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6 provisions
Art. 1
Geltungsbereich und Zweck
1 Die Verordnung gilt für den Bachelor of Arts für den Unterricht auf der Primarstufe im akademischen Jahr 2026/27.
2 Sie regelt insbesondere die Zulassungsbeschränkung zum Studium, die sich
auf die Aufnahmekapazität der Universität stützt.
Art. 2
Aufnahmekapazität
1 Die maximale Aufnahmekapazität der französischsprachigen Ausbildung
wird auf 150 Studierende festgelegt.
2 Die maximale Aufnahmekapazität der deutschsprachigen Ausbildung wird
auf 50 Studierende festgelegt.
Art. 3 Lehrpersonenbildung für die Primarstufe, Zulassung – V 431.1.20
Verfahren
1 Für das akademische Jahr 2026/27 ist die Einreichung von Zulassungsgesuchen vom 17. November 2025 bis zum 30. April 2026 möglich.
2 Die Kandidierenden reichen ihr Bewerbungsdossier online bei der Dienststelle für Zulassung und Einschreibung der Universität Freiburg ein.
3 Die Dienststelle für Zulassung und Einschreibung entscheidet aufgrund der
allgemeinen Zulassungsbedingungen über die formale Zulassung.
4 Das Dekanat der Fakultät für Erziehungs- und Bildungswissenschaften ist
für die materielle Zulassung und die Zuteilung der Ausbildungsplätze zuständig.
Art. 4
Bewerbungsdossier
1 Ein Bewerbungsdossier gilt als vollständig, wenn alle erforderlichen Dokumente (unter Vorbehalt von Abs. 3) eingereicht wurden und die Dossiergebühr bezahlt wurde.
2 Das Bewerbungsdossier muss folgende Unterlagen enthalten:
a) vollständiger Lebenslauf;
b) Kopie der Identitätskarte oder des Passes;
c) Strafregisterauszug, der nicht älter als 3 Monate ist;
d) anerkannte Vorbildungsausweise (bei abgeschlossenen oder abgebrochenen Hochschulstudien auch Notenauszüge und Exmatrikel).
3 Wenn anerkannte Vorbildungsausweise erst im Sommer 2026 ausgestellt
werden, müssen sie unmittelbar nach Erhalt nachgereicht werden.
Art. 5
Zuteilung der Ausbildungsplätze
1 Die Ausbildungsplätze werden in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Dossiers zugeteilt.
2 Ist die Aufnahmekapazität überschritten, so wird ein Platz auf der Warteliste
zugewiesen.
3 Den Kandidierenden auf der Warteliste wird für das akademische Jahr
2027/28 ein Studienplatz zugeteilt. Sie müssen das vollständige Zulassungsverfahren erneut durchlaufen.
Art. 6
Rechtsmittel
1 Gegen Entscheide der Dienststelle für Zulassung und Einschreibung kann
beim Rektorat Beschwerde erhoben werden.
Lehrpersonenbildung für die Primarstufe, Zulassung – V 431.1.20
2 Gegen Entscheide der Fakultät für Erziehungs- und Bildungswissenschaften
kann bei der internen Rekurskommission der Universität Freiburg Beschwerde erhoben werden.
Lehrpersonenbildung für die Primarstufe, Zulassung – V 431.1.20
Änderungstabelle – Nach Beschlussdatum
Beschluss Berührtes Element Änderungstyp Inkrafttreten Quelle (ASF seit 2002)
27.01.2026 Erlass Grunderlass 27.01.2026 2026_010
Änderungstabelle – Nach Artikel
Berührtes Element Änderungstyp Beschluss Inkrafttreten Quelle (ASF seit 2002)
Erlass Grunderlass 27.01.2026 27.01.2026 2026_010