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Beschluss über die Beteiligung des kantonalen Beschäftigungsfonds und des Arbeitgebers an den kantonalen Berufspraktika, die vom Gesetz über die Beschäftigung und die Massnahmen zugunsten von Arbeitslosen (BMAG) vorgesehen sind

Valais · 837.109 · other

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Contents: 4 provisions
  1. Art. 1
  2. Art. 2
  3. Art. 3
  4. Art. 4

4 provisions

Art. 1

Anwendungsbereich 1 Der vorliegende Beschluss regelt die Beteiligung des kantonalen Beschäftigungsfonds an den kantonalen Berufspraktika, die vom Gesetz über die Beschäftigung und die Massnahmen zugunsten von Arbeitslosen vom 13. Dezember 2012 vorgesehen sind. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 837.109

Art. 2

Beteiligung des kantonalen Beschäftigungsfonds 1 Der kantonale Beschäftigungsfonds vergütet dem Arbeitgeber anhand von Belegen, die letzterer ihm monatlich zustellt, 50 Prozent des Bruttolohns bis zu maximal 1'500 Franken.

Art. 3

Mindestbeteiligung des Arbeitgebers 1 Die Mindestbeteiligung des Arbeitgebers beträgt für eine Vollzeitbeschäftigung 500 Franken pro Monat.

Art. 4

Schlussbestimmungen 1 Der vorliegende Beschluss wird der Genehmigung des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) unterstellt und tritt im Zeitpunkt seiner Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. 837.109 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Quelle Publikation 13.11.2013 14.02.2014 Erlass Erstfassung BO/Abl. 4/2013, 7/2014 837.109 Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Quelle Publikation Erlass 13.11.2013 14.02.2014 Erstfassung BO/Abl. 4/2013, 7/2014

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