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Feuerwehrordnung

Schaan · 27455 · communal act

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Contents: 2 provisions
  1. Art. 1
  2. Art. 10

2 provisions

Art. 1

Feuerwehrgesetz steht die Feuerwehr unter der Leitung des Feuerwehrkommandanten. Dessen Aufgaben sind im Feuerwehrgesetz aufgeführt.

Art. 10

Feuerwehrgesetz ist diese Wahl durch den Gemeinderat zu genehmigen. 2.2 Feuerwehrkader Das Kader der Freiwilligen Feuerwehr Schaan besteht aus Offizieren, die einen Einsatzleiterkurs für Feuenruehren des Landes Liechtenstein abgeschlossen haben, sowie aus Leitern der Fachabteilungen. Die Zusammensetzung des Feuerwehrkaders ist dem Gemeinderat bekannt zu geben. 2.3 Fachabteilungen Die Freiwillige Feuerwehr Schaan hat folgende Fachabteilungen: MS Motorspritze / TLF Tanklöschfahrzeug Ölwehr und Technische Gruppe Atemschutz Verkehrsdienst. Jede Fachabteilung steht unter der Leitung einer dafür verantwortlichen Person. 2.4 Materialverwaltung Die Materialverwaltung steht unter der Leitung eines Materialwartes, dem 1 bis 2 Stellvertreter zugeteilt werden können. 2.5 Alarmierung Die Alarmierung wird durch die Freiwillige Feuerwehr Schaan mit dem Land Liechtenstein geregelt. 2.6 Einsatzleitung Jeder Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr Schaan wird durch einen Feuerwehroffizier mit der entsprechenden Ausbildung geführt. Der Kommandant hat die Pflicht, den Einsatzleiter zu unterstützen. Er hat die Hauptverantwortung für den Einsatz. G/schaan 2.7 Material (Beschaffung, Venraltung, Pflege) Die Freiwillige Feuerwehr Schaan definiert mit der Gemeinde Schaan, was sie für ihren Auftrag an Materialien, Geräten, Fahrzeugen sowie persönlicher Ausrüstung benötigt. Die Beschaffung aller Materialien erfolgt mit der Gemeinde Schaan. Der Materialwart führt eine Materialliste und legt Rechenschaft über das gesamte Material, über Verluste und die notwendigen Reparaturen ab. Der Materialwart veranlasst die notwendigen Reparaturen, je nach Höhe in Absprache mit dem Feuerwehrkommandanten bzw. der Gemeinde Schaan. Für die Atemschutzgeräte ist ein spezieller Verantwortlicher zu bestimmen, der für die Kontrolle der Atemschutzgerdte und die Buchführung verantwortlich ist. Er überwacht, dass die Prüfblätter regelmaslig geführt und auf ihnen alle Arbeiten an und mit den Atemschutzgeräten festgehalten werden. Der Materialwart ist verantwortlich, das Material nach jedem Einsatz wieder bereit zu stellen. Er wird dabei von der Mannschaft aktiv unterstützt. Verunreinigtes Materialwird nach jedem Einsatz gereinigt, defektes aussortiert und repariert. Als persönliche Ausrüstung wird bezeichnet, was zur Sicherheit benötigt wird (insbesondere Unifbrm, Helm, Brandschutzjacke, Brandschutzhose, Sicherheitseinsatzstiefel sowie Handschuhe und Rettungsgurt). Öiese Ausrüstung wird jedem Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Schaan zur Verfügüng gestellt. Jedes Mitglied ist dafür verantwortlich bis zum Verlassen der Freiwilligen Feuerweh-rEchaan. BeiAustritt aus der Freiwilligen Feuerwehr Schaan ist die Ausrüstung zurück zu geben. G/schaan 3. WeiterverrechenbarkeitvonEinsätzen 3.1 Grundsatz Die Tabelle zur Weiterverrechnung von Einsätzen bei bekannten oder unbekannten Schadenverursachern regelt grundsätzlich die Zuordnung zur möglichen Weiterverrechenbarkeit von Leistungen und der Tarifhöhe (Kategorie) an allfällige bekannte oder unbekannte Schadenverursacher. Es liegt in der Zuständigkeit des Gemeindevorstehers, einzelne Einsätze allenfalls auf Empfehlung des Feuerwehrkommandanten in Abweichung zur vorliegenden Tabelle abzurechnen Kategorie A Einsätze und Dienstleistungen, die nicht weiterverrechnet werden können Kategorie B Einsätze und Dienstleistungen für Dritte, die weiterrechnet werden können Kategorie C Kommezielle Einsätze (Verkehrs- und Ordnungsdienste), kein Unterschied sonst zu Kategorie B Tabelle zur Weiterverrechnung von Einsätzen Einsatzart: Kategorie A ,,Unentgeltlich" Kategorie B ,,Verrechnung" Kategorie C ,,Kommerziell/ Verrechnung" 1 BrandeinsäEe - Gebäudebrand - Fahrnisbauten-Brand - Waldbrand - Fahrzeugbrand - Blitzschlag x x 2 Explosionen - Sprengstoffexplosionen - Gasexplosionen - Staubexplosionen (Silo) - Gefässexplosionen (Dampfkessel) 3. Elementarereignisse - Sturmwind - Hagel - Hochwasser, Überschwemmungen - Schneedruck - Schneerutschungen, Lawinen - Steinschlag x G/schaan - Erd- und Felsrutschungen - Erdbeben - Meteoriten - Wasserwehr - Katastrophen (2.B. Gewitter) - Wasserwehr - private Schäden, Haushalte (2.8. Rohrbruch im Haushalt) 4 Umweltgefährdende und - schädigende Ereignisse - Sicherungs- und Behebungsmassnahmen - Ölwehr - Entsorgungen - Auffanqen/Abdichten 5 Fehlalarm - 1 Fehlalarm pro Kalenderjahr - 2 und mehr Fehlalarme pro Kalenderjahr Siehe sep Reqelunq b. Weitere Hilfeleistungen - Heuwehr - Flugzeugabsturz - Aufräumarbeiten, Unterstützung Land - Erstellung von Notabdeckungen - Personensuche x (1) 7 Strassen rettu n gsdienst - Verkehrsunfälle - sanitätsdienstliche Massnahmen I Verkehrs- und Ordnungsdienst - Verkehrsregelung - Absperrung - Bewachung von Sachwerten - Betreiben von Alarmorganisationen - Verkehrs- und Ordnungsdienst bei kommerziellen Veranstaltunqen x (2) x (2) x( (2) x C/schaan 9 Weitere Dienstleistungen - Überwachung von Diebstahlalarmanlagen - Wasserschaden (Leitungsbruch, usw.) - Wespen-/Hornissennester entfernen - Brandschutz- und Kleinlöschschulung 10. Feuerwachen - Kommerzielle Veranstaltungen 1) Die Weiterverteilung der nicht verrechenbaren Leistungen auf alle Gemeinden FL wird noch geprüft. 2) lm Auftrag der Gemeinde. 3.2 Kosten Personaleinsatsstunden Kategorie A: Einsatzstunden zuzüglich Verbrauchsmaterial unentgeltlich/keine Rechnung Kategorie B: Einsatzstunden plus Fahrzeug und Material CHF 60.00 pro Stunde (brutto) Kategorie C: Einsatzstunden plus Fahrzeug und Material CHF 60.00 pro Stunde (brutto) C/schaan 3.3 Kosten Einsatzmittel und Ersatzbeschaffung Die Tarife für die Weiterverrechnung von Einsatzmittel und Ersatzbeschaffung sind angelehnt an den Tarif für die Schadensbekämpfung des Kantons St. Gallen (Gesetz über Feuerschutz), dat. 19. November 1991. 3.3.1 Einsatzmittel und Ausrüstung 3.3.2 Ersatzbeschaffung Für einsatzbedingte Ersatzbeschaffungen von Ausrüstung und Verbrauchsmaterial sowie für Reparaturen und Retablierung durch Dritte werden die Selbstkosten in Rechnung gestellt. 3.3.3 Richtpreise Richtpreise für kommezielle Veranstaltungen können bei der Feuerwehr der Gemeinde Schaan eingeholt werden. 3.4 Kosten Fehlalarm Für Fehlalarme in einem Kalenderjahr werden nachstehende Pauschalen in CHF abgerechnet: 1. Ei 2. Ei 3. Ei ab4 nsatz, nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht nsatz, nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht nsatz, nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht . Einsatz, nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht Vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachter Fehlalarm bzw Handauslösung oder Mutwilligkeit: unentgeltlich 500.-- 1'000.-- 1',500.-- Einsatzmittel / Ausrüstu ng Tarif Schweres Feuerwehrfahzeug >4.5 t CHF 100.-- / Stunde Plus Grundqebühr 300.-- Kleinfahrzeug (bis 3.5 t) < 4.51 CHF 40.-- / Stunde Plus Grundqebühr 50.- Motorspritze CHF 40.-- / Stunde Plus Grundgebühr 50.- Anhänger CHF 20.-- / Stunde Pressluft-Atemschutzqerät (inkl. Füllung) CHF 15.-- / Flasche Belüftungsgerät CHF 20.-- / Stunde Mobiles Notstromagg regat CHF 20.-- / Stunde Wärmebildkamera CHF 20.-- / Stunde Tauchpumpe CHF 20.-- / Stunde jeder Einsatz2'000.- G/schaan 4. Feuerwehrsold Der Feuerwehrsold wird im ,,Sold- und Spesenreglement der Rettungs- und Hilfsdienste geregelt. I @schaan 5. Administration 5.1 Rapporte und Auszahlung Das Rapportwesen und die Auszahlung sind im Sold- und Spesenreglement der Rettungs- und Hilfsdienste der Gemeinde Schaan geregelt. 5.2 Weiterverrechnung / Rechnungsstellung Die Gemeindekasse stellt die Rechnungen (inkl. lnkasso / Mahnwesen) gemäss den Angaben und Rapporten des Feuerwehrkommandanten nach der Freigabe durch den Gemeindevorsteher aus. C/schaan 6. Entschädigung während der Arbeitszeit / Zeiterfassung 6.1 Grundsatz Ein ,,Ausstempeln" bei einem Ernstfall ist nicht notwendig. Es ist Aufgabe des Feuerwehrkommandanten, eine entsprechende Aufstellung / Abrechnung nach Abschluss des Einsatzes beizubringen. 6.2 Mitarbeiter der Gemeinde Schaan Während der Zeit zwischen 07.00 und 17.00 Uhr: Der Ernsteinsatz wird als Arbeitszeit entschädigt, d.h. Erfassung auf der,,Stempeluhr" als Arbeitszeit. Dabei wird die tägliche durchschnittliche Arbeitszeit von 8.4 Stunden als ,,Obergrenze" beachtet, eine allfällige zusätzliche Zeit wird separat gemäss den Ansätzen unter 4.1 entschädigt. Vor 07.00 Uhr und nach 17.00 Uhr sowie Einsätze, welche in der Betriebszeit die tägliche Durchschnittsarbeitszeit von 8.4 Stunden überschreiten: Entschädigung durch die Gemeinde gemäss den Ansätzen unter 4.1. 6.3 Mitarbeiter anderer Betriebe Gutschrift als Arbeitszeit von anderen Feuerwehrpersonen: gemäss deren Abmachung mit ihrem Arbeitgeber, maximal gemäss der Regelung für die Gemeindeangestellten. Ansonsten Entschädigung durch die Gemeinde mit CHF 40.-- / Stunde (brutto). Wenn die Feuerwehrperson durch ihren Arbeitgeber entschädigt wird, entfällt eine weitere Soldauszahlung. Wenn dies nicht der Fall ist, wird sie durch die Gemeinde gemäss den Ansätzen unter 4.1 entschädigt. 1',! C/schaan 7. Genehmigung / lnkraftsetzen Der Gemeinderat hat diese Feuerwehr-Ordnung mit Beschluss vom 02. September. 2009, Trakt. Nr. 181, genehmigt. Sie ersetzt sämtliche bisherigen Weisungen. Die Genehmigung durch die F.L. Regierung gemäss Feuerwehrgesetz Art. 6 erfolgte mit RA 200912256-2801 vom 06. Oktober 2009. Die Feuerwehr-Ordnung wird rückwirkend auf den 01. Januar 2009 in Kraft gesetzt. An der Gemeinderatssitzung vom 1 1. September 2013, Trakt. Nr. 174, wurden Anderungen in den Artikeln 3.1, 3.2,3.3.1 und 3.4 mit Wirkung auf den 01. Januar 2014 beschlossen. An der Gemeinderatssitzung vom 12. Juni2024, Trakt. Nr. 135, wurde die Anpassung in Art. 4 sowie 5 (Regelung des Feuerwehrsoldes im neuen ,,Sold- und Spesenreglement der Rettungs- und Hilfsdienste") vorgenommen. Gemeindevorstehun g Schaan I wt4Dan tHitti Gem ndevorsteher 't2

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