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Bebauungsplan «Forren», Rotkreuz

Risch · 7.2.2-1 · communal act

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Contents: 8 provisions
  1. Art. 1 (
  2. Art. 2 NUTZUNG
  3. Art. 3 ERSCHLIESSUNG
  4. Art. 4
  5. Art. 5 Alle Parkplätze müssen bewirtschaftet werden
  6. Art. 6
  7. Art. 7
  8. Art. 8

8 provisions

Art. 1 (

Hochstammbäume (Art. 11) Lage schematisch Mögliches Gewässer {Art. 11) Versickerungs- und Retentionsraum (Art. 11) Lage schematisch Bereich nicht für die Grundfiäche zur Nutzungsberechung relevant );?;.::,;;;;;;;; Proj ekt Hochhaus (noch in Planung) 50m Velostel lplätze Lage schematisch Entsorgungsstelle Inhalt des Beschlusses BAU BEREICHE Art. 1 Baubereiche Für die Hochbauten werden Baubereiche festgesetzt. In den Baubereichen werden Regelungen zu Gebäudehöhe getroffen. Technische Aufbauten sind von den Gebäudehöhen ausgenommen. Ausserhalb der Baubereiche ist die Erstellung von Kleinbauten für Veloabstellplätze, Entsorgungsanlagen und dgl. gestattet.

Art. 2 NUTZUNG

Nutzung und Nutzungsmasse Die anrechenbare Fläche des BBP-Perimeters (ohne Schraffur) beträgt 39'841 m2 und kann mit einer AZ 1,9 realisiert werden. Die Ausnützung, abzüglich der bereits realisierten anzurechnenden Geschossfläche von 53'775 m2, kann nach Bedarf auf alle Baubereiche unter Einhaltung der festgelegten Maximalhöhe verteilt werden.

Art. 3 ERSCHLIESSUNG

Zu- und Wegfahrten Für die Zu-lWegfahrt 1 ist im Rahmen des Baugesuchs Baufeld Bin einem Verkehrsgutachten die Vor- und Nachteile gegenüber Zu-/Wegfahrt 3 abzuwägen sowie eine verkehrstechnisch funktionierende Lösung für die Realisierung des "Rechts-Rechts-Systems" aufzuzeigen.

Art. 4

Bewirtschaftung

Art. 5 Alle Parkplätze müssen bewirtschaftet werden

Bushaltestelle Wird der öffentli che Verkehr (Feinverteiler} via nördliche lndusbiestrasse geführt, ist eine Haltestelle entlang der nördlichen Industriestrasse im Bereich der GS 691, 1094 oder 1781 zu errichten,

Art. 6

Planungsspielraum Für die Anlage der Fuss- und Radwegverbindung Industriestrasse wi rd ein Planungsspielraum von ±5 Meter gewährt. Die Lage der angrenzenden Baubereiche ist bei einer Verschiebung der Strassen entsprechend anzupassen. Beim Baubereid1 C ist eln Planungsspielraum von +3 Meter zulässig. 455.70 4 3.00 1 Forrenn•. Beu5ere1ch A Schnitt A-A 1:750 503.70 455.20 455.70 43( , V ■ 430.70 cau „ 1 lntl:slr. 1 1 Baubereich E 1 1 Sauber. C Schn itt B-B 1:750 GESTALTUNG Art. 8 Erhöhte Anforderungen In diesen Bestimmungen werden die maximalen Nutzungsmasse für die einzelnen Baubereiche definiert. Im Rahmen der Baubewilligung werden diese maximalen Nutzungsmasse nur gewährt, wenn die Qualitäten gemäss § 45 BZO 2005 (Arealüberbauung: erhöhte Anforderungen) für Gewerbebauten erfüllt sind. Art. 9 Baubereich E Für den Baubereich E ist, um eine hohe gestalterische Qualität zu gewährleisten, die Bebauung mittels eines Studienauftrages zu eruieren. Art.10 Platz Die Gestaltung des Platzes ist zusammen mit den Baubereichen E und C zu planen. Hierbei sind die Kriterien Orientierung , Repräsentation, Kommunikation und Funktionalität zu erfüllen . Der Platz ist als Aufweitung des Strassenraumes {I ndustriestrasse) und nicht als städtebauliches Solitär zu verstehen. Der gegenüberliegende Bau 9 ist in die Platzgesta ltung einzubeziehen . Der Platz. ist so zu gestalten, dass der Fussgänger Vorrang gegenüber dem motorisierten Verkehr bekommt. Art. 11 Aussenraum Für die Aussenraumgestaltu ng ist der mit dem BBP Fotren eingereichte Umgebungsplan vom 6 , 11.2013 verbindlich. Art. 12 Ausstattung Die Aussenraummöbl ierung ist einheitlich zu gestalten. BAUORDNUNG Art. 13 Abweichungen/ Änderungen Der Gemeiderat kann kleine Abweichungen bewilligen. Bei Änderungen des Zonenplans oder der Bauordnung ist der Bebauungsplan zu überprüfen. 503.70 455.70 445.50 Baubere1cli E 8ä ubere,ch H ,vv, ' V 1 1 1 1 1 -,vv. / U ½ //////// 1//////////// //. ,, 1////// ,, '////////////// /////// '///, 1//////// 1//// '////, 1//// 1//////////////, l'.1//% 1/////% { ( ) 1 1 1//////////////,, CfV//2 ,1////////// 1//////////////T 1 1 BauDere1cn F 1 BauDereictf G 1 1 Lnameratr. 1 c • 00000 ,-~J"3""'.'J.~ o r~..,,, 6.88 503.70 repriisentativer stei nerner i.()':>':,Empfangsplatz mit Begrünung 430.70 455.70 1// / 15 .00 9.91 30.94 15.06 '~ N An!ieferun Bau 6 und 7 0 455.70 t---.l.() l.() < ) "'" < ) •N C Ba u 3 ( ) ~ ~ i,()'='i. wM m • Platz mit Kiesbelag Gastronom iebetrieb • Anlieferu g ••0 Bau 1 •0 • • • • • ••0 • • • • • • ~ •N • •~ 'o'\ Zc 2 Forrenstrasse87.00 0 21.4 6 ~ - ~ 0 ~~~i:i:aaai:::::::....._...l._lll__Ll___L,.=t====::::'.:::~===~~;;:;;,:;::r=jj='=t SBB/CKW D 41 .47 / • • 455.70 24.71 B • • Ge lzg'ru e13 • • 32.39 27.89 Wende platz LKW 455.70 455.70 1455.701 - Bau 2 @ Q) V) V) rn,._ ...,V) ,._ Q) E rn ..c u I ! B ~ Gemeinde Aisch Gemeinde Rlsch ~ Kanton Zug Bebauungsplan Roche Parkierung, Rotkreuz 1:2500 Plan Nr.: Ersetzt Plan Nr. : Datum: Sondernutzungsplan Rache Parkierung, Rotkreuz vom 26.03.2008 18.07.2008 / ms Vo Gemeinderat beschlossen am: 09. Juli 2008• t..' Die Ge=lndepr~ld~ntin .. . ... .. C. ~( ~r ~r.z:~i~~'.'........... .. .. .. .. ... / -r~J Von der Baudirektion / Vom Amt für Raumplanung Der Baudirektor: vorgeprüft am: 26. Juni2008 1. Publikation im Amtsblatt 1. öffentliche Auflage auf der Bauabteilung Nr.: 29 Vom: 18. Juli 2008 Vom: 18. Juli 2008 Bis: 18. August 2008 2. Publikation im Amtsblatt Nr.: ..4.9. /.5.0 .... .... Vom: 05 ...l1.~.. D.~.?-.-'O'i 2. öffentliche Auflage auf der Bauabteilung . 05 Qe7 'a·Vom. . .. , . : ... .. ."r; ••• • .l.t. ' - ) In ~ '') (i Bis: . 0.:>. ..1 . .0.....L,.:;0 Vom Regierungsrat/ Von der Baudirektion des Kantons Zug genehmigt am: .... ,,.,; ~,·.- : ·1u tf &S ~A'I 20. FEB. 200 9 Inhalt des Beschlusses 1- ·-·-- 1Perimeter Informationsinhalt 1 m 1 -- Velostellplatz Lage schematisch bestehende Gebäude ZO (Feb. 08) geplante Gebäude Z1.1 (2012) Inhalt des Beschlusses Art. 1 Anzahl der Parkplätze geplante Gebäude Z2.1 (2020) ohne Baufeld Nord r------- 1 1 1 Baufeld Nord Z.2.1 (2025)L _______ ...J Innerhalb des Perimeters dürfen maximal 1'400 Parkplätze erstellt werden. Art. 2 Zeitliche Staffelung 2.1 Im lstzustand sind bei einer aGF von rund 41 '900 m2 insgesamt 839 Parkplätze vorhanden. Vom lstzustand bis zu einer totalen aGF von 89'900 m2 darf zusätzlich ein PP pro 138.7 m2 aGF erstellt werden.1> 2.2 Von einer aGF von 89'900 m2 bis zu einer totalen aGF von 136'000 m2 darf zusätzlich ein PP pro 214.4 m2 aGF erstellt werden.2l 2.3 Bei einer aGF über 136'000 dürfen maximal 1 '400 Parkplätze erstellt werden. 3l 2.4 Vorübergehende Abweichungen von maximal 5 % von den Werten gemäss 2.1 und 2.2 sind zulässig, die maximale Anzahl von 1 '400 Parkplätzen darf jedoch nicht überschritten werden. Art. 3 Verteilung 400 Parkplätze werden auf dem Grundstück 1990 ~michtet. Die restlichen 1 '000 Parkplätze werden in einem oder mehreren, oberirdischen oder unterirdischen Parkhäusern realisiert. Besucherparkplätze sind ausserhalb von Parkhäusern zulässig. Art. 4 Bewirtschaftung Alle Parkplätze müssen bewirtschaftet werden. Art. 5 Aufhebungen Die Parkierungsvorschriften des Bebauungsplan Forren (Art. 4 und 5) werden aufgehoben. Art. 6 Minergie Die Büro- und Laborbauten sind (sofern technisch möglich) im Minergie-Standard nach SIA 380/1 mit kontrollierter Lüftung zu erstellen. Der Energienachweis ist im Rahmen der Baubewilligung zu erbringen.

Art. 7

Velostellplätze Innerhalb des Perimeters des Bebauungsplanes sind mindestens 290 Velostellplätze zu errichten.

Art. 8

Mobilitätskonzept Das momentan in Ausarbeitung befindliche Mobilitätskonzept der Roche Diagnosics AG ist bis spätestens 1 Jahr nach Erreichen des Zustandes Z1 .1 (2012) umzusetzen. Hinweise (ohne Rechtskraft) 1> Eine aGF von 89'900 m2 entspricht der aGF in allen bestehenden und bis 2012 geplanten Gebäuden (inkl. 2) 3) Hochhaus, Zeithorizont Z1 im UVB, 1 '185 PP). Eine aGF von 136'000 m2 entspricht der aGF in allen bestehenden und bis 2025 geplanten Gebäuden (inkl. Bau 2, Bau 3 und Gebäude im Baufeld Nord, Zeithorizont Z2 im UVB, 1 '400 PP). Die totale theoretische aGF im Perimeter beträgt rund 177'000 m2 (Endausbau, Realisierung voraussichtlich nach 2025). 25 50 75 100 125 150 LJ

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