1 Den ander'n, vom Bisthum Konstanz losgetrennten Löblichen Ständen bleibt
der Zutritt zum neu umschriebenen Bisthum Basel auf den Fall ebenfalls vorbehalten und zugesichert, wo von Seite des päbstlichen Stuhls die Einwilligung
dazu erhalten werden kann.
Ihre daherigen Verhältnisse bleiben einer später'n Übereinkunft vorbehalten.
In Kraft dessen gegenwärtiger Akt in vier Doppeln ausgefertiget, mit der Ratifikazion der höchsten Landesbehörden und daher mit den behörigen Unterschriften versehen, sowie mit den Standes-Siegeln verwahrt worden ist.
10 195.3
§ 42
Zusatz-Artikel
1 zum Vertrag zwischen den Hohen Diozesan-Ständen, den acht und zwanzigsten Märzmonat Tausend acht Hundert acht und zwanzig / : 28ten März
1828: / abgeschlossen. - Die Hohen Diozesan-Stände Luzern, Bern, Solothurn
und Zug, unvorgegriffen der im Artikel acht und zwanzig des zwischen ihnen
abgeschlossenen Grund-Vertrages, über die Wiederherstellung und neue Umschreibung des Bisthums Basel vom gestrigen Datum, sich vorbehaltenen,
spätem Verabredung über die nähere Anwendung des sich gegenseitig
gewährleisteten Jus inspectionis und cavendi für die einmal errichteten Seminarien, nehmen schon vorläufig durch gegenwärtigen Nachtrag förmlich unter
sich den Grundsatz an: dass unter diesem Aufsichtsrechte der hohen Diozesan-Stände namentlich die Zustimmung derselben für den bey einem solchen
Seminar anzustellenden sowohl Vorstehen als Lehrer, sowie die volle Befugniss mitbegriffen seyn solle, durch eigene Commissarien an den Prüfungen,
die mit den Alumnen eines solchen Seminars vorgenommen werden, Theil zu
nehmen. - Dieser Zusatz-Artikel soll gleiche Kraft und Verbindlichkeit in sich
tragen, als wäre derselbe dem obenher geruffenen Grund-Vertrage unmittelbar
einverleibt. - In Kraft dessen hierüber gegenwärtiger Nachtrags-Akt in vier Urdoppeln ausgefertigt, mit der Ratifikazion der höchsten Landesbehörden und
daher mit den behörigen Unterschriften versehen, sowie mit den Standes-Siegeln verwahrt worden ist.
11 195.3
Änderungstabelle - Nach Beschlussdatum
Beschlussdatum Inkraft seit Element Wirkung Publiziert mit
26.03.1828 26.03.1828 Erlass Erstfassung GS –
12 195.3
Änderungstabelle - Nach Paragraf
Element Beschlussdatum Inkraft seit Wirkung Publiziert mit
Erlass 26.03.1828 26.03.1828 Erstfassung GS –