Art. 1
1 Die Bibliothek Ägerital steht allen interessierten Personen zur Benützung offen.
Unterägeri · 4.7-1 · communal act
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1 Die Bibliothek Ägerital steht allen interessierten Personen zur Benützung offen.
1 Bei der Anmeldung wird gegen eine Einschreibgebühr ein persönlicher Benützungsausweis ausgestellt, der bei jeder Ausleihe vorzuweisen ist. Namens- oder Adressänderungen sind umgehend mitzuteilen.
1 Die Ausleihe ist kostenlos.
1 Die maximale Ausleihdauer beträgt allgemein vier Wochen, für DVD-Videos und Zeitschriften zwei Wochen. Eine Verlängerung um einen Monat ist möglich, sofern keine Reservation vorliegt.
1 Bei Überschreitung der Ausleihdauer wird kostenpflichtig gemahnt.
1 Nach dreimaliger erfolgloser Mahnung werden die Kosten einer Ersatzanschaffung zuzüglich Mahnspesen in Rechnung gestellt.
1 Kundinnen und Kunden sind zu schonendem Umgang mit dem Bibliothekseigentum verpflichtet, sowie zur Rückgabe der ausgeliehenen Medien in dem Zustand, in dem sie empfangen werden.
1 Schäden an Medien dürfen nicht selber repariert werden.
1 Bei Beschädigung oder Verlust der ausgeliehenen Medien werden die entstandenen Kosten in Rechnung gestellt.
1 Die Haftung der Bibliothek wird im rechtlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Insbesondere wird jede Haftpflicht für Schäden durch ausgeliehene Ton-, Bild- und Datenträger ausgeschlossen.
1 Bei Verstoss gegen die Benutzungsordnung, Störung des Bibliotheksbetriebes sowie vorsätzlicher Schädigung der Bibliothek kann das Benützungsrecht eingeschränkt oder auf Dauer entzogen werden. Es kann auch ein Hausverbot erlassen werden.
1 Die Ausleihe von Medien ist kostenlos. 2 Einmalige Einschreibgebühr: CHF 5.00. 3 Ersatzausweis bei Verlust: CHF 2.50. 4 Bei Beschädigung oder Verlust von Medien werden die entstandenen Kosten verrechnet. 5 Mahngebühren: a) 1. Mahnung: CHF 2.50 b) 2. Mahnung: CHF 6.00 c) 3. Mahnung: CHF 14.00