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4 provisions
Art. 1
Grundsätze der Entschädigung
1 Die Mitglieder der Verwaltungskommission der Städtischen Werke
(SH POWER) haben Anspruch auf eine Grundentschädigung sowie
ein Sitzungsgeld.
2 Die Geschäftsleitungsmitglieder haben keinen Anspruch auf Sitzungsgelder; die Personalvertreterin oder der Personalvertreter nur
dann, wenn die Sitzungen ausserhalb der Arbeitszeit stattfinden.
3 Die Entschädigung für die Sekretärin bzw. den Sekretär erfolgt nach
Aufwand und wird von der Verwaltungskommission festgelegt.
4 Die Entschädigungen an die Stadträte und Stadträtinnen werden gemäss der Verordnung über das Dienstverhältnis und die berufliche
1 RSS 7000.1
Entschädigungsreglement VK SH POWER 7000.6
2 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Standt 1. Dezember 2020)
Vorsorge der Mitglieder des Stadtrates1 in den Fonds «Nebeneinkünfte des Stadtrates» einbezahlt.
Propose a changeArt. 2
Grundentschädigung, Zuschläge, Sitzungsgeld und Spesenpauschalen
1 Die Grundentschädigung für die Mitglieder der Verwaltungskommission beträgt pro Jahr:
pro Mitglied Fr. 2'000
Zuschlag Präsident/in Fr. 3'000
Zuschlag Vizepräsident/in Fr. 1'000
Darin inbegriffen sind alle Dienstleistungen im üblichen Rahmen wie
Besprechungen, Vorbereitung auf die VK-Sitzungen, Exkursionen,
Teilnahme an Weihnachtsfeiern des Personals usw.
1 RSS 121.1
Entschädigungsreglement VK SH POWER 7000.6
Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Standt 1. Dezember 2020) 3
2 Das Sitzungsgeld für die Mitglieder der Verwaltungskommission beträgt pro Mitglied:
ganzer Tag Fr. 1'000
halber Tag Fr. 500
Zuschlag Sitzungsleitung 50 % vom Sitzungsgeld
3 An die Spesen werden pro Jahr und Mitglied folgende Beiträge ausgerichtet:
Standard Fr. 1'000
Maximum
Spesenpauschale für auswärtige Mitglieder in begründeten
Fällen
Propose a changeArt. 3 Fr. 3'000
Weiterbildung
Für die Mitglieder der Verwaltungskommission werden pro Mandatsperiode im Rahmen ihres Mandats maximal 4 Tage Weiterbildung mit
einer Pauschale von Fr. 1'000 pro Tag vergütet. Die Weiterbildungen
sind in Absprache mit dem Präsidium der Verwaltungskommission zu
absolvieren. Die anfallenden Weiterbildungskosten werden vollumfänglich von den Städtischen Werken Schaffhausen SH POWER
übernommen.
Propose a changeArt. 4
Inkrafttreten 1
Dieses Reglement tritt gleichzeitig mit der
Organisationsverordnung am 1. Januar 2021 in Kraft.
Fussnoten:
1) Stadtratsbeschluss Nr. 765 vom 1. Dezember 2020
Propose a change