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Entschädigungsreglement VK SH POWER

Schaffhausen (city) · 7000.6 · regulation

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Contents: 4 provisions
  1. Art. 1
  2. Art. 2
  3. Art. 3 Fr. 3'000
  4. Art. 4

Proposed changes to this act

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4 provisions

Art. 1

Grundsätze der Entschädigung 1 Die Mitglieder der Verwaltungskommission der Städtischen Werke (SH POWER) haben Anspruch auf eine Grundentschädigung sowie ein Sitzungsgeld. 2 Die Geschäftsleitungsmitglieder haben keinen Anspruch auf Sitzungsgelder; die Personalvertreterin oder der Personalvertreter nur dann, wenn die Sitzungen ausserhalb der Arbeitszeit stattfinden. 3 Die Entschädigung für die Sekretärin bzw. den Sekretär erfolgt nach Aufwand und wird von der Verwaltungskommission festgelegt. 4 Die Entschädigungen an die Stadträte und Stadträtinnen werden gemäss der Verordnung über das Dienstverhältnis und die berufliche 1 RSS 7000.1 Entschädigungsreglement VK SH POWER 7000.6 2 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Standt 1. Dezember 2020) Vorsorge der Mitglieder des Stadtrates1 in den Fonds «Nebeneinkünfte des Stadtrates» einbezahlt.

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Art. 2

Grundentschädigung, Zuschläge, Sitzungsgeld und Spesenpauschalen 1 Die Grundentschädigung für die Mitglieder der Verwaltungskommission beträgt pro Jahr: pro Mitglied Fr. 2'000 Zuschlag Präsident/in Fr. 3'000 Zuschlag Vizepräsident/in Fr. 1'000 Darin inbegriffen sind alle Dienstleistungen im üblichen Rahmen wie Besprechungen, Vorbereitung auf die VK-Sitzungen, Exkursionen, Teilnahme an Weihnachtsfeiern des Personals usw. 1 RSS 121.1 Entschädigungsreglement VK SH POWER 7000.6 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Standt 1. Dezember 2020) 3 2 Das Sitzungsgeld für die Mitglieder der Verwaltungskommission beträgt pro Mitglied: ganzer Tag Fr. 1'000 halber Tag Fr. 500 Zuschlag Sitzungsleitung 50 % vom Sitzungsgeld 3 An die Spesen werden pro Jahr und Mitglied folgende Beiträge ausgerichtet: Standard Fr. 1'000 Maximum Spesenpauschale für auswärtige Mitglieder in begründeten Fällen

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Art. 3 Fr. 3'000

Weiterbildung Für die Mitglieder der Verwaltungskommission werden pro Mandatsperiode im Rahmen ihres Mandats maximal 4 Tage Weiterbildung mit einer Pauschale von Fr. 1'000 pro Tag vergütet. Die Weiterbildungen sind in Absprache mit dem Präsidium der Verwaltungskommission zu absolvieren. Die anfallenden Weiterbildungskosten werden vollumfänglich von den Städtischen Werken Schaffhausen SH POWER übernommen.

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Art. 4

Inkrafttreten 1 Dieses Reglement tritt gleichzeitig mit der Organisationsverordnung am 1. Januar 2021 in Kraft. Fussnoten: 1) Stadtratsbeschluss Nr. 765 vom 1. Dezember 2020

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