Law

Gemeindekanal Fernsehprogramm, Reglement

Mauren · Reglement_fuer_das_gemeindeinterne_Fernsehprogramm_(Gemeindekanal_und_Teletext).pdf · communal act

Ask the law about thisMore laws of MaurenFor machines: Markdown

Open at the publisher →

The publisher does not state since when this version applies. Read on 2026-11-08.

Copy read on 2026-11-08. The page it was read from

sha256 026f79f85c34cf9a48e5d2d66a1b1b247dfbbb137b9d1a3f94c69b6a19470ad9

Contents: 10 provisions
  1. Art. 1 I. Allgemeines
  2. Art. 2 II. Programm
  3. Art. 3
  4. Art. 4
  5. Art. 5 III. Organisation
  6. Art. 6
  7. Art. 7
  8. Art. 8
  9. Art. 9 IV. Schlussbestimmungen
  10. Art. 10

Proposed changes to this act

No one has proposed a change to this act yet.

10 provisions

Art. 1 I. Allgemeines

Zweck und Verbreitung 1) Zur Erfüllung ihrer Informationspflichten betreibt die Gemeinde Mauren auch ein eigenes Fernsehprogramm (Gemeindekanal und Teletext), das über ein Kabelnetz verbreitet wird. Die Programminhalte sind zusätzlich auf der Webseite der Gemeinde (www.mauren.li) abrufbar. 2) Der Gemeindekanal übermittelt die Informationen mit Texttafeln im Vollbild- und Teletextsystem sowie bei Bedarf mit bewegten Bildern. 3) Als Tonteppich wird in der Regel das Radioprogramm des Liechtensteinischen Rundfunks (Radio L) verwendet.

Propose a change

Art. 2 II. Programm

Inhalte 1) Das Programm des Gemeindekanals beinhaltet Sendungen, die sich mittelbar oder unmittelbar auf die Gemeinde beziehen und an denen ein allgemeines Informationsinteresse besteht. Es umfasst im Wesentlichen die folgenden Inhalte: a) gemeindeeigene und landesweite Wahl- und Abstimmungsergebnisse b) Beschlüsse und Informationen des Gemeinderats, der Gemeindevorstehung, des Landtags und der Regierung c) Verlautbarungen der Gemeinde und des Landes d) amtliche Kundmachungen e) politische Gemeindeanlässe f) kulturelle und sportliche Veranstaltungen g) Vereinsanlässe h) Alters- und Jugendveranstaltungen i) Wahl- und Abstimmungssendungen j) Gottesdienste und Pfarreianlässe k) weitere Informationen oder Aktivitäten, die in einem engen Zusammenhang mit dem Gemeindeleben stehen 2) Der Teletext umfasst die folgenden Informationsrubriken: a) TV Gemeindekanal b) Todesfall c) Aktuelles Gemeinderatsprotokoll d) Gemeinderat e) Gemeindeverwaltung f) Veranstaltungsstätten g) Veranstaltungen h) Abfallentsorgung i) Energiestadt Mauren j) Bildung k) Pfarrei l) Vereine 3) Die konkrete Aussendung wird verwaltungsintern geregelt. Von wichtigen oder besonderen Anlässen in der Gemeinde können mit Bewilligung des Gemeindevorstehers bewegte Bilder ausgestrahlt werden. Die Ausstrahlung erfolgt je nach Bedarf live oder zeitverschoben (Aufzeichnung). Mit Zustimmung des Gemeindevorstehers können bewegte Bilder auch von sonstigen Anlässen von gemeindeweitem Interesse sowie Filmdokumente aus dem Gemeindearchiv ausgestrahlt werden.

Propose a change

Art. 3

Programmgrundsätze und Programmstruktur 1) Das Programm muss den Grundsätzen der Gleichbehandlung, der Ausgewogenheit, der Gemeinde- und Landesbezogenheit sowie der Meinungsvielfalt entsprechen. 2) Bei der Programmgestaltung sind insbesondere die folgenden Interessensgruppen bzw. Veranstaltungskategorien in ausgewogener Weise zu berücksichtigen: - Gemeindeveranstaltungen - Vereinsveranstaltungen - Informationsveranstaltungen - Kultur- und Sportveranstaltungen - Wahl- und Abstimmungsveranstaltungen - sonstige Veranstaltungen - Gottesdienste und Pfarreiveranstaltungen 3) Veranstaltungen oder Anlässe, die nicht von einer Gruppierung aus der Gemeinde Mauren angeboten werden oder nicht in der Gemeinde Mauren stattfinden, werden nur dann ausgestrahlt, wenn sie von übergeordnetem bzw. landesweitem Interesse sind. 4) Die Übermittlung von Nachrichten, die privaten kommerziellen Zwecken dienen oder eine private Meinungsäusserung wiedergeben, ist unzulässig. 5) Parteinachrichten (Veranstaltungen, Zusammenkünfte) werden von denjenigen Gruppierungen veröffentlicht, die offiziell als Partei oder politische Gruppierung auf Landes- oder Gemeindeebene registriert sind. Bürgerinitiativen müssen eine verantwortliche Person benennen, deren Name publiziert wird. 6) Die Texte müssen schriftlich beim Gemeindesekretariat eingereicht werden und dürfen in der Regel den Umfang einer Texttafel nicht überschreiten. Das Gemeindesekretariat behält sich das Recht vor, externe Einsendungen nötigenfalls ohne Rücksprache mit dem Absender zu kürzen oder abzuändern.

Propose a change

Art. 4

Sendezeit Das Fernsehprogramm (Gemeindekanal und Teletext) kann während 24 Stunden ausgestrahlt werden.

Propose a change

Art. 5 III. Organisation

Verantwortung Die Gemeinde Mauren ist gemäss Art. 28b Abs. 1 der Informationsverordnung für den Inhalt des Programms verantwortlich. Gegenüber der Gemeinde Mauren sind die Verfasser der Beiträge verantwortlich.

Propose a change

Art. 6

Zuständigkeit 1) Gemeindekanal und Teletext werden vom Gemeindesekretariat betreut. Das Gemeindesekretariat entscheidet über die Aussendung der Beiträge und überwacht die Einhaltung der Programmgrundsätze. 2) Im Zweifelsfall entscheidet der Gemeindevorsteher über die Aussendung oder Aussetzung eines Beitrags.

Propose a change

Art. 7

Beschwerde Gegen den Entscheid des Gemeindevorstehers kann binnen 14 Tagen beim Gemeinderat schriftlich Beschwerde eingereicht werden.

Propose a change

Art. 8

Finanzierung Die Finanzierung des Fernsehprogramms (Gemeindekanal und Teletext) erfolgt über den Gemeindehaushalt.

Propose a change

Art. 9 IV. Schlussbestimmungen

Aufhebung bisheriger Bestimmungen Das bisherige "Reglement für das gemeindeeigene Fernsehprogramm der Gemeinde Mauren" vom 25. Januar 2000 wird aufgehoben.

Propose a change

Art. 10

Genehmigung und Inkrafttreten Dieses Reglement wurde vom Gemeinderat Mauren in der Sitzung vom 25. November 2014 genehmigt und tritt auf den 1. Januar 2015 in Kraft. Mauren, 26. November 2014 Gemeindevorstehung Mauren gez. Freddy Kaiser, Vorsteher

Propose a change

← Find another law