Law

Reglement Videoüberwachung bei Gebäuden von Immobilien Stadt Zürich

Zürich (city) · 236.860 · regulation

Ask the law about thisMore laws of Zürich (city)For machines: Markdown

Open at the publisher →

In force since 2021-02-01, as the publisher states.

Copy read on 2026-10-24. The page it was read from

sha256 eae120a69154ce9be00ea47e3176d9cdb0c885d34a2d77e010de9b47bb8c0a91

Contents: 7 provisions
  1. Art. 1 A. Allgemeiner Teil
  2. Art. 2
  3. Art. 3 B. Besonderer Teil
  4. Art. 4
  5. Art. 5
  6. Art. 6
  7. Art. 6f nach

7 provisions

Art. 1 A. Allgemeiner Teil

Dieses Reglement gilt für die Videoüberwachung von Gebäuden, die von Immobilien Stadt Zürich (IMMO) bewirtschaftet und im Anhang aufgeführt werden.

Art. 2

Die Videoüberwachung nach diesem Reglement bezweckt den Schutz von Gebäuden und Infrastruktur, die Erhöhung der Sicherheit von Personen und die Sicherung von Beweismitteln zur Geltendmachung zivil- oder strafrechtlicher Ansprüche.

Art. 3 B. Besonderer Teil

Umfang und Betriebszeiten der Videoüberwachung ergeben sich aus dem Anhang.

Art. 4

1 Die Videoüberwachung erfolgt grundsätzlich ohne Ton. 2 Dort, wo ausnahmsweise neben Bild- auch Tonaufnahmen vorgenommen werden, ist dies im Anhang besonders zu bezeichnen. 3 Die Qualität der Videoüberwachung darf so gewählt werden, dass Personen identifiziert werden können.

Art. 5

Zuständig für den Betrieb der Videoüberwachung ist die Fachstelle Schliess- und Sicherheitstechnik (ISTS) der Dienstabteilung IMMO.

Art. 6

1 Aufzeichnungen dürfen nur eingesehen werden, wenn ein Ereignis festgestellt wurde, für das die Geltendmachung zivil- oder strafrechtlicher Ansprüche zu prüfen ist und wenn ein schriftlicher Antrag einer Dienstchefin oder eines Dienstchefs vorliegt. 1 AS 236.100 Geltungsbereich Zweck Umfang und Betriebszeiten Art Betriebliche Zuständigkeit Einsichtnahme 2Reglement Videoüberwachung bei Gebäuden von Immobilien Stadt Zürich236.860 2 Der Rechtsdienst des Hochbaudepartements entscheidet schriftlich über die Einsichtnahme in die Aufzeichnung. 3 Der Antrag auf Einsichtnahme nach Abs. 1 muss mindestens den konkreten Anlass, die Einsicht nehmenden Personen und den überwachten Bereich nennen. 4 Die Mitarbeitenden der Fachstelle Schliess- und Sicherheitstechnik (ISTS) stellen die Aufzeichnungen für die Einsichtnahme bereit. Art. 7 Die Rechtshilfe in Strafsachen erfolgt auf der Grundlage von Polizeigesetz2 (PolG) und Strafprozessordnung3 (StPO). Art. 8 1 Über jede stattgefundene Einsichtnahme und Rechtshilfe in Strafsachen ist innert 4 Tagen (96 Stunden) von der Fachstelle Schliess- und Sicherheitstechnik (ISTS) ein schriftlicher Bericht zu verfassen und dem Rechtsdienst des Hochbaudepartements zuzustellen. 2 Der Bericht hat die folgenden Angaben zu enthalten: a. Zeitpunkt der Einsichtnahme; b. Einsicht nehmende Personen; c. Zeitraum und Umfang des gesichteten und ausgewerteten Bildmaterials; d. Sachverhaltsfeststellung; e. empfohlene Massnahmen. 3 Dem Bericht sind Antrag und Entscheid beizulegen. Art. 9 Aufzeichnungen dürfen ausschliesslich zur Geltendmachung zivil- oder strafrechtlicher Ansprüche verwendet werden. Art. 10 1 Die Aufzeichnungen sind spätestens nach 20 Tagen zu löschen oder zu überschreiben. 2 Vorbehalten bleibt eine längere Aufbewahrung in den Fällen

Art. 6f nach

Die Aufzeichnungen dürfen in diesen Fällen so lange gespeichert werden, wie sie zur Geltendmachung von Ansprüchen notwendig sind. Art. 11 1 Restriktive Zutritts- und Zugriffsrechte haben Kameras und Aufzeichnungen vor dem Zugriff Unbefugter angemessen zu schützen. 2 vom 23. April 2007, LS 550.1. 3 vom 5. Oktober 2007, SR 312.0. Rechtshilfe in Strafsachen Dokumentation Verwendung Aufbewahrung und Löschung Sicherheitsmassnahmen 3Reglement Videoüberwachung bei Gebäuden von Immobilien Stadt Zürich 236.860 2 Die im Zusammenhang mit der Videoüberwachung eingesetzten Technologien müssen dem aktuellen technischen Stand entsprechen und sicherstellen, dass unberechtigte Datentransfers ausgeschlossen und die Aufzeichnungen bis zu ihrer Löschung in unveränderter Form verfügbar sind. 3 Sämtliche Zugriffe auf die Aufzeichnungen werden automatisch protokolliert. Die Protokolldaten umfassen die Person, die Zugriff genommen hat, die Aufzeichnung, auf die zugegriffen wurde, die Bearbeitung der Aufzeichnung sowie den vom Zugriff betroffenen Zeitraum. Die Protokolldaten werden in unveränderbarer Form mindestens 12 Monate aufbewahrt. 4 Auf die Protokolldaten darf nur auf schriftliche Anordnung der Direktorin oder des Direktors von IMMO zugegriffen werden. Art. 12 Örtlichkeiten, an denen während der Öffnungszeiten Aufzeichnungen erfolgen, sind durch Hinweisschilder, Piktogramme oder dergleichen zu kennzeichnen. C. Schlussbestimmungen Art. 13 Jede Änderung dieses Reglements oder des Anhangs ist der Datenschutzstelle und der Stadtkanzlei vorgängig zur Prüfung vorzulegen. Art. 14 Das Reglement der Videoüberwachung bei Gebäuden der Stadt Zürich Immobilien (IMMO) vom 19. Februar 2016 wird aufgehoben. Art. 15 Dieses Reglement tritt am 1. Februar 2021 in Kraft. Kennzeichnung Änderungen des Reglements Aufhebung bisherigen Rechts Inkrafttreten 4Reglement Videoüberwachung bei Gebäuden von Immobilien Stadt Zürich236.860 Anhang Videoüberwachung bei Gebäuden, die von Immobilien Stadt Zürich (IMMO) bewirtschaftet werden (Stand 10. November 2020) 5Reglement Videoüberwachung bei Gebäuden von Immobilien Stadt Zürich 236.860 Gebäude Überwachter Bereich Videoüberwachung während der Öffnungszeiten Videoüberwachung ausserhalb der Öffnungszeiten ohne Aufzeichnung mit Aufzeichnung mit Aufzeichnung Liveübertragung in Loge oder internen Bereich bewegungsgesteuerte manuelle Notfallalarmierung möglich bei unberechtigten Zutritten oder Zutrittsversuchen bewegungsgesteuerte Amtshaus III, Lindenhofstrasse 21 Gebäudezugänge X Amtshaus IV, Lindenhofstrasse 19 Gebäudezugänge X Amtshaus V/HIB, Werdmühleplatz 3 Gebäudezugänge X Amtshaus Werdplatz, Strassburgstrasse 9 Gebäudezugänge X X Amtshaus, Parkring 4 Gebäudezugänge X Amtshaus Helvetiaplatz, Molkenstrasse 5/9 Gebäudezugänge X Schalterbereich X Amtshaus Walche, Walchestrasse 31/33 Gebäudezugänge X Ernastrasse 25 Gebäudezugänge X Fassade X Bahnhofstrasse 81 Etagenzugänge X Strassburgstrasse 5 Gebäudezugang X Hohlstrasse 35 Gebäudezugang X Oberwiesenstrasse 66 Gebäudezugang X Beckenhofstrasse 59 Gebäudezugang X Gotthardstrasse 61 Gebäudezugang X Badenerstrasse 108 Gebäudezugänge X X Bäckerstrasse 7 Gebäudezugänge X X 6Reglement Videoüberwachung bei Gebäuden von Immobilien Stadt Zürich236.860 Gebäude Überwachter Bereich Videoüberwachung während der Öffnungszeiten Videoüberwachung ausserhalb der Öffnungszeiten ohne Aufzeichnung mit Aufzeichnung mit Aufzeichnung Liveübertragung in Loge oder internen Bereich bewegungsgesteuerte manuelle Notfallalarmierung möglich bei unberechtigten Zutritten oder Zutrittsversuchen bewegungsgesteuerte Konradstrasse 58 Gebäudezugänge X Rotbuchstrasse 42 Gebäudezugang X Weberstrasse 5 Gebäudezugänge X Hohlstrasse 550 Gebäudezugänge X Morgartenstrasse 29 Gebäudezugänge X Morgartenstrasse 30 Gebäudezugänge X Morgartenstrasse 40 Gebäudezugänge X Witikonerstrasse 15 Gebäudezugänge X Büro-/Lagergebäude, Rütistrasse 17, Schlieren Gebäudezugänge X Dienstabteilung, Mühlegasse 18 Schalterbereich X Kreisgebäude 2, Ulmbergstrasse 1 Gebäudezugang X Kreisgebäude 5, Fabrikstrasse 3 Gebäudezugang X Kreisgebäude 7, Gemeindestrasse 54 Gebäudezugang X Kreisgebäude 8, Feldeggstrasse 60 Gebäudezugang X Kreisgebäude 10, Wipkingerplatz 5 Gebäudezugang X Kreisgebäude 12, Schwamendingerplatz 1 Gebäudezugang X 7Reglement Videoüberwachung bei Gebäuden von Immobilien Stadt Zürich 236.860 Gebäude Überwachter Bereich Videoüberwachung während der Öffnungszeiten Videoüberwachung ausserhalb der Öffnungszeiten ohne Aufzeichnung mit Aufzeichnung mit Aufzeichnung Liveübertragung in Loge oder internen Bereich bewegungsgesteuerte manuelle Notfallalarmierung möglich bei unberechtigten Zutritten oder Zutrittsversuchen bewegungsgesteuerte Scancenter, Badenerstrasse 230 Gebäudezugänge X Sozialzentrum, Selnaustrasse 17 Gebäudezugänge X Sozialzentrum, Schwamendingenstrasse 41 Gebäudezugänge X Sozialzentrum, Albisriederstrasse 330 Gebäudezugänge X Sozialzentrum, Hönggerstrasse 24 Gebäudezugänge X Stadthaus, Stadthausquai 17 Gebäudezugänge X X Schalterbereich Stadtkasse X X Verwaltungszentrum Werd, Werdstrasse 75 Gebäudezugänge X X Etagenzugänge X X Liftvorplätze X Anlieferung X X Garageneinfahrt X Verwaltungszentrum Eggbühl, Eggbühlstrasse 21/23/25 Gebäudezugänge X X Liftvorplätze X Anlieferung X X Garageneinfahrt X VBZ/ERZ Hardau, Bullingerstrasse 95 Gebäudezugänge X X Garageneinfahrt X X Wohnhaus, Neufrankengasse 6/14 Gebäudezugänge X Liftvorplätze X Korridore X

← Find another law