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Km vom 24. August 1999 der Beschlüsse Nr. 76/1999 bis 79/1999, 81/1999 und 85/1999 bis 90/1999 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses

Liechtenstein · 0.110.032.48 · treaty

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Contents: 7 provisions
  1. Art. 1
  2. Art. 2
  3. Art. 3
  4. Art. 4
  5. Art. 5
  6. Art. 6
  7. Art. 7

7 provisions

Art. 1

Anhang I des Abkommens wird gemäss dem Anhang dieses Beschlusses geändert.

Art. 2

In Bezug auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens oder der Umsetzung der im Anhang dieses Beschlusses genannten Rechtsakte gilt für die Zwecke des Abkommens Folgendes: - Falls der Zeitpunkt des Inkrafttretens oder der Umsetzung der Rechtsakte dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Beschlusses vorangeht, gilt der Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Beschlusses; - falls der Zeitpunkt des Inkrafttretens oder der Umsetzung des Rechtsaktes auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Beschlusses folgt, gilt der Zeitpunkt des Inkrafttretens oder der Umsetzung des Rechtsaktes.

Art. 3

Der Wortlaut der im Anhang dieses Beschlusses aufgeführten EG-Rechtsakte in norwegischer Sprache, welcher der norwegischen Fassung dieses Beschlusses beigefügt ist, ist verbindlich. Der Wortlaut der im Anhang dieses Beschlusses aufgeführten EG-Rechtsakte in isländischer Sprache, die auf Island Anwendung finden, welcher der isländischen Fassung dieses Beschlusses beigefügt ist, ist verbindlich.

Art. 4

Dieser Beschluss tritt am 26. Juni 1999 in Kraft, sofern dem Gemeinsamen EWR-Ausschuss alle Mitteilungen nach Art. 103 Abs. 1 des Abkommens vorliegen.

Art. 5

Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und im EWR-Supplement des Amtsblatts der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht. Brüssel, den 25. Juni 1999 (Es folgen die Unterschriften)

Art. 6

Dieser Beschluss tritt am 26. Juni 1999 in Kraft, sofern dem Gemeinsamen EWR-Ausschuss alle Mitteilungen nach Art. 103 Abs. 1 des Abkommens vorliegen.

Art. 7

Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und im EWR-Supplement des Amtsblatts der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht. Brüssel, den 25. Juni 1999 (Es folgen die Unterschriften)

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