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10 provisions
§ 1 I. Organisation
Museumsverwaltung
1 Die Verwaltung des Museums Kleines Klingental und seiner Räumlichkeiten obliegt der Kantonalen
Denkmalpflege.
2 Die Kantonale Denkmalpflege hat insbesondere folgende Aufgaben:
1. Betreuung der Dauerausstellung und der Sammlung des Museums.
2. Organisation der Aufsicht in den Räumen des Museums.
3. Organisation des Betriebs eines Museumsshops und eines Museums-Cafés.
4. Initiierung und Organisation von Publikumsaktivitäten.
5. Vermietung von Räumlichkeiten an Private zwecks Durchführung von Sonderausstellungen oder Anlässen.
§ 2
Raumnutzung
1 Massgeblich für die Raumnutzung ist nebst den Bestimmungen der Verordnung der beiliegende
Plan. 3)
§ 3 II. Betrieb der Dauerausstellung
Betreuung
1 Die fachliche und konservatorische Betreuung der Dauerausstellung obliegt der Kantonalen Denkmalpflege in Absprache mit der Münsterbaumeisterin oder dem Münsterbaumeister.
§ 4
Exponate
1 Die Dauerausstellung setzt sich zur Hauptsache aus originalen Skulpturen und anderen Bauteilen des
Basler Münsters, einer Dokumentation zum Kloster Klingental, einem Modell der Stadt Basel und einer historischen Vogel Gryff-Maske zusammen.
2 Die Exponate der Dauerausstellung sind im Grossen Refektorium (Raum Nr. 7) und in der Klosterküche (Raum Nr. 8) im Erdgeschoss sowie in den Räumen Nr. 12 bis 18, Nr. 51 bis 53 und im Kleinen
Refektorium (Raum Nr. 10) im 1. Obergeschoss ausgestellt.
3 Exponate, die nicht in der Dauerausstellung gezeigt werden können, werden in einem Depot sachgemäss aufbewahrt.
1) SG 153.100.
2) SG 153.800.
3) § 2: Der Plan wird hier nicht abgedruckt. Er kann im Museum Kleines Klingental eingesehen werden.
§ 5 Museum Kleines Klingental: Verordnung 451.500
Öffnungsdauer und -zeiten
1 Die Öffnungsdauer beträgt mindestens 13 Stunden pro Woche. In Wochen mit Feiertagen kann die
Öffnungsdauer ausnahmsweise verkürzt werden.
2 Die Öffnungszeiten werden von der Kantonalen Denkmalpflege festgelegt und auf der Website des
Museums publiziert.
3 Vorbehältlich Einschränkungen aus personellen oder organisatorischen Gründen können Schulklassen und Gruppen nach Vereinbarung das Museum auch ausserhalb der von der Kantonalen Denkmalpflege festgelegten Öffnungszeiten besichtigen
§ 6
Eintrittsgebühren
1 Die Kantonale Denkmalpflege kann für den Besuch der Dauerausstellung Gebühren erheben. Diese
tragen zur Deckung der Kosten des Museums bei.
2 Die Höhe der Gebühren wird von der Kantonalen Denkmalpflege festgelegt, wobei sie sich an den
Gebühren vergleichbarer Institutionen orientiert.
§ 7 III. Zusammenarbeit mit Privaten
Grundsatz
1 Über die Durchführung von Sonderausstellungen und Anlässen entscheidet die Kantonale Denkmalpflege.
2 Im Bestreben, die Räume des Museums einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen und einen
Teil der Kosten des Museums zu decken, betreibt die Kantonale Denkmalpflege aktive Akquisition.
§ 8
Mietvertrag
1 Die Kantonale Denkmalpflege schliesst mit Veranstalterinnen und Veranstaltern von Sonderausstellungen und Anlässen entsprechende Mietverträge ab.
2 Die Konditionen der Vermietung der Räume werden, vorbehältlich der nachfolgenden Bestimmungen, von der Kantonalen Denkmalpflege festgelegt.
§ 9
Örtlichkeiten
1 Sonderausstellungen können in den Räumen Nr. 12 bis 18 durchgeführt werden. Die Dauerausstellung der Münsterskulpturen bleibt während der Dauer von Sonderausstellungen bestehen.
2 Anlässe können in den Repräsentationsräumen des Museums Kleines Klingental (Räume 4, 7, 8 und
10) durchgeführt werden.
§ 10
Tarife
1 Bei kulturellen und gemeinnützigen Anlässen soll ein reduzierter Tarif angewandt werden. Dieser ist
so festzulegen, dass er die Selbstkosten der Kantonalen Denkmalpflege (Aufsichtspersonal, Reinigung, Strom, Heizung etc.) deckt.
2 Bei Sonderausstellungen kann der Tarif darüber hinaus reduziert werden.
Schlussbestimmung
Diese Verordnung ist zu publizieren; sie wird sofort wirksam. 4)
4) Wirksam seit 1. 9. 2013.
Museum Kleines Klingental: Verordnung 451.500
Änderungstabelle - Nach Beschluss
Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle
27.08.2013 01.09.2013 Erlass Erstfassung KB 31.08.2013
Museum Kleines Klingental: Verordnung 451.500
Änderungstabelle - Nach Artikel
Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle
Erlass 27.08.2013 01.09.2013 Erstfassung KB 31.08.2013