Art. 1
Unter der Bezeichnung "Heinrich-Schlatter-Fonds" besteht ein Fonds für Hilfsaktionen im In- und Ausland.
Propose a changeSchaffhausen (city) · 4700.1 · regulation
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In force since 2010-12-14, as the publisher states.
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Unter der Bezeichnung "Heinrich-Schlatter-Fonds" besteht ein Fonds für Hilfsaktionen im In- und Ausland.
Propose a changeDiesem Fonds wird das Restvermögen aus der Erbschaft des am 31. Oktober 1907 verstorbenen Heinrich Schlatter zugewiesen.
Propose a changeDie Verzinsung des Fondsvermögens erfolgt auf den Anfangsbestand des jeweiligen Jahres zum Sparheftzinssatz der Schaffhauser Kantonalbank, welcher am 1. Januar eines jeden Jahres gilt.
Propose a change1 Für die Ausrichtung von Leistungen stehen das Kapital und die Zinsen zur Verfügung. Voraussichtliche Leistungen und Zinsen sind zu budgetieren. 2 Die Leistungen sind in der Regel einmalige Auszahlungen. Im Sinne von Anschubfinanzierungen für langfristige Projekte können sie sich im Einzelfall auch über mehrere Jahre erstrecken. 3 Es besteht kein Rechtsanspruch auf Unterstützungen. Name und Zweck Zugewiesenes Sondervermögen Äufnung und Verzinsung Verwendung der Mittel, Budgetierung Heinrich-Schlatter-Fonds 4700.1
Propose a changeDer Entscheid über die Verwendung der Mittel des Fonds liegt beim Stadtrat. Er kann bei Bedarf Spezialisten aus den entsprechenden Fachgebieten beiziehen.
Propose a change1 Die Gesuche für Unterstützungen aus dem Heinrich-Schlatter- Fonds haben folgende formelle Anforderungen zu erfüllen: a. Projektbeschrieb mit Inhalt, Beteiligten, Terminen, allfälliger technischer Ausführung oder Vermarktung; b. Nachweis oder Beschrieb der langfristigen Wirkung; c. Kostenvoranschlag, allenfalls unter Beilagen von Offerten; d. Finanzierungsplan. 2 Der Stadtrat kann zusätzliche Unterlagen anfordern, Unterstützungen an Bedingungen knüpfen oder mit Auflagen verbinden. 3 Gesuche für Unterstützung sind beim Stadtpräsidenten einzureichen.
Propose a change1 Der Stadtrat kann Rechenschaft über die Verwendung der Mittel verlangen. 2 Werden Bedingungen und Auflagen nicht eingehalten oder wird die Unterstützung missbräuchlich verwendet, kann der Stadtrat seinen Entscheid widerrufen und bereits ausgerichtete Unterstützungen zurückfordern.
Propose a change1 Die Aufsicht über den "Heinrich-Schlatter-Fonds" übt der Stadtrat aus. 2 Der Stadtrat erstattet dem Grossen Stadtrat im Rahmen der Jahresrechnung der Einwohnergemeinde Schaffhausen Bericht über die verwendeten Mittel.
Propose a changeDer Stadtrat löst den "Heinrich-Schlatter-Fonds" auf, wenn das Fondsvermögen aufgebraucht ist und informiert das für die Gemeindeangelegenheiten zuständige Departement. Zuständigkeit Anforderungen an Gesuche Kontrolle über die Verwendung der Mittel Aufsicht, Bericht erstattung Auflösung Heinrich-Schlatter-Fonds 4700.1
Propose a changeMit Inkrafttreten dieses Reglements wird der folgende Erlass aufgehoben: - Statut für die der Bürgergemeinde der Stadt Schaffhausen seitens des +Heinrich Schlatter angefallene Erbschaft vom 8. Juli 1910 (RSS 6300.1).
Propose a changeDieses Reglement tritt ab sofort in Kraft. Inkrafttreten
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