitsstrafen ED La Promenade, La Chaux-de- VVS oder Vollzug einer Strafsanktion in einer geschlossenen Anstalt (geschlossene Abteilung) ohne spezifische Betreuung ED La Promenade, La Chaux-de- Vollzug einer Strafsanktion in der geschlossenen Abteilung einer geschlossenen Anstalt (hohe Sicherheitsstufe) ohne spezifische Betreuung Sektor La Ronde, La Chaux-de- Vollzug einer Strafsanktion in der offenen Abteilung einer geschlossenen Anstalt (niedrige Sicherheitsstufe) Sektor La Ronde, La Chaux-de- Tageweiser Vollzug Sektor La Ronde, La Chaux-de- Halbgefangenschaft Sektor La Ronde, La Chaux-de- Arbeitsexternat Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Quelle Publikation 29.10.2010 01.01.2011 Erlass Erstfassung BO/Abl. 6/2011 Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Quelle Publikation Erlass 29.10.2010 01.01.2011 Erstfassung BO/Abl. 6/2011

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