Art. 1
1 Die Gemeinde Neuheim führt in den Räumen des Schulhauses eine gemeindeeigene Bibliothek.
Neuheim · 4.7-1 · communal act
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1 Die Gemeinde Neuheim führt in den Räumen des Schulhauses eine gemeindeeigene Bibliothek.
1 Die Bibliothek soll als gut ausgebaute Schulbibliothek ausgestaltet werden und auch ein Angebot für die Bevölkerung beinhalten.
1 Es soll ein Angebot an Medien gemäss den SAB Richtlinien bereitgestellt werden.
1 Die Beschaffung neuer Medien ist Sache des Bibliothekars / der Bibliothekarin. Er / Sie hat sich dabei an den im Voranschlag festgelegten Kredit zu halten. Die Wünsche der Benutzer sind angemessen zu berücksichtigen.
1 Die Strukturierung der Arbeitszeit des Bibliothekars / der Bibliothekarin betr. Öffnungs- und Unterhaltszeit der Bibliothek ist Sache des Bibliothekars / der Bibliothekarin. 2 Die Verteilung der Öffnungszeiten auf die einzelnen Wochentage erfolgt durch den Bibliothekar / die Bibliothekarin in Absprache mit dem Schulrektorat.