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Richtlinien über die Führung der Schul- und Gemeindebibliothek

Neuheim · 4.7-1 · communal act

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Contents: 5 provisions
  1. Art. 1
  2. Art. 2
  3. Art. 3
  4. Art. 4
  5. Art. 5

5 provisions

Art. 1

1 Die Gemeinde Neuheim führt in den Räumen des Schulhauses eine gemeindeeigene Bibliothek.

Art. 2

1 Die Bibliothek soll als gut ausgebaute Schulbibliothek ausgestaltet werden und auch ein Angebot für die Bevölkerung beinhalten.

Art. 3

1 Es soll ein Angebot an Medien gemäss den SAB Richtlinien bereitgestellt werden.

Art. 4

1 Die Beschaffung neuer Medien ist Sache des Bibliothekars / der Bibliothekarin. Er / Sie hat sich dabei an den im Voranschlag festgelegten Kredit zu halten. Die Wünsche der Benutzer sind angemessen zu berücksichtigen.

Art. 5

1 Die Strukturierung der Arbeitszeit des Bibliothekars / der Bibliothekarin betr. Öffnungs- und Unterhaltszeit der Bibliothek ist Sache des Bibliothekars / der Bibliothekarin. 2 Die Verteilung der Öffnungszeiten auf die einzelnen Wochentage erfolgt durch den Bibliothekar / die Bibliothekarin in Absprache mit dem Schulrektorat.

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